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   VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810   

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VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810 (https://dejure.org/2016,29747)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.08.2016 - Au 5 K 14.810 (https://dejure.org/2016,29747)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. August 2016 - Au 5 K 14.810 (https://dejure.org/2016,29747)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04

    Notwendigkeit einer Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
    Andererseits bedeutet dies aber auch, dass Verstöße gegen andere Rechtsnormen im Rechtsmittel der Gemeinde nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn sie auch dem Schutz der Gemeinde - insbesondere ihrer Planungshoheit - zu dienen bestimmt sind (BVerwG, U.v. 31.10.1990 - BVerwGE 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 176; OVG SH, B.v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90 ff.).

    Die Möglichkeit zur bauplanungsrechtlichen Überprüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens, die § 36 BauGB im Interesse der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit einräumt, besteht demnach unabhängig davon, ob eine Entscheidung in einem bauaufsichtlichen oder in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren erfolgt (OVG SH, B.v. 7.10.2004, a. a. O.; Hessischer VGH, B.v. 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 -, ESVGH 2007, 112 ff.).

  • VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.856

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Anlage zur Herstellung von

    Auszug aus VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 15. Dezember 2015 wurde im Verfahren Au 5 K 14.856 Beweis erhoben über die Frage, ob die mit Bescheid des Landratsamtes ... vom 8. Mai 2014 bauaufsichtlich genehmigte Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes zu unzumutbaren Geruchseinwirkungen auf das Grundstück des Klägers des Klägers im Verfahren Au 5 K 14.856 führe durch Einholung eines Sachverständigengutachtens der Firma ... Ingenieure, Sachverständige für Immissionsschutz und Akustik, .

    Zusammenfassend kommt das Gutachten auf Seite 22 zum Ergebnis, dass die bauaufsichtlich genehmigte Nutzungsänderung unter Beachtung der im Bescheid vom 8. Mai 2014 festgesetzten Auflagen am Wohnhaus des Klägers des Klägers des Verfahrens Au 5 K 14.856 und an den untersuchten Anwesen in der ... zu keinen unzumutbaren Geruchseinwirkungen führt, die das Gebot der Rücksichtnahme verletzen könnten.

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es seit der Schaffung des § 15 Abs. 3 BauNVO selbst in qualifiziert beplanten Bereichen nicht mehr zulässig, eine fehlende Gebietsverträglichkeit allein aus der formellen Einstufung als immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig herzuleiten, so dass ein solches Bauvorhaben nur dann zulässig sei, wenn die Umgebungsbebauung Elemente eines Industrie- oder Gewerbegebietes aufweise (so noch BVerwG, U.v. 18.10.1974 - IV C 77.73 - BayVBl. 1975, 370).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04

    Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der

    Auszug aus VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
    Damit ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Bauvorhaben nicht den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse genügt, wenn es innerhalb eines natürlichen Überschwemmungsgebietes eines Gewässers verwirklicht werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 22.7.2004 - 7 CN 1/04 - NVwZ 2004, 1507 ff.).
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 22 ZB 13.7

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Anlage zur

    Auszug aus VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
    Der vom Bundesverwaltungsgericht damals vertretenen Auffassung einer streng typisierenden Betrachtungsweise im Sinne einer schematischen Übertragung der Regelungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit auf die bauplanungsrechtliche Typik hat der Gesetzgeber durch die Schaffung des § 15 Abs. 3 BauNVO die Grundlage entzogen (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 22 ZB 12.2120 - juris Rn. 15; B.v. 3.5.2013 - 22 ZB 13.7 - juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.1990 - 5 A 2694/88

    Zielgerichtete Förderung ; Eingetragener Verein; Kritische Auseinandersetzung mit

    Auszug aus VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
    Andererseits bedeutet dies aber auch, dass Verstöße gegen andere Rechtsnormen im Rechtsmittel der Gemeinde nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn sie auch dem Schutz der Gemeinde - insbesondere ihrer Planungshoheit - zu dienen bestimmt sind (BVerwG, U.v. 31.10.1990 - BVerwGE 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 176; OVG SH, B.v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90 ff.).
  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 22 ZB 12.2120

