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VG Augsburg, 19.06.2013 - Au 4 K 12.838 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abgrabungsrechtlicher Vorbescheid für Kiesabbau; entgegenstehende öffentliche Belange; Ausweisung einer Konzentrationszone im Flächennutzungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.06.2013 - Au 4 K 12.838
- VGH Bayern, 12.02.2015 - 15 ZB 13.1578
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66
Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von …
Auszug aus VG Augsburg, 19.06.2013 - Au 4 K 12.838
Erst die Gewichtung der widerstreitenden Belange - den für das Vorhaben sprechenden Interessen einerseits und den gegen das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belange andererseits - gegeneinander ergibt, ob öffentliche Belange "entgegenstehen", wobei der Umstand der Privilegierung des Vorhabens mit in die Waagschale zu legen ist (vgl. z.B. BVerwGE 28, 148). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VG Augsburg, 19.06.2013 - Au 4 K 12.838
Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 34, 301 ff) ist der verwaltungsgerichtlichen Planungskontrolle in Bezug auf die gemeindliche Abwägung eine Grenze gezogen. - BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
Auszug aus VG Augsburg, 19.06.2013 - Au 4 K 12.838
Die Einflussmöglichkeit muss sich somit aufgrund einer konkreten Betrachtungsweise ergeben, eine bloße - abstrakte - Vermutung genügt nicht (BVerwG vom 20.1.1992 BayVBl 1993, 11; vgl. auch BVerwGE 64, 33). - BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf …
Auszug aus VG Augsburg, 19.06.2013 - Au 4 K 12.838
bb) Das Offensichtlichkeitsmerkmal im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 29.1.1992 BayVBl 1992, 503 f) voraus, dass konkrete Umstände "positiv und klar" auf einen solchen Mangel hindeuten.