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   VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434   

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VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434 (https://dejure.org/2009,73640)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434 (https://dejure.org/2009,73640)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - Au 5 K 08.1434 (https://dejure.org/2009,73640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verpflichtungsklage (begründet); Einfügen in die nähere Umgebung; Dachform; Terrassengeschoss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434
    Dies sind regelmäßig die flächenmäßige Ausdehnung, d. h. die (absolute) Grundfläche, die - das Dachgeschoss mit umfassende - Geschosszahl und die Höhe eines Gebäudes (vgl. BVerwG vom 23.3.1994 Az. 4 C 18.92; vom 26.7.2006 Az. 4 B 55.06).

    Dies gilt aber nicht für die Frage, ob bei Gebäuden mit Satteldächern im Einzelfall ein Vollgeschoss vorliegt, da dies ein nach außen kaum wahrzunehmendes Kriterium ist (vgl. BVerwG vom 23.3.94 Az. 4 C 18/92).

    Im Gegenteil ist für das Einfügensgebot des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB anerkannt, dass der sich aus der vorhandenen Bebauung ergebende Maßstab notwendig grob und ungenau ist und regelmäßig hinter planerischen Festsetzungen zurückbleibt (vgl. oben, siehe auch BVerwG vom 23.3.1994 Az. 4 C 18.92).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434
    Das Gebotes der Rücksichtnahme ist im Begriff des Einfügens im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthalten, das Verordnungsgeber in der Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BauNVO in besonderer Weise zum Ausdruck bringt (vgl. BVerwG vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 314, 322).

    Insoweit ermöglicht und gebietet das eine "Feinabstimmung" mit der Folge, dass die grundsätzlich nach Baugebieten zusammengefassten Zulässigkeitsmaßstäbe je nach Lage des Einzelfalles durch situationsbezogene Zumutbarkeitskriterien zu ergänzen sind (vgl. BVerwG vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 314, 321 f.).

    Welche Anforderungen sich hieraus im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122, 126; vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 314, 318).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434
    Dies ist nicht das Ortsbild, wie es überall anzutreffen sein könnte (Vgl. BVerwG vom 18.2.1983 Az. 4 C 18.81; vom 16.7.1990 Az. 4 B 106.90; vom 11.5.2000 Az. 4 C 14/98).

    Aus ihm ergibt sich nur, dass im Falle der Planung auch die Gestaltung des Ortsbildes beachtet werden muss; in welcher Weise dies rechtlich möglich ist, wird dagegen in § 9 Abs. 1 BauGB geregelt (BVerwG vom 11.5.2000 Az. 4 C 14/98).

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434
    Dies ist nicht das Ortsbild, wie es überall anzutreffen sein könnte (Vgl. BVerwG vom 18.2.1983 Az. 4 C 18.81; vom 16.7.1990 Az. 4 B 106.90; vom 11.5.2000 Az. 4 C 14/98).
  • BVerwG, 16.07.1990 - 4 B 106.90

    Beeinträchtigung des Ortsbildes - Einfügen in die nähere Umgebung - Getreidesilo

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434
    Dies ist nicht das Ortsbild, wie es überall anzutreffen sein könnte (Vgl. BVerwG vom 18.2.1983 Az. 4 C 18.81; vom 16.7.1990 Az. 4 B 106.90; vom 11.5.2000 Az. 4 C 14/98).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434
    Schließlich können wegen des Maßes der baulichen Nutzung städtebauliche Spannungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auftreten, wenn das Vorhaben unabhängig von seiner Nutzungsart den vorhandenen Rahmen in unangemessener Weise überschreitet (BVerwG vom 15.12.1994 Az. 4 C 19.93; vom 21.6.2007 Az. 4 B 8/07).
  • BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06

    "Sich Einfügen" in die Eigenart der näheren Umgebung; Gebäudehöhe als Bezugspunkt

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434
    Dies sind regelmäßig die flächenmäßige Ausdehnung, d. h. die (absolute) Grundfläche, die - das Dachgeschoss mit umfassende - Geschosszahl und die Höhe eines Gebäudes (vgl. BVerwG vom 23.3.1994 Az. 4 C 18.92; vom 26.7.2006 Az. 4 B 55.06).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434
    Schließlich können wegen des Maßes der baulichen Nutzung städtebauliche Spannungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auftreten, wenn das Vorhaben unabhängig von seiner Nutzungsart den vorhandenen Rahmen in unangemessener Weise überschreitet (BVerwG vom 15.12.1994 Az. 4 C 19.93; vom 21.6.2007 Az. 4 B 8/07).
  • OVG Saarland, 24.11.2005 - 2 R 6/05

    Einfügen eines Mehrfamilienhauses in die Eigenart der näheren Umgebung unter dem

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434
    Entscheidend sind beim Vergleich der Baukörper wegen der generellen Anknüpfung des Gesetzgebers an die faktischen baulichen Gegebenheiten in § 34 BauGB solche Gebäudeabmessungen, die nach außen für den Betrachter wahrnehmbar in Erscheinung treten und anhand derer sich die Gebäude in der Umgebung leicht zueinander in Beziehung setzen lassen, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (OVG Saarland vom 24.11.2005 Az. 2 R 6/05).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1434
    Welche Anforderungen sich hieraus im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122, 126; vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 314, 318).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1435

    Verpflichtungsklage (begründet); Einfügen in die nähere Umgebung; Dachform;

  • VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
  • VGH Hessen, 04.09.1987 - 4 UE 1048/85

    Einfügen der Bebauung im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks

  • VG München, 16.12.2002 - M 8 K 02.4151
  • VGH Bayern, 10.07.1998 - 2 B 96.2819

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75
  • VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 5 K 08.1435
    Mit Bescheid vom 7. März 2008 erteilte die Beklagte der Klägerin eine Baugenehmigung für ein Doppelhaus auf den Grundstücken ...straße ... (Verfahren Au 5 K 08.1434) und ...straße 8b.
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