Rechtsprechung
VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.1580 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) vom 1. März 2008;Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Förderung investiver Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen; Verbot des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90
Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff, …
Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.1580
Da die Gewährung von Subventionen, durch die nicht gleichzeitig in Rechtspositionen eingegriffen wird, wie hier, ausschließlich Teil leistender Verwaltung ist, ist die Verwaltung grundsätzlich frei, Regelungen über Zuwendungsempfänger, Zuwendungsobjekte, Zuwendungsverfahren und Zuwendungsumfang zu treffen (vgl. BVerwG vom 27.3.1992 - BVerwGE 90, 112). - BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.1580
Allerdings entfalten diese in Form der Selbstbindung Außenwirkung über den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG und das im Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG vom 8.4.1997 - BVerwGE 104, 220). - VGH Bayern, 12.09.2000 - 4 ZB 97.3544
Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.1580
Ihm gleichwohl noch Zuwendungen zu gewähren, verstößt gegen Art. 23 BayHO (vgl. z. B. BayVGH vom 12.9.2000, Az. 4 ZB 97.3544, Juris).
- VG Magdeburg, 29.03.2021 - 3 A 287/18
Rücknahme einer Zuwendung - Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Dies hat zur Folge, dass ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bereits dann in vollem Umfang erfolglos bleiben muss, wenn auch nur mit einer Teilmaßnahme begonnen und der vorzeige Beginn nicht zugelassen worden ist (VG Augsburg, Urteil v. 21.04.2009, Au 3 K 08.1580; juris).Im Übrigen ist die Einordnung, inwieweit einzelne Maßnahmen eines Gesamtkonzeptes einer separaten förderrechtlichen Betrachtung zugänglich sind, Sache des Zuwendungsgebers (so apodiktisch: VG Augsburg, Urteil v. 21.04.2009, Au 3 K 08.1580; juris); wobei bei der hier zu entscheidenden Rücknahme einer Förderung eine ermessensfehlerfreie Entscheidung erfolgen muss.
- VG Würzburg, 16.01.2023 - W 8 K 21.1594
Wiedererrichtung bzw. Neubau eines abgebrannten Mutterkuhstalles, begehrte …
Damit gilt das vorstehend zu den landwirtschaftlichen Subventionen auf Basis von Richtlinien Gesagte auch in der streitgegenständlichen Konstellation für die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung nach dem Agrarinvestitionsprogramm gemäß der einschlägigen Richtlinie (…speziell zur AFP-Förderung VG Regensburg, U.v. 12.7.2016 - RN 5 K 15.593 - juris Rn. 47;… U.v. 28.4.2016 - RN 5 K 15.25 - juris Rn. 34;… VG Augsburg, U.v. 20.11.2012 - Au 3 K 11.1249 - juris Rn. 31 ff.;… U.v. 23.6.2009 - Au 3 K 08.1702 juris Rn. 27; U.v.21.4.2009 - Au 3 K 08.1580 - juris Rn. 24 ff. sowie allgemein BayVGH B.v. 17.3.2022 - 6 ZB 21.2057 - juris Rn. 11 und 13).