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   VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418   

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VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418 (https://dejure.org/2012,17477)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418 (https://dejure.org/2012,17477)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - Au 5 K 10.1418 (https://dejure.org/2012,17477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung; Untersagung Sportwettenvermittlung; Lotteriestaatsvertrag; Staatsmonopol; Unionsrechtswidrigkeit; Dienstleistungsfreiheit; Niederlassungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 BV 10.2665

    Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418
    Dies gilt sowohl für den am 1. Januar 2008 in Kraft getretene und am 31. Dezember 2011 außer Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages sowie dem hier maßgeblichen Lotteriestaatsvertrag, der Gültigkeit im Zeitraum vom 26. Juni 2004 bis zum 31. Dezember 2007 besaß (so auch BayVGH vom 24.1.2012, Az.: 10 BV 10.2665; ).

    Es bleibt daher festzustellen, dass die zuständigen Behörden in Bezug auf Automatenspiele, obwohl diese ein höheres Suchtpotential aufweisen als Sportwetten, eine Politik der Angebotsausweitung betrieben haben und noch betreiben, die eher darauf abzielt, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern als darauf, die Spielgelegenheiten effektiv zu verringern und die Tätigkeiten in diesem Bereich in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen (vgl. BayVGH vom 24.1.2012 Az. 10 BV 10.2665 ).

  • VGH Bayern, 30.08.2006 - 24 CS 06.2160
    Auszug aus VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418
    Die vom Kläger gegen die vorbezeichnete ablehnende Entscheidung gerichtete Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. August 2006 zurückgewiesen (Az. 24 CS 06.2160).

    Auf den weiteren Inhalt des Beschlusses im Verfahren Az. 24 CS 06.2160 wird ergänzend verwiesen.

  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 10 AS 10.2499

    Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418
    Ermuntert die getroffene gesetzliche Regelung oder die Anwendungspraxis in anderen Glücksspielbereichen mit vergleichbarem oder höherem Suchtpotential die Verbraucher zur Teilnahme am Glücksspiel oder reizt sie diese geradezu dazu an, so ist sie anderer Weise auf eine Expansion gerichtet oder duldet sie diese, so hat dies zur Folge, dass das der Errichtung des Monopols zu Grunde liegende Ziel, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, mit ihm nicht mehr wirksam verfolgt werden kann, so dass es im Hinblick auf Art. 55, Art. 46 EGV bzw.Art. 49 bzw. 56 AEUV auch nicht mehr gerechtfertigt werden kann (EuGH vom 8.9.2010, Rs. C-316/07 (Stoß) ; BayVGH vom 21.3.2011, Az. 10 AS 10.2499 ).
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2271

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben

    Auszug aus VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418
    Nach im Wesentlichen gleich-lautenden, auf eine Vielzahl im Einzelnen belegter Studienergebnisse und statistische Auswertungen gestützten empirischen Feststellungen, gilt als gesichert, dass sich die Gruppe der "Problemspieler" in Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe weit überwiegend, nämlich zu etwa 70 bis 95 %, aus gewerblichen Automatenspielern zusammensetzt (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 12.1.2012 Az. 10 BV 10.2271 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

