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   VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812   

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VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812 (https://dejure.org/2019,27454)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23.07.2019 - Au 7 S 19.812 (https://dejure.org/2019,27454)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - Au 7 S 19.812 (https://dejure.org/2019,27454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 75, § 80 Abs. 5; StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 8 S. 1, § 46 Abs. 1 S. 3, Abs. 3
    Fahreignung bei ärztlich verordnetem Cannabiskonsum

  • rewis.io

    Fahreignung bei ärztlich verordnetem Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812
    Die am 4. Juli 2019 (nach erfolgreichem Ausgang des Verfahrens vor dem Sozialgericht, siehe Schriftsatz des Antragstellerbevollmächtigten vom 8.7.2019) begonnene Cannabismedikation gibt daher Anlass, die Fahreignung des Antragstellers während des noch laufenden Widerspruchsverfahrens anhand der für eine Dauerbehandlung mit betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln geltenden Spezialregelung in Nummer 9.6, 9.6.2 der Anlage 4 der FeV zu überprüfen (vgl. VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 6).

    Insoweit ist bei einer ärztlich verordneten Therapie mit Cannabis eine einzelfallorientierte Beurteilung der Fahreignung unter Würdigung der individuellen Aspekte erforderlich, die sowohl aus verkehrsmedizinischer Sicht die Erkrankung, ihre Symptome, die medikamentenspezifischen Auswirkungen und die ärztliche Überwachung der Medikamenteneinnahme erfasst, als auch aus verkehrspsychologischer Sicht die individuelle Leistungsfähigkeit, die Fähigkeit zur Kompensation von ggf. festgestellten Leistungseinschränkungen, die Compliance des Patienten gegenüber der Therapie, die Fähigkeit zur Risikoeinschätzung und auch die Gefahr der missbräuchlichen Einnahme überprüft (vgl. Schubert/Huetten/Reimann/ Graw, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Auflage, Anhang "Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation", S. 440/443 unter Hinweis auf VGH BW, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, a.a.O. Rn. 20 f.; BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - DAR 2017, 417 = juris Rn. 17) vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen.

    Bei der (rechtskräftig geahndeten) erstmaligen Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss am 25. Juli 2018 handelt es sich um eine weitere Tatsache, die Zweifel an der Fahreignung begründet (BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - Blutalkohol 54, 268, juris bestätigt durch BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 3.17 - Presseerklärung auf www.bverwg.de).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812
    Eine auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV gestützte Entziehung der Fahrerlaubnis setzt aber voraus, dass die Gutachtensanordnung formell und materiell rechtmäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.) und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund bestand (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93/96 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 11 CS 08.2010 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund bestand (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 11 CS 18.2127

    Verwertbarkeit gutachterlicher Erkenntnisse trotz fehlerhafter Anordnung

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812
    Da sich die Zwangsgeldandrohung mit der Abgabe des Führerscheins am 6. Februar 2019 erledigt hat und der Antragsgegner nicht zu erkennen gegeben hat, dass er das Zwangsgeld gleichwohl beizutreiben beabsichtigt, fehlt dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO insoweit bereits das Rechtsschutzbedürfnis (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2019 - 11 CS 18.2127 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Ein Fahrerlaubnisinhaber muss den Entzug der Berechtigung dann hinnehmen, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass aus seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Gefahr für dessen ordnungsgemäßen Ablauf resultiert, und dieses Risiko deutlich über demjenigen liegt, das allgemein mit der Zulassung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr verbunden ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2019 - 11 CS 18.2127 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.11.2012 - 11 CS 12.2171

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin;

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812
    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH, B.v. 21.11.2012 - 11 CS 12.2171 - juris Rn. 15).
  • OVG Saarland, 03.09.2018 - 1 B 221/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812
    Diese Frage ist von der Fahrerlaubnisbehörde auch regelmäßig im Entziehungsverfahren zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - juris Rn. 34; OVG Saarl, B.v. 3.9.2018 - 1 B 221/18 - Blutalkohol 55, 448, juris).
  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 C 3.17

    Dosierungsangaben bei Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln "Calcium

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812
    Bei der (rechtskräftig geahndeten) erstmaligen Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss am 25. Juli 2018 handelt es sich um eine weitere Tatsache, die Zweifel an der Fahreignung begründet (BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - Blutalkohol 54, 268, juris bestätigt durch BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 3.17 - Presseerklärung auf www.bverwg.de).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.1.2019 - 11 ZB 18.2066 - juris Rn. 24; B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris Rn. 20), dass im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren auch dem Betroffenen günstige Umstände zu berücksichtigen sind und daher die Wiedergewinnung der Fahreignung einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht.
  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812
    Diese Frage ist von der Fahrerlaubnisbehörde auch regelmäßig im Entziehungsverfahren zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - juris Rn. 34; OVG Saarl, B.v. 3.9.2018 - 1 B 221/18 - Blutalkohol 55, 448, juris).
  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260

    Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812
    Insoweit hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch ausgeführt, dass zwar für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gutachtensbeibringungsanordnung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Anordnung maßgeblich sei, was allerdings nicht bedeute, dass eine Beibringungsanordnung trotz Vorliegens neuer Erkenntnisse, die die ursprünglichen Zweifel (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV: "Tatsachen, die Bedenken begründen") an der Fahrgeeignetheit des Betroffenen ausräumen, aufrechtzuerhalten sei (BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 21.01.2019 - 11 ZB 18.2066

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich der Entziehung der

  • VGH Bayern, 10.09.2008 - 11 CS 08.2010

    Angeordnete Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 11 CS 12.201

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach gelegentlichem

  • VGH Hessen, 15.10.2013 - 6 A 1492/13

    Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheids

  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

  • VGH Bayern, 01.07.2013 - 7 ZB 13.305

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheids

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377

    Vermutung des Mehrfachkonsums von Cannabis anhand des THC-Werts

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • BVerwG, 28.04.1997 - 6 B 6.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erneute Zulassung

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