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   VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736   

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VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736 (https://dejure.org/2015,28974)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22.06.2015 - Au 6 K 14.736 (https://dejure.org/2015,28974)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - Au 6 K 14.736 (https://dejure.org/2015,28974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage einer anerkannten Naturschutzvereinigung; Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Artenschutz; Fachplanerische Abwägung

  • rewis.io

    Planfeststellung, Naturschutzvereinigung, Artenschutz, Gemeinde, Ortsdurchfahrt, Planfeststellungsbeschluss, Enteignung, Erhaltungszustand, Verkehrsaufkommen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
    Deren Annahmen sind daher nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich (BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65 f.; BayVGH, U.v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 u.a. - juris Rn. 826).

    Die gerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65).

    Ein Planvorhaben widerspricht dem Tötungsverbot aber nur dann, wenn sich das Tötungsrisiko für die geschützten Tiere durch das Vorhaben signifikant erhöht, weil andernfalls das Tötungsverbot zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis werden würde (siehe BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 90).

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts in unverhältnismäßiger Weise erhöht (BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
    Erfüllt das Planfeststellungsvorhaben dieses Gemeinwohlerfordernis, steht die Zulässigkeit der Enteignung privater Grundstücksflächen dem Grunde nach fest (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 = juris Rn. 183).

    Er besagt lediglich, dass es dem Gesetzgeber vorbehalten ist, zu bestimmen, für welche Vorhaben und unter welchen Voraussetzungen und für welche Zwecke eine Enteignung zulässig sein soll (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 = juris Rn. 509).

    Nicht erforderlich ist, dass eine geplante Maßnahme erst unausweichlich ist, sondern es genügt, wenn sie vernünftigerweise geboten ist, weil ein Bedarf besteht, der die Maßnahme erforderlich macht (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 = juris Rn. 182; U.v. 26.4.2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 = juris Rn. 45).

    Die lokale Population umfasst eine biologisch oder geographisch abgegrenzte Zahl von Individuen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie derselben Art oder Unterart angehören und innerhalb ihres Verbreitungsgebiets in generativen oder vegetativen Vermehrungsbeziehungen stehen (BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 = juris Rn. 571).

  • VGH Bayern, 30.06.1999 - 8 ZS 99.1296
    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
    Die Trassenwahl ist grundsätzlich bei der Abwägung zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.1999 - 8 ZS 99.1296 und 8 C 99.1297 - juris Rn. 12 ff.).

    Ebenso ist es ihr gestattet, bei ihrer Prüfung von Trassenvarianten Schwerpunkte zu bilden und nach Lage der Dinge weniger geeignete Varianten auch einer weniger intensiven Untersuchung zu unterziehen (BayVGH, B.v. 30.6.1999 - 8 ZS 99.1296 und 8 C 99.1297 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
    Deren Annahmen sind daher nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich (BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65 f.; BayVGH, U.v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 u.a. - juris Rn. 826).

    Die artenschutzrechtlichen Vorschriften verlangen vom Vorhabenträger bzw. von der Planfeststellungsbehörde demgegenüber nicht, bei wissenschaftlichen Unsicherheiten oder Meinungsverschiedenheiten Forschungsaufträge zu vergeben oder Untersuchungen anzustellen, deren Aufwand und wissenschaftlicher Anspruch letztlich auf solche hinausliefen (BayVGH, U.v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 u.a. - juris Rn. 826).

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
    Eine Maßnahme verstößt daher dann nicht gegen das Tötungsverbot, wenn sie nach naturschutzfachlicher Einschätzung jedenfalls aufgrund der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unterhalb der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist (BVerwG, U.v. 13.5.2009 - 9 A 73/07 - juris Rn. 86; BayVGH, U.v. 30.9.2009 - 8 A 05.40050 u.a. - juris Rn. 103).

    Dabei sind die Maßnahmen, mit deren Hilfe Kollisionen vermieden oder das Risiko zumindest minimiert werden sollen, in die Betrachtung einzubeziehen (BVerwG, U.v. 13.5.2009 - 9 A 73/07 - juris Rn. 86).

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050

    Westtangente Rosenheim (B 15) darf gebaut werden

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
    a) Zunächst ist bereits zweifelhaft, ob der Kläger als anerkannter Naturschutzverein befugt ist, eine fehlende Planrechtfertigung zu rügen (hierzu BVerwG, U.v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 = juris Rn. 55; BayVGH, U.v. 30.9.2009 - 8 A 05.40050 u.a. - juris Rn. 34).

