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VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 3 K 12.979 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zuwendung; Eigenanteil; Eigenmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90
Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff, …
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 3 K 12.979
a) Die Gewährung von Subventionen, durch die nicht gleichzeitig in Rechtspositionen eingegriffen wird, ist ausschließlich Teil leistender Verwaltung (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.1992 - 7 C 21/90 - BVerwGE 90, 112). - BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 3 K 12.979
Dabei handelt es sich nicht um nach außen wirkende und anspruchsbegründende Rechtsnormen, sondern um verwaltungsinterne Weisungen oder Verwaltungsvorschriften, die in Form der Selbstbindung Außenwirkung über den Gleichheitssatz in Art. 3 des Grundgesetzes (GG) und das im Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG, U.v. 8.4.1997 - 3 C 6/95 - BVerwGE 104, 220). - BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 3 K 12.979
Die gerichtliche Prüfung hat sich somit darauf zu beschränken, ob das Handeln der Behörde willkürfrei ist und sich im Rahmen der Zweckbestimmung der jeweiligen Förderung bewegt (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.2000 - 1 C 19/99 - BVerwGE 112, 63).
- VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12
Ausschluss der Umlage durch Zuwendungen Dritter gedeckter …
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 3 K 12.979
Der Zuschuss konnte damit nicht als allgemein zur freien Verfügung überlassene unentgeltliche Zuwendung eines Dritten ohne Zweckbindung angesehen werden, der zu den Eigenmitteln einer geförderten Organisation gehören kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 19.4.2013 - Vf. 3-VII-12 - juris;… dort Rn. 48). - VGH Bayern, 14.02.2003 - 7 BV 02.1202
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 3 K 12.979
Dieser ist vorliegend nicht so eingeengt, dass nur eine Förderung ohne Rücksicht auf die Herkunft der vom Zuwendungsempfänger eingesetzten Mittel in Betracht kommt (vgl. BayVGH U.v. 14.2.2003, 7 BV 02.1202 - juris). - BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 3 K 12.979
Bei der Prüfung von Abschlagszahlungen wie hier ist die Berufung auf die Einrede der Entreicherung des § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen, da die Endgültigkeit der rechtlichen Grundlage der Zahlung gerade fraglich war (grds. BVerwG, U.v. 7.12.1960 - V C 65.57 - MDR 61, 535); es besteht eine verschärfte Haftung gemäß § 820 Abs. 1 BGB, da im Falle der Abschlagszahlung beide Parteien darüber einig sind, dass die Leistung bis zur endgültigen Nachprüfung nur vorläufig sein soll.