Rechtsprechung
VG Augsburg, 18.06.2009 - Au 5 S 08.1582 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unbegründeter Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung für einen Schweinemastbetrieb im Außenbereich;Keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt;Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme;Anwendbarkeit der VDI-Richtlinie 4371 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2009 - Au 5 S 08.1582
Eine baurechtliche Nachbarklage kann allerdings auch dann Erfolg haben, wenn ein Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlen lässt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (vgl. BVerwG vom 25.2.1977 BayVBl 1977, 639).Je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung derer ist, denen die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugute kommt, umso mehr kann an Rücksichtnahme verlangt werden; je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122/125 ff.).
- BVerwG, 17.08.1972 - IV B 162.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2009 - Au 5 S 08.1582
Sie sehen weder ausdrücklich noch nach ihrem Sinn die Berücksichtigung von Interessen oder Rechten dritter "Betroffener" vor und bestimmen auch nicht hinreichend klar einen überschaubaren Kreis von "Nachbarn", nicht deren Rechte, zu deren Schutz sie bestimmt sein könnte, und nicht die Art der Rechtsverletzungen, gegen die sie Schutz gewähren könnten (vgl. BVerwG vom 17.8.1972 Az. IV B 162.71). - BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61
Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2009 - Au 5 S 08.1582
Darüber hinaus muss die in Rede stehende Vorschrift einen überschaubaren Personenkreis, seine geschützten Interessen und die Art der Rechtsverletzungen hinreichend klar bestimmen, bezüglich derer Nachbarschutz gelten soll (vgl. BVerwG vom 28.4.1967 mit Hinweis auf BGHZ 40, 306, 307; BVerwG vom 6.12.1967 Az. IV C 94.66).
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2009 - Au 5 S 08.1582
Bei der Abwägung ist den in dem jeweiligen Einzelfall konkret inmitten stehenden gegenläufigen Belangen der Betroffenen um so mehr Gewicht beizumessen, je stärker und irreparabler der Eingriff in ihre Rechte wäre (vgl. BayVGH vom 28.8.1987 BayVBl 1988, 406; BVerfG vom 18.7.1973 NJW 1974, 1043; BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275). - BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks" …
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2009 - Au 5 S 08.1582
Entscheidend ist, dass der jeweiligen Vorschrift entnommen werden können muss, dass sie dem Nachbarn ein "Recht", also eine Rechtsposition derart einräumen will, dass auf dem Klagewege durchsetzbar ist (vgl. BVerwG vom 28.4.1967 Az. IV C 10.65). - BVerwG, 07.06.1967 - IV C 208.65
Anerkennung einer schwefelhaltigen Thermalquelle als öffentlich benutzte …
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2009 - Au 5 S 08.1582
Für das Wasserhaushaltsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht nachbarschützende Wirkung nur solchen Vorschriften zuerkannt, die ausdrücklich die Interessen dritter "Betroffener" berücksichtigen, wie z. B. die §§ 8 bis 10 WHG über die wasserrechtliche Bewilligung (vgl. Urteil vom 7.6.1967 Az. IV C 208.65). - BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2009 - Au 5 S 08.1582
Darüber hinaus muss die in Rede stehende Vorschrift einen überschaubaren Personenkreis, seine geschützten Interessen und die Art der Rechtsverletzungen hinreichend klar bestimmen, bezüglich derer Nachbarschutz gelten soll (vgl. BVerwG vom 28.4.1967 mit Hinweis auf BGHZ 40, 306, 307; BVerwG vom 6.12.1967 Az. IV C 94.66). - BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht, …
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2009 - Au 5 S 08.1582
Im Rahmen der §§ 29 ff. BauGB ist nur entscheidend, wie schutzwürdig die baurechtliche Stellung des Betroffenen ist (BVerwG vom 13.11.1997 Az. 4 B 195/97). - BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2009 - Au 5 S 08.1582
Es ist zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Nachbar ausnahmsweise ein unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG abgeleitetes Abwehrrecht haben kann, wenn eine rechtswidrige Baugenehmigung dadurch in sein Eigentumsrecht eingreift, dass sie infolge Fehlens der Erschließung in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung bewirkt (BVerwG vom 26.03.1976 Az. 4 C 7.74, vom 11.05.1998 Az. 4 B 45.98). - BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01
Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl; …
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2009 - Au 5 S 08.1582
Diese ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 8.7.1998 NVwZ 1999, 33 und vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114) eine geeignete Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Geruchsimmissionen (vgl. auch BayVGH vom 16.3.2006 Az. 15 CS 06.387). - BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06
Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der …
- VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166
Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken …
- VGH Bayern, 16.03.2006 - 15 CS 06.387
- VGH Bayern, 04.10.1991 - 2 B 88.1284
- VGH Bayern, 28.08.1987 - 20 CS 87.02324
- VG Neustadt, 04.10.1999 - 4 L 2210/99
- BVerfG, 15.01.1999 - 2 BvR 1838/98
Auch Verfassungsbeschwerde von "Mehmet" ist erfolglos
- BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65
Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage; …
- BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …
- VG Augsburg, 01.09.2009 - Au 5 S 09.182
Erfolgreicher Nachbarantrag; offene Erfolgsaussichten der Klage; Baugenehmigung …
Diese Genehmigung war Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Au 5 S 08.1582, in dem der Antrag des Antragstellers mit Beschluss vom 18. Juni 2009 - inzwischen rechtskräftig - abgelehnt wurde.Es kann daher dahinstehen, ob die Biogasanlage nur zusammen mit dem Schweinemastbetrieb, der Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Verfahren Au 5 S 08.1582 und Au 5 K 08.1581 ist, wirtschaftlich betrieben werden kann.
Insoweit kann auf die Ausführungen im Beschluss vom 18. Juni 2009 (Verfahren Au 5 S 08.1582), der den Beteiligten bekannt ist, verwiesen werden.