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   VG Augsburg, 21.06.2012 - Au 2 K 11.316   

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VG Augsburg, 21.06.2012 - Au 2 K 11.316 (https://dejure.org/2012,20059)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21.06.2012 - Au 2 K 11.316 (https://dejure.org/2012,20059)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - Au 2 K 11.316 (https://dejure.org/2012,20059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Die Stellenzulage für Nachrichtengewinnung durch Fernmeldeaufklärung und Elektronische Aufklärung steht Beamten der Bundeswehr und Soldaten dann zu, wenn deren konkrete, tatsächliche Verwendung in diesem Tätigkeitsbereich einen zeitlichen Umfang von mindestens 80 Prozent ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus VG Augsburg, 21.06.2012 - Au 2 K 11.316
    Dem Kläger steht jedoch die beantragte Zulage erst ab dem 1. Januar 2010 zu, da erst mit Antragstellung am 12. Oktober 2010 die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderliche zeitnahe Geltendmachung dieses Anspruchs vorliegt (vgl. z. B. BVerwG vom 13.11.2008 NVwZ-RR 2009, 249; BayVGH vom 10.2.2010 Az. 3 ZB 10.306 RdNr. 4).
  • FG Bremen, 16.06.2010 - 1 K 18/10

    Erbschaftsteuerpflicht der Auskehrung des Vermögens einer liechtensteinischen

    Auszug aus VG Augsburg, 21.06.2012 - Au 2 K 11.316
    Am 12. Oktober 2010 stellte der Kläger unter Beigabe des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 26. Juli 2010 (Az. 1 K 18/10.TR) den Antrag auf rückwirkende Gewährung der Stellenzulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in der Nachrichtengewinnung durch Fernmelde- und Elektronische Aufklärung (EloKa-Zulage) seit dem 1. Januar 2007.
  • VGH Bayern, 10.02.2010 - 3 ZB 08.440

    Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei

    Auszug aus VG Augsburg, 21.06.2012 - Au 2 K 11.316
    Dem Kläger steht jedoch die beantragte Zulage erst ab dem 1. Januar 2010 zu, da erst mit Antragstellung am 12. Oktober 2010 die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderliche zeitnahe Geltendmachung dieses Anspruchs vorliegt (vgl. z. B. BVerwG vom 13.11.2008 NVwZ-RR 2009, 249; BayVGH vom 10.2.2010 Az. 3 ZB 10.306 RdNr. 4).
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