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   VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 4 K 07.1331   

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https://dejure.org/2008,75488
VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 4 K 07.1331 (https://dejure.org/2008,75488)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.04.2008 - Au 4 K 07.1331 (https://dejure.org/2008,75488)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. April 2008 - Au 4 K 07.1331 (https://dejure.org/2008,75488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sanierungsrechtliche Genehmigung; fehlende Konkretisierung des Sanierungszieles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 16.78

    Wertsteigerung - Städtebauförderungsgesetz - Sanierung - Entschädigungsanspruch -

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 4 K 07.1331
    Es kann auch - namentlich im Bereich der Genehmigungspflicht - geboten sein, im Wege verfassungskonformer Handhabung die eigentumsrechtliche Ausgangslage zu beachten (BVerwG vom 21.8.1981 NJW 1982, 398).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 4 K 07.1331
    Es fehlen zum jetzigen Zeitpunkt jegliche Anhaltspunkte dafür, dass die Planungskonzeption insoweit auch realisiert wird (vgl. BVerwG vom 15.1.1982 NJW 82, 2787).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 4 K 07.1331
    In Fällen, in denen eine Sanierungssatzung vor längerer Zeit erlassen wurde, ohne dass seither das Sanierungsverfahren - bezogen auf ein konkretes Sanierungsziel - vorangetrieben worden ist und ohne dass dieses Ziel - bis hin zur Aufstellung eines Sanierungsbebauungsplanes - zunehmend konkreter geworden ist, kann sich dies dergestalt auswirken, dass dann gegebenenfalls eine sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen ist (BVerwG vom 7.9.1984, BVerwGE 70, 83 (91)).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 4 K 07.1331
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7.6.1996, NJW 1996, 2807) sind die Beschränkungen, die den Grundstückseigentümern innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes auferlegt sind, zwar Ausdruck der Sozialbindung im Sinne des Art. 14 Abs. 2 GG.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 4 K 07.1331
    Die erhobene Verpflichtungsklage ist statthaft; der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung der Genehmigung ohne die bisher auferlegte Bedingung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vor Beginn des Abbruchs (Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006 RdNrn. 49 zu § 42; anderer Ansicht wohl BVerwG, BVerwGE 112, 221: Anfechtungsklage).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81

    Schwächung der zukünftigen Funktion des Sanierungsgebiets als Versagungsgrundi.S.

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 4 K 07.1331
    Die Grenze der Sozialbindung wird allerdings dann überschritten, wenn die Sanierung nicht mehr sachgemäß und nicht hinreichend zügig durchgeführt wird (unter Bezugnahme auf BVerwG vom 6.7.1984 DVBl. 1985, 114).
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