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   VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.112   

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VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.112 (https://dejure.org/2010,67262)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20.07.2010 - Au 3 K 10.112 (https://dejure.org/2010,67262)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - Au 3 K 10.112 (https://dejure.org/2010,67262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prüfungsstudienarbeit; Bewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.112
    Entsprechend der an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262) orientierten Vorgabe im Urteil vom 21. April 2009 haben beide Prüfer die maßgeblichen Gründe, die sie zu der abschließenden Bewertung veranlasst haben, in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten dargelegt.

    Dem Gericht ist es insbesondere verwehrt, sich selbst an die Stelle der Prüfer zu setzen und eine eigene Bewertung der Prüfungsarbeiten vorzunehmen (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34; vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 59; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262).

  • VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.1709

    Prüfungsstudienarbeit; fehlende Begründung

    Auszug aus VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.112
    Mit Urteil vom 21. April 2009 (Au 3 K 08.1709) hob das Verwaltungsgericht das Prüfungszeugnis vom 22. September 2008 auf und verpflichtete die Beklagte, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der Arbeit der Klägerin im Fach Entwerfen III fortzusetzen.

    Die Gerichtsakten dieses Verfahrens, die Gerichtsakten des Verfahrens Au 3 K 08.1709 und die vorgelegten Verwaltungsakten waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • VGH Bayern, 22.12.2000 - 7 ZB 00.2814
    Auszug aus VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.112
    Es ist auch bei der eigentlichen Korrektur zulässig, dass sich ein Prüfer mit dem Vermerk "einverstanden" der Auffassung des anderen Prüfers anschließt (vgl. BayVGH v. 22.12.2000 7 ZB 00.2814 juris).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.112
    Ist die Bewertung einer Prüfungsarbeit fehlerhaft und hat dies Einfluss auf das Gesamtergebnis, so führt dies zur Aufhebung des Prüfungsbescheides und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der angefochtenen Aufgabe fortzusetzen (vgl. BVerwG vom 16.3.1994 DVBl. 1994, 1356).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.112
    Auch bei der Neubewertung einer schriftlichen Prüfungsarbeit ist es denkbar, dass die Prüfer weitere, bislang nicht erkannte Fehler entdecken und so die Leistung noch schlechter bewerten als bei der ursprünglichen Bewertung (vgl. BVerwG vom 14.7.1999 BVerwGE 109, 211/216).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.112
    Dem Gericht ist es insbesondere verwehrt, sich selbst an die Stelle der Prüfer zu setzen und eine eigene Bewertung der Prüfungsarbeiten vorzunehmen (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34; vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 59; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.112
    Dem Gericht ist es insbesondere verwehrt, sich selbst an die Stelle der Prüfer zu setzen und eine eigene Bewertung der Prüfungsarbeiten vorzunehmen (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34; vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 59; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262).
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