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   VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560   

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VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560 (https://dejure.org/2006,32999)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.05.2006 - Au 3 S 06.560 (https://dejure.org/2006,32999)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - Au 3 S 06.560 (https://dejure.org/2006,32999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560
    Das wird auch dadurch unterstrichen, dass innerhalb eines Jahres nach Verwirklichung von Umständen, die die Fahreignung im Regelfall ausschließen, nach Ansicht der Rechtsprechung die Behörden auf die Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen dürfen, selbst wenn zwischenzeitliche Abstinenz geltend gemacht wird (BayVGH vom 9.5.2005, BayVBl 2006, 18 - sogenannte "verfahrensrechtliche Einjahresfrist").

    Es sei lediglich darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung in einem solchen Fall auf eine einjährige, nachgewiesene Abstinenz unter Rückgriff auf Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung abstellt, die auch durch einen stabilen, tiefgreifenden Einstellungswandel verfestigt wird (BayVGH vom 9.5.2005, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560
    Nach derzeitigem Stand der Naturwissenschaften kann die sichere Annahme des gelegentlichen oder häufigeren Konsum entsprechend der Datenlage unterhalb 100 ng/ml THC-COOH nicht angenommen werden; eine Konzentration über 100 ng/ml kann als Hinweis auf einen häufigeren Konsum von Cannabis, erst die Überschreitung von 150 ng/ml THC-COOH kann als Beweis von häufigerem Konsum von Cannabis gesehen werden (vgl. ausführlich hierzu mit Wiedergabe der naturwissenschaftlichen Quellen: BayVGH vom 27.3.2006, 11 CS 05.1559).

    Bei einem gelegentlichen Konsum müssen die Konsumepisoden aber zeitlich so aufeinander folgen, dass zwischen ihnen noch eine Verbindung gesehen werden kann (vgl. BayVGH vom 27.3.2006, a.a.O. - für den umgekehrten Fall, dass mehrere zeitlich eng beieinander liegende Einnahmen als eine Konsumhandlung gewertet wurden).

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560
    Ein gelegentlicher Cannabiskonsum setzt voraus, dass der Betroffene wiederholt diese Droge zu sich nimmt (BayVGH vom 3.9.2002, BA 2004, 97; vom 25.1.2006, 11 CS 05.1453, juris-Dokument BYRE060301634; a. A. zuletzt OVG Hamburg vom 15.12.2005, NJW 2006, 1367 : auch der einmalige Konsum ist ein gelegentlicher im Rechtssinn); davon zu unterscheiden ist der lediglich einmalige, experimentelle Konsum von Cannabis (BayVGH vom 26.9.1999, BayVBl 2000, 48/51).

    Die Ansicht, dass bereits ab einem Wert für THC von 1, 0 ng/ml von mangelndem Trennvermögen auszugehen sei (vgl. hierzu jüngst: OVG Hamburg vom 15.12.2005, a.a.O.; NdsOVG vom 11.7.2003, DAR 2003, 480 ; VGH BW vom 15.11.2004, VBlBW 2005, 442) verkennt, dass es sich bei der Festlegung des Grenzwertes von 1, 0 ng/ml für THC im Blut um die Ausfüllung des abstrakten Gefährdungstatbestandes des § 24a Abs. 2 StVG handelt, während ein mangelndes Trennvermögen nur bei einer konkreten Gefährdung angenommen werden kann.

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560
    Ein gelegentlicher Cannabiskonsum setzt voraus, dass der Betroffene wiederholt diese Droge zu sich nimmt (BayVGH vom 3.9.2002, BA 2004, 97; vom 25.1.2006, 11 CS 05.1453, juris-Dokument BYRE060301634; a. A. zuletzt OVG Hamburg vom 15.12.2005, NJW 2006, 1367 : auch der einmalige Konsum ist ein gelegentlicher im Rechtssinn); davon zu unterscheiden ist der lediglich einmalige, experimentelle Konsum von Cannabis (BayVGH vom 26.9.1999, BayVBl 2000, 48/51).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560
    Die Ansicht, dass bereits ab einem Wert für THC von 1, 0 ng/ml von mangelndem Trennvermögen auszugehen sei (vgl. hierzu jüngst: OVG Hamburg vom 15.12.2005, a.a.O.; NdsOVG vom 11.7.2003, DAR 2003, 480 ; VGH BW vom 15.11.2004, VBlBW 2005, 442) verkennt, dass es sich bei der Festlegung des Grenzwertes von 1, 0 ng/ml für THC im Blut um die Ausfüllung des abstrakten Gefährdungstatbestandes des § 24a Abs. 2 StVG handelt, während ein mangelndes Trennvermögen nur bei einer konkreten Gefährdung angenommen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560
    Die Ansicht, dass bereits ab einem Wert für THC von 1, 0 ng/ml von mangelndem Trennvermögen auszugehen sei (vgl. hierzu jüngst: OVG Hamburg vom 15.12.2005, a.a.O.; NdsOVG vom 11.7.2003, DAR 2003, 480 ; VGH BW vom 15.11.2004, VBlBW 2005, 442) verkennt, dass es sich bei der Festlegung des Grenzwertes von 1, 0 ng/ml für THC im Blut um die Ausfüllung des abstrakten Gefährdungstatbestandes des § 24a Abs. 2 StVG handelt, während ein mangelndes Trennvermögen nur bei einer konkreten Gefährdung angenommen werden kann.
  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560
    In einem solchen Fall ist die Forderung nach der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geboten und verhältnismäßig (BVerfG vom 8.7.2002, NJW 2002, 2381 zu § 15 b StVZO a.F.).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560
    Auf Grund der beiden Teilnahmen des Antragstellers am Straßenverkehr mit drogenrelevanten Blutwerten ergeben sich Tatsachen, die einen gelegentlichen Konsum von Cannabis und ein mangelndes Trennvermögen zwischen der Einnahme dieser Droge und der Teilnahme am Straßenverkehr als naheliegend erscheinen lassen (BVerwG vom 5.7.2001, NJW 2002, 78 ; BVerfG vom 24.6.1993, BVerfGE 89, 69 ).
  • VGH Bayern, 11.01.2006 - 11 CS 05.2391
    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Forderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens rechtmäßig ist (vgl. etwa BayVG vom 11.1.2006, 11 CS 05.2391, Juris-Dokument: BYRE 060301699).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2006 - Au 3 S 06.560
    Nach derzeitigem medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnisstand ist jedenfalls ab einer Konstellation des Cannabiswirkstoffs THC im Blut von 2 ng/ml von einer drogenbedingten fahrrelevanten Leistungseinschränkung auszugehen, die mangelndes Trennvermögen bedingt (ausführlich hierzu: VGH vom 25.1.2006, zfs 2006, 236 ).
  • VGH Bayern, 14.12.1994 - 11 AS 94.3847
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