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   VG Augsburg, 20.01.2010 - Au 3 S 09.1883   

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VG Augsburg, 20.01.2010 - Au 3 S 09.1883 (https://dejure.org/2010,57962)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20.01.2010 - Au 3 S 09.1883 (https://dejure.org/2010,57962)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - Au 3 S 09.1883 (https://dejure.org/2010,57962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuch; Täterfeststellung; nicht ausreichende Mitwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 17.07.2002 - 11 CS 02.1320
    Auszug aus VG Augsburg, 20.01.2010 - Au 3 S 09.1883
    (BayVGH vom 17.7.2002, 11 CS 02.1320).

    Im Übrigen fällt bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO in der Regel mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes selbst zusammen (BayVGH vom 15.4.1999, 11 Cs 98.3283; vom 17.7.2002, a.a.O.).

    Diesem Gesichtspunkt kann im Rahmen der Interessenabwägung jedoch schon deshalb keine entscheidende Bedeutung beigemessen werden, weil die Führung eines Fahrtenbuchs keine schwerwiegende Beeinträchtigung der Antragsteller, auch nicht der Antragstellerin im Hinblick auf ihre - im Übrigen nicht näher spezifizierte - Schwerbehinderung darstellt, sondern lediglich eine mit geringem Zeitaufwand verbundene Unannehmlichkeit (BayVGH, 17.7.2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Augsburg, 20.01.2010 - Au 3 S 09.1883
    Sie beurteilt sich vielmehr nach der für den Verkehrsverstoß festgelegten Sanktion bzw. nach der Punktebewertung des Verkehrsverstoßes, die für die Eintragung in das Verkehrszentralregister (Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) maßgeblich ist (vgl. BVerwG vom 17.5.1995, BVerwGE 98, 227).

    Die Bewertung einer Ordnungswidrigkeit mit mindestens einem Punkt wird dabei als so gewichtig angesehen, dass sie auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, grundsätzlich rechtfertigt (BVerwG vom 17.5.1995, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers;

    Auszug aus VG Augsburg, 20.01.2010 - Au 3 S 09.1883
    Die weiteren Bemühungen der Behörden deuten nicht darauf hin, dass weitere Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers geboten gewesen seien, um zu dem Ergebnis zu gelangen, diese Feststellung sei im Sinne des Art. 31 a StVZO unmöglich (OVG Lüneburg, 4.12.2003, 12 LA 442/03, DAR 07, 166).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1995 - 25 B 98/95

    Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften; Punktesystem; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Augsburg, 20.01.2010 - Au 3 S 09.1883
    Dies ist insofern gerechtfertigt, als das Punktesystem eine typisierende Sachverständigenbewertung von Verkehrsverstößen nach dem Maß ihrer Gefährlichkeit enthält (vgl. OVG NRW vom 14.3.1995, NJW 95, 2242; VG Augsburg vom 16.10.2008, Az. Au 3 S 08.1315).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 20.01.2010 - Au 3 S 09.1883
    Lehnt der Halter dagegen die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. zum Ganzen: OVG NRW vom 30.11.2005, DAR 2006, 172; BayVGH vom 25.11.1997, 11 B 96.2649; VG Augsburg vom 7.3.2006, Au 3 K 05.1983).
  • VG Augsburg, 16.10.2008 - Au 3 S 08.1315

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrerermittlung durch die

    Auszug aus VG Augsburg, 20.01.2010 - Au 3 S 09.1883
    Dies ist insofern gerechtfertigt, als das Punktesystem eine typisierende Sachverständigenbewertung von Verkehrsverstößen nach dem Maß ihrer Gefährlichkeit enthält (vgl. OVG NRW vom 14.3.1995, NJW 95, 2242; VG Augsburg vom 16.10.2008, Az. Au 3 S 08.1315).
  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 11 CS 08.2202

    Fahrtenbuchauflage; Aussageverweigerung; Zumutbarer Ermittlungsaufwand

    Auszug aus VG Augsburg, 20.01.2010 - Au 3 S 09.1883
    Ebenso wie die zulässige Berufung auf ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nicht die Verhängung eines Fahrtenbuchs verhindert (vgl. z.B. BayVGH vom 28.1.2009, Az. 11 CS 08.2202), kann eine solche auch nicht durch nicht ausreichende Mitwirkung verhindert werden.
  • VG Augsburg, 07.03.2006 - Au 3 K 05.1983
    Auszug aus VG Augsburg, 20.01.2010 - Au 3 S 09.1883
    Lehnt der Halter dagegen die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. zum Ganzen: OVG NRW vom 30.11.2005, DAR 2006, 172; BayVGH vom 25.11.1997, 11 B 96.2649; VG Augsburg vom 7.3.2006, Au 3 K 05.1983).
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