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   VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231   

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VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231 (https://dejure.org/2013,40438)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231 (https://dejure.org/2013,40438)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22. August 2013 - Au 5 K 12.30231 (https://dejure.org/2013,40438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Yezidin; Provinz Ninive; Individuelle Verfolgungssituation; Gruppenverfolgung; Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 11.09.2012 - 13a ZB 11.30494

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

    Auszug aus VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak zu verneinen ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 13 a ZB 10.30400 - juris; BayVGH, B.v. 27.6.2011 - 20 ZB 11.30204 - juris; BayVGH, B.v. 11.9.2012 - 13 a ZB 11.30494 - juris).

    Das gilt insbesondere auch für den Bereich des Bezirks Sheikhan, Provinz Ninive, aus der die Klägerin stammt (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2012 a.a.O.).

    Das gilt insbesondere auch bei einer Rückkehr in die Provinz Ninive, in der nach derzeitiger Sicherheitslage für die Klägerin keine erhebliche Gefahr für Leib und Leben im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG besteht (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2012 - 13 a ZB 11.30494 - juris).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Vorverfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogrammes - ferner eine bestimmte Verfolgungsdichte voraus, die die Regelvermutung eigener Verfolgung rechtfertigen (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11/08 - BayVBl 2009, 605 ff.; BVerwG, U.v. 18.7.2006 - 1 C 15/05 - BVerwGE 126, 243 ff.).

    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts dem Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche inländische Fluchtalternative besteht, die im Falle einer drohenden Rückkehrverfolgung vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 a.a.O.).

    Das Konzept der Gruppenverfolgung stellt der Sache nach eine Beweiserleichterung für den Asylsuchenden dar und steht insoweit mit dem Grundgedanken sowohl der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Qualifikationsrichtlinie in Einklang (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231
    Erforderlich aber auch ausreichend ist in derartigen Fällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, derart, dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach Rückkehr des Ausländers droht (vgl. BVerwG, B.v. 17.8.2012 - 10 B 13/11 - juris).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231
    Zwar ist die Gefahr, dass sich die Erkrankung eines Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - BVerwGE 127, 33).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231
    Eine solche Schutzlücke wäre beispielsweise gegeben, wenn einerseits eine allgemeine Gefahr bestünde und andererseits ein dieser Gefahrenlage Rechnung tragender Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht bestünde (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 - juris).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231
    Vorliegend kann jedenfalls selbst bei Unterstellung eines innerstaatlichen oder internationalen Konfliktes im Irak nicht davon ausgegangen werden, dass der den bestehenden Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hat, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei ihrer Rückkehr in das betreffende Land oder die Region allein durch ihre Anwesenheit dort tatsächlich Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, U.v. 17.2.2009 - C-465/07 - juris).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231
    Eine Gruppenverfolgung setzt voraus, dass jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigene Verfolgung jederzeit befürchten muss; die eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen muss als eher zufällig anzusehen sein (vgl. BVerfG, B.v. 23.1.1991 - 2 BvR 902/85 - juris).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231
    Auf Grund der Beweisschwierigkeiten, in denen sich der Schutzsuchende hinsichtlich der asylbegründenden Vorgänge im Heimatland regelmäßig befindet, muss sich das Gericht jedoch mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig ausgeschlossen werden können (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231
    Der Konflikt muss aber jedenfalls ein bestimmtes Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit aufweisen, wie sie typischerweise in Bürgerkriegsauseinandersetzungen und Guerillakämpfen zu sehen sind (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - C 10.C 4307 - BVerwGE 131, 198).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 5 K 12.30231
    Die Besonderheit der Gruppenverfolgung liegt darin, dass die Rückschlüsse auf die individuelle Verfolgungsgefahr nicht oder nicht nur aus einem persönlich erlittenen Schicksal, sondern auch aus Maßnahmen gegen eine ganze Gruppe gezogen werden können, der der Ausländer angehört (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.1984 - 9 C 24/84 - BVerwGE 70, 232 ff.).
  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 13a ZB 10.30400

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 20 ZB 11.30204

    Yezide; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Gruppenverfolgung (verneint);

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

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