    Auszug aus VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418
    Damit zeigt gerade der Spielautomatensektor, dass es in der Bundesrepublik Deutschland an einer im Sinne der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs kohärenten Glückspielpolitik fehlt (vgl. OVG NRW vom 29.9.2011 Az: 4 A 17/08 ).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418
    Ermuntert die getroffene gesetzliche Regelung oder die Anwendungspraxis in anderen Glücksspielbereichen mit vergleichbarem oder höherem Suchtpotential die Verbraucher zur Teilnahme am Glücksspiel oder reizt sie diese geradezu dazu an, so ist sie anderer Weise auf eine Expansion gerichtet oder duldet sie diese, so hat dies zur Folge, dass das der Errichtung des Monopols zu Grunde liegende Ziel, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, mit ihm nicht mehr wirksam verfolgt werden kann, so dass es im Hinblick auf Art. 55, Art. 46 EGV bzw.Art. 49 bzw. 56 AEUV auch nicht mehr gerechtfertigt werden kann (EuGH vom 8.9.2010, Rs. C-316/07 (Stoß) ; BayVGH vom 21.3.2011, Az. 10 AS 10.2499 ).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418
    Eine so restriktive Maßnahme wie die Schaffung eines Monopols, die sich nur im Hinblick auf die Gewährleistung eines besonders hohen Verbraucherschutzniveaus rechtfertigen lässt, muss daher ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Verringerung der Gelegenheit zum Spiel und Begrenzung der Tätigkeit in diesem Bereich beiträgt (vgl. EuGH Rs. C-46/08 (Carmen Media), GewArch 2010, 448; EuGH vom 6.3.2007, Rs. C-338/04 (Placanica) ; EuGH vom 6.11.2003, Rs. C-243/01 (Gambelli) ; BVerwG vom 11.7.2011, Az. 8 C 11.10 ).
  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418
    Eine so restriktive Maßnahme wie die Schaffung eines Monopols, die sich nur im Hinblick auf die Gewährleistung eines besonders hohen Verbraucherschutzniveaus rechtfertigen lässt, muss daher ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Verringerung der Gelegenheit zum Spiel und Begrenzung der Tätigkeit in diesem Bereich beiträgt (vgl. EuGH Rs. C-46/08 (Carmen Media), GewArch 2010, 448; EuGH vom 6.3.2007, Rs. C-338/04 (Placanica) ; EuGH vom 6.11.2003, Rs. C-243/01 (Gambelli) ; BVerwG vom 11.7.2011, Az. 8 C 11.10 ).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418
    Eine so restriktive Maßnahme wie die Schaffung eines Monopols, die sich nur im Hinblick auf die Gewährleistung eines besonders hohen Verbraucherschutzniveaus rechtfertigen lässt, muss daher ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Verringerung der Gelegenheit zum Spiel und Begrenzung der Tätigkeit in diesem Bereich beiträgt (vgl. EuGH Rs. C-46/08 (Carmen Media), GewArch 2010, 448; EuGH vom 6.3.2007, Rs. C-338/04 (Placanica) ; EuGH vom 6.11.2003, Rs. C-243/01 (Gambelli) ; BVerwG vom 11.7.2011, Az. 8 C 11.10 ).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Augsburg, 21.05.2012 - Au 5 K 10.1418
    Eine so restriktive Maßnahme wie die Schaffung eines Monopols, die sich nur im Hinblick auf die Gewährleistung eines besonders hohen Verbraucherschutzniveaus rechtfertigen lässt, muss daher ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Verringerung der Gelegenheit zum Spiel und Begrenzung der Tätigkeit in diesem Bereich beiträgt (vgl. EuGH Rs. C-46/08 (Carmen Media), GewArch 2010, 448; EuGH vom 6.3.2007, Rs. C-338/04 (Placanica) ; EuGH vom 6.11.2003, Rs. C-243/01 (Gambelli) ; BVerwG vom 11.7.2011, Az. 8 C 11.10 ).
  • VG Augsburg, 01.08.2006 - Au 5 S 06.875
  • VGH Bayern, 17.02.2012 - 10 BV 11.482

    Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für

  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2506

    Sportwettenvermittlung als unselbständiger Teil des Dienstleistungsverhältnisses

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2505

    Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen

  • VG Augsburg, 13.07.2011 - Au 5 S 11.376

    Einstweiliger Rechtsschutz; Sportwetten; Sportwettenmonopol; veränderte Tatsachen

  • VG Augsburg, 13.07.2011 - Au 5 S 11.376
    Über das wiederaufgenommene Verfahren Au 5 K 10.1418 ist noch nicht entschieden worden.

    unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 1. August 2006 gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 25. Oktober 2006 (Az. Au 5 K 10.1418) wiederherzustellen bzw. anzuordnen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten und dem Vorbringen der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten, die beigezogene Akte des Verfahrens Au 5 K 10.1418 und die vorgelegte Behördenakte verwiesen.

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