    Eine Maßnahme verstößt daher dann nicht gegen das Tötungsverbot, wenn sie nach naturschutzfachlicher Einschätzung jedenfalls aufgrund der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unterhalb der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist (BVerwG, U.v. 13.5.2009 - 9 A 73/07 - juris Rn. 86; BayVGH, U.v. 30.9.2009 - 8 A 05.40050 u.a. - juris Rn. 103).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
    a) Zunächst ist bereits zweifelhaft, ob der Kläger als anerkannter Naturschutzverein befugt ist, eine fehlende Planrechtfertigung zu rügen (hierzu BVerwG, U.v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 = juris Rn. 55; BayVGH, U.v. 30.9.2009 - 8 A 05.40050 u.a. - juris Rn. 34).

    Die gerichtliche Überprüfung der Abwägungsentscheidung beschränkt sich beim Kläger daher auf die Prüfung von Belangen des Naturschutzes (hierzu BVerwG, U.v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 = juris Rn. 113).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
    Mit der Auslegung des Plans brauchen deshalb nicht alle Unterlagen öffentlich ausgelegt werden, die zu einer umfassenden Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Planung beitragen können, sondern nur solche, die im Einzelfall erforderlich sind, um der Informations- und Anstoßwirkung der Auslegung Rechnung zu tragen (BVerwG, U.v. 8.6.1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339/344; BVerwG, U.v. 25.6.2014 - 9 A 1/13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 12; BayVGH, U.v. 17.8.2010 - 8 CS 10.303 - juris Rn. 15).

    Bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Behörde ein Einschätzungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 20.12.2011 - 9 A 31/10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 24 f.; BVerwG, U.v. 25.6.2014 - 9 A 1/13 - NVwZ 2015, 85 Rn. 15 ff.).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
    Die vom Kläger beantragte Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass die durch das Büro ... durchgeführten Untersuchungen ungeeignet seien, um ein Vorkommen sowohl adulter als auch junger Bachmuscheln in dem zu verlegenden Abschnitt des ...baches auszuschließen, weil hierfür nach aktuellem Stand der Fachwelt für adulte Muscheln flächendeckend an geeigneten Habitaten eine manuelle Überprüfung erfolgen und zum Auffinden von Jungmuscheln an diversen Stellen in regelmäßigen Abständen eine Sedimentuntersuchung mit Siebeproben durchgeführt werden müsse, war abzulehnen, weil damit die naturschutzfachliche Einschätzung des Beklagten (siehe BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1/12 - juris Rn. 14 m.w.N.), die Vorrang vor Privatgutachten hat, nicht erschüttert werden kann.
  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
    Es kann und muss aber von ihm verlangt werden, dass er die Arten, die nach seiner Auffassung durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können, bereits im Verwaltungsverfahren im Einzelnen benennt (BayVGH, U.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 17.04.2010 - 9 B 5.10

    Artenschutz; Verbotstatbestände; Ausnahme; Populationen der betroffenen Art;

  • VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147

    Standortkonflikt zwischen bestehender Staatsstraße und vorhandener

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 8 CS 10.303

    Präklusion bei fehlenden Einwendungen des Rechtsvorgängers

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

  • VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587

    Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.774

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage eines eigentumsbetroffenen

    Das Gericht ist daher der Überzeugung, dass die Verkehrsuntersuchung an keinen Fehlern leidet, die die gewonnenen Ergebnisse unverwertbar erscheinen ließen (zu weiteren nicht durchgreifende Rügen anderer Kläger siehe VG Augsburg, U.v. 22.6.2015 - Au 6 K 14.736).

    Auf die Entscheidungsgründe im Parallelverfahren Au 6 K 14.736 (U.v. 22.6.2015) wird insoweit in vollem Umfang Bezug genommen (zur Bezugnahme s. Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 117 Rn. 11).

    Im Übrigen bestehen aber auch hinsichtlich der von anderen Klägern geltend gemachten Rügen keine Abwägungsfehler (siehe im Parallelverfahren VG Augsburg, U.v. 22.6.2015 - Au 6 K 14.734, Au 6 K 14.736 u.a.).

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