Rechtsprechung
VG Augsburg, 22.07.2008 - Au 1 K 08.30035 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,74443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Asylbewerberin aus der Demokratischen Republik Kongo; Einreise auf dem Luftweg nicht glaubhaft gemacht; keine politische Verfolgung; Abschiebungsverbote für alleinstehende Frau im Kongo ohne Familienanschluss bejaht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch …
Auszug aus VG Augsburg, 22.07.2008 - Au 1 K 08.30035
Der Anwendung der Drittstaatenregelung steht nicht entgegen, dass der genaue Reiseweg und demzufolge der Transitdrittstaat nicht bekannt ist (BVerwG vom 17.11.1995 InfAuslR 1996, 152). - BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
Auszug aus VG Augsburg, 22.07.2008 - Au 1 K 08.30035
Auf den sogenannten herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab für vorverfolgt ausgereiste Asylkläger kann sie sich nicht berufen, da sie nicht glaubhaft gemacht hat, ihren Herkunftsstaat wegen erlittener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen zu haben (BVerwG vom 25.09.1984, BVerwGE 70, 169/171). - BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Augsburg, 22.07.2008 - Au 1 K 08.30035
Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist aber für das Bundesamt und die Gerichte jedenfalls dann unbeachtlich, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage keinen generellen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erlassen bzw. diesen nicht verlängert hat und ein vergleichbar wirksamer Schutz dem betroffenen Ausländer nicht vermittelt wird (vgl. BVerwGE 102, 249 [258 f.]).
- BVerwG, 19.12.2000 - 1 B 165.00
Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des …
Auszug aus VG Augsburg, 22.07.2008 - Au 1 K 08.30035
In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf Feststellung des Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht zu (vgl. BVerwG vom 19.12.2000 Az. 1 B 165/00). - BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus VG Augsburg, 22.07.2008 - Au 1 K 08.30035
Bei Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG kann die Androhung der Abschiebung konkret in den davon betroffenen Staat keinen Bestand haben (BVerwG vom 11.09.2007 Az. 10 C 8.07). - VGH Bayern, 19.02.1998 - 27 B 96.34202
Darlegung und Nachweis der Einreise auf dem Luftweg als Voraussetzung für ein …
Auszug aus VG Augsburg, 22.07.2008 - Au 1 K 08.30035
Ob der Asylbewerber auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland eingereist ist, beurteilt das Gericht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (BayVGH vom 19.02.1998 Az. 27 B 96.34202). - VGH Bayern, 02.04.2001 - 19 ZB 00.32067
Auszug aus VG Augsburg, 22.07.2008 - Au 1 K 08.30035
Er trägt aber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland eingereist zu sein (BVerwG vom 29.06.1999 NVwZ 2000, 81; BayVGH vom 16.01.2002 Az. 25 ZB 02.30003; BayVGH vom 02.04.2000 Az. 19 ZB 00.32067). - VGH Bayern, 16.01.2002 - 25 ZB 02.30003
Auszug aus VG Augsburg, 22.07.2008 - Au 1 K 08.30035
Er trägt aber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland eingereist zu sein (BVerwG vom 29.06.1999 NVwZ 2000, 81; BayVGH vom 16.01.2002 Az. 25 ZB 02.30003; BayVGH vom 02.04.2000 Az. 19 ZB 00.32067).
- VG Augsburg, 02.02.2011 - Au 1 S 11.30028
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen …
Ohne ein familiäres bzw. gesellschaftliches Netzwerk dürfte es der Antragstellerin daher nicht möglich sein, in Kinshasa ihr Existenzminimum zu sichern, ohne dabei in eine extreme Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit zu geraten (vgl. bereits VG Augsburg vom 22.7.2008 Au 1 K 08.30035 - RdNr. 33 zu einer alleinstehenden, ursprünglich aus Kinshasa stammenden Frau).