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
    Der vom Bundesverwaltungsgericht damals vertretenen Auffassung einer streng typisierenden Betrachtungsweise im Sinne einer schematischen Übertragung der Regelungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit auf die bauplanungsrechtliche Typik hat der Gesetzgeber durch die Schaffung des § 15 Abs. 3 BauNVO die Grundlage entzogen (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 22 ZB 12.2120 - juris Rn. 15; B.v. 3.5.2013 - 22 ZB 13.7 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
    Andererseits bedeutet dies aber auch, dass Verstöße gegen andere Rechtsnormen im Rechtsmittel der Gemeinde nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn sie auch dem Schutz der Gemeinde - insbesondere ihrer Planungshoheit - zu dienen bestimmt sind (BVerwG, U.v. 31.10.1990 - BVerwGE 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 176; OVG SH, B.v. 7.10.2004 - 1 ME 169/04 -, NVwZ-RR 2005, 90 ff.).
  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

    Auszug aus VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
    Wenn entsprechend dem durch § 36 Abs. 2 BauGB begrenzten Prüfumfang eine Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde zu verneinen ist, kann diese sich auch nicht mit Erfolg gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens wenden (BVerwG, B.v. 10.1.2006 - 4 B 48.05 -, BauR 2006, 815 f.).
  • VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 ZU 634/06
    Auszug aus VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
    Die Möglichkeit zur bauplanungsrechtlichen Überprüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens, die § 36 BauGB im Interesse der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit einräumt, besteht demnach unabhängig davon, ob eine Entscheidung in einem bauaufsichtlichen oder in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren erfolgt (OVG SH, B.v. 7.10.2004, a. a. O.; Hessischer VGH, B.v. 15.11.2006 - 3 ZU 634/06 -, ESVGH 2007, 112 ff.).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10

    Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 15 CS 10.2131

    Nachbarrechtsbehelf; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

  • OVG Saarland, 18.10.2002 - 2 Q 3/02
  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 14 ZB 12.2073

    Immissionen (insbesondere Gerüche) aus einem benachbarten landwirtschaftlichen

  • VGH Bayern, 06.09.2012 - 2 ZB 11.484

    Nähere Umgebung; faktisches Baugebiet; Fremdkörper; Gemengelage;

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 K 2012/04
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11

    Unterbrechung der Einvernehmensfrist bei Aussetzung einer Entscheidung über die

  • VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 UZ 634/06

    Zum Rechtsschutz gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2014 - 1 B 11320/13

    Nachbarstreitigkeit über Biogasanlage im Außenbereich; Privilegierung;

  • VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00432

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Die Ersetzung des Einvernehmens kann - wie hier geschehen - in den Gründen des Bescheids vorgenommen werden, weil weder § 36 BauGB noch Art. 67 BayBO eine bestimmte Form der Ersetzungsentscheidung vorgeben (vgl. VG Augsburg, U.v. 18.8.2016 - Au 5 K 14.810 - juris).
  • VG Cottbus, 29.06.2017 - 3 K 201/16

    Nachbarklage gegen Tankstellenerlaubnis

    Letzteres wird angenommen, wenn die Prognose unter ordnungsgemäßer Anwendung anerkannter Regelwerke erstellt wird (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 8 B 1015/15 -, juris Rn. 28; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07. Februar 2014 - 1 B 11320/13 -, juris Rn. 20; VG Augsburg, Urteil vom 18. August 2016 - Au 5 K 14.810 -, juris Rn. 52; VG Minden, Urteil vom 01. März 2017 - 11 K 2917/15 -, juris Rn. 71).
  • VG Würzburg, 27.07.2017 - W 5 K 16.177

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens in den Gründen des

    Es begegnet schließlich auch keinen verfahrensrechtlichen Bedenken, die Ersetzung des Einvernehmens - wie hier geschehen - in den Gründen des Bescheids vorzunehmen, weil weder § 36 BauGB noch Art. 67 BayBO eine bestimmte Form der Ersetzungsentscheidung vorgeben (vgl. VG Augsburg, U.v. 18.8.2016 - Au 5 K 14.810 - juris).
  • VG Würzburg, 03.12.2020 - W 5 K 20.516

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung des gemeindlichen

    Es begegnet schließlich auch keinen verfahrensrechtlichen Bedenken, die Ersetzung des Einvernehmens - wie hier geschehen - in den Gründen des Bescheids vorzunehmen, weil weder § 36 BauGB noch Art. 67 BayBO eine bestimmte Form der Ersetzungsentscheidung vorgeben (vgl. VG Augsburg, U.v. 18.8.2016 - Au 5 K 14.810; VG Würzburg, U.v. 27.7.2017 - W 5 K 16.177; beide juris).
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