Rechtsprechung
VG Augsburg, 22.07.1999 - Au 2 K 98.879 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Osnabrück, 06.12.2005 - 1 A 257/05
Abgabe; Abgabenpflicht; Artzuschlag; Aufwand; Aufwandsverteilung; …
Die Kammer kann hierbei offen lassen, ob die Fälle des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, in denen der Beitragsanspruch gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 AO so entsteht, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht, der Sache nach als Abweichung vom formellen Grundstücksbegriff anzusehen sind (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.02.2000, 9 M 4526/99, juris), eine gesetzliche Fiktion der Sachlage begründen, die vor dem Umgehungsgeschäft bestanden hat (so VG Augsburg, Urteil vom 22.07.1999, Au 2 K 98.879, juris) oder aber dem zivilrechtlichen Übertragungsakt bezogen auf das Straßenbaubeitragsrecht (zum Teil) die Rechtswirksamkeit abzusprechen ist (so BayVGH, Urteil vom 24.07.1997, 23 B 95.3277, juris).Dabei tritt die Unangemessenheit der gewählten Rechtsgestaltung stets dann zu Tage, wenn sie überhaupt keinem wirtschaftlichen Zweck dient, mithin ein vernünftiger wirtschaftlicher Grund nicht zu entdecken ist und verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und des erstrebten wirtschaftlichen Ziels die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Übertragungsakts als unpassend nicht wählen würden (BFH, Urteil vom 20.03.2002, I R 63/99, BFHE 198, 506 ff.; Urteil vom 17.01.1991, IV R 132/85, BFHE 163, 449 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18.02.2000, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 25.01.2005, 15 A 548/03; ZKF 2005, 118 f.; Urteil vom 21.04.1997, 3 A 3508/92, NVwZ-RR 1998, 584 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 22.07.1999, a.a.O.).