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VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 2 K 09.238 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Altersteilzeitzuschlag; obere Bemessungsgrenze; Altersentlastungsbetrag; Kirchensteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 2 K 09.238
- VGH Bayern, 14.05.2012 - 3 ZB 09.1536
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen
Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 2 K 09.238
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt den weiten Spielraum politischen Ermessens betont, innerhalb dessen der Gesetzgeber das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen darf (vgl. BVerfG vom 6.5.2004 NVwZ 2005, 677). - VG Augsburg, 17.02.2003 - Au 2 K 02.299
Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 2 K 09.238
Die Verminderung der Bruttobesoldung um einen der Kirchensteuer entsprechenden Betrag sowohl bei kirchlich gebundenen als auch bei kirchlich ungebundenen Beamten führt nicht zu einer besoldungsrechtlichen Ungleichbehandlung (…vgl. BVerwG a.a.O.; VG Augsburg vom 17.2.2003 Au 2 K 02.299). - BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 15.01
Altersteilzeitzuschlag; Berechnung des -; keine Berücksichtigung des …
Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 2 K 09.238
Da der Altersteilzeitzuschlag nicht Alimentationsfunktion, sondern Anreizfunktion hat, braucht die Berechnung des Altersteilzeitzuschlags - anders als etwa das Einkommensteuer- oder das Besoldungsrecht im übrigen - auf individuelle Verhältnisse keine Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG vom 28.2.2002 ZBR 2002, 322/323).