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   VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838   

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VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838 (https://dejure.org/2005,31391)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838 (https://dejure.org/2005,31391)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - Au 4 K 03.30838 (https://dejure.org/2005,31391)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 71 Abs. 1; VwVfG § 51
    Türkei, Kurden, Folgeantrag, Neue Beweismittel, Posttraumatische Belastungsstörung, Verschulden, Attest, Festnahme, Sicherheitskräfte, Folter, Misshandlungen, Interne Fluchtalternative, Westtürkei, Reformen, Vorverfolgung, Situation bei Rückkehr, Wehrdienst, ...

 
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  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838
    Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale (politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen) gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluss vom 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 -, BVerfGE 80, 315).

    Die Verfolgung muss zudem mit einer solchen Intensität drohen, dass der Ausländer durch sie in eine ausweglose Lage gerät (BVerfGE 80, 315 = NJW 1990, 973).

    Kann er im Inland eine zumutbare Zuflucht finden, ist die Gewährung von Abschiebungsschutz ausgeschlossen (BVerfGE 80, 315/346; BVerwGE vom 16.2.1993, NVwZ 1993, 791).

    Nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts setzt eine inländische Fluchtalternative voraus, dass der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. z. B. BVerfGE 80, 315; BVerwGE 85, 139 und 87, 141, BVerwG vom 14.12.1993, Az. 9 C 45.92, DVBl 1994, 524).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838
    Ist der Ausländer allerdings bereits vorverfolgt, d. h. unter dem Druck einer bestehenden oder unmittelbar drohenden Verfolgung, ausgereist, so genügt es, wenn eine künftige Verfolgung bei Rückkehr in die Heimat nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 ­ 9 C 1/94 -, NVwZ 1995, 391).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2002 - 10 A 11040/01
    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838
    Bei den Übergriffen durch das Militär und die Sicherheitskräfte handelte es sich auch nicht nur um dem türkischen Staat nicht zuzurechnende Amtswalterexzesse, weil diese Repressalien unmittelbar Ausfluss der seinerzeit gerade in den östlichen Provinzen praktizierten vielfältigen Unterdrückungspolitik des türkischen Staates gegenüber kurdischen Volkszugehörigen, die als Unterstützer der PKK verdächtigt wurden, war (vgl. OVG Koblenz vom 18.1.2002 Az: 10 A 11040/01).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99

    Asylrelevante Gruppenverfolgung jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838
    Nach sach- und interessengerechter Auslegung seines in der mündlichen Verhandlung am 8. Juli 2005 gestellten Klageantrags und unter Berücksichtigung seines in der Klageschrift formulierten Antrags begehrt der Kläger die Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), hilfsweise zur Feststellung weiterer Abschiebungsverbote (vgl. BVerwGE 116, 326; BVerwG vom 12. August 1999, Az: 9 B 268/99, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 19).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838
    Nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts setzt eine inländische Fluchtalternative voraus, dass der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. z. B. BVerfGE 80, 315; BVerwGE 85, 139 und 87, 141, BVerwG vom 14.12.1993, Az. 9 C 45.92, DVBl 1994, 524).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838
    Kann er im Inland eine zumutbare Zuflucht finden, ist die Gewährung von Abschiebungsschutz ausgeschlossen (BVerfGE 80, 315/346; BVerwGE vom 16.2.1993, NVwZ 1993, 791).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11952/03

    Asyl, politischer Flüchtling, politische Verfolgung, Türkei, Kurden,

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838
    Zwar haben in der Türkei in den letzten Jahren nicht unerhebliche positive Veränderungen im Hinblick auf den von der jetzigen Regierung angestrebten EU-Beitritt der Türkei stattgefunden (vgl. dazu z.B. Lageberichte des Auswärtigen Amts vom 12.8.2003, 19.5.2004 und 3.5.2005), doch dürften die getroffenen, insbesondere gesetzgeberischen Maßnahmen in der Praxis, vor allem innerhalb des Apparats der türkischen Sicherheitskräfte noch nicht in dem Maße umgesetzt worden sein, dass eine hinreichende Sicherheit bejaht werden könnte (so auch OVG Münster vom 9.12.2003 Az: 8 A 5501/00.A; JurisNr. MWRE204011984; OVG Koblenz vom 12.5.2004 Az. 10 A 11952/03, JurisNr. MWRE104570400).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2003 - 8 A 5501/00

    Türkei, Kurden, PKK, Sympathisanten, Festnahme, Misshandlungen, Folteropfer,

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838
    Zwar haben in der Türkei in den letzten Jahren nicht unerhebliche positive Veränderungen im Hinblick auf den von der jetzigen Regierung angestrebten EU-Beitritt der Türkei stattgefunden (vgl. dazu z.B. Lageberichte des Auswärtigen Amts vom 12.8.2003, 19.5.2004 und 3.5.2005), doch dürften die getroffenen, insbesondere gesetzgeberischen Maßnahmen in der Praxis, vor allem innerhalb des Apparats der türkischen Sicherheitskräfte noch nicht in dem Maße umgesetzt worden sein, dass eine hinreichende Sicherheit bejaht werden könnte (so auch OVG Münster vom 9.12.2003 Az: 8 A 5501/00.A; JurisNr. MWRE204011984; OVG Koblenz vom 12.5.2004 Az. 10 A 11952/03, JurisNr. MWRE104570400).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838
    nicht mehr entschieden werden, denn insoweit handelt es sich um gegenüber § 60 Abs. 1 AufenthG nachrangige Tatbestände (vgl. z. B. BVerwGE 104, 260 ff.; BVerwG vom 28.4.1998, Az: 9 C 2/98, JurisNr: WBRE410004565).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838
    Nach sach- und interessengerechter Auslegung seines in der mündlichen Verhandlung am 8. Juli 2005 gestellten Klageantrags und unter Berücksichtigung seines in der Klageschrift formulierten Antrags begehrt der Kläger die Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), hilfsweise zur Feststellung weiterer Abschiebungsverbote (vgl. BVerwGE 116, 326; BVerwG vom 12. August 1999, Az: 9 B 268/99, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 19).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98

    Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzes - Aufhebung der Androhung der

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96

    Asylrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung,

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