Rechtsprechung
   VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16026
VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401 (https://dejure.org/2013,16026)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401 (https://dejure.org/2013,16026)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - Au 5 K 12.30401 (https://dejure.org/2013,16026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Yezide; Provinz Ninive; individuelle Verfolgungssituation; Gruppenverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 11.09.2012 - 13a ZB 11.30494

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

    Auszug aus VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak zu verneinen ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 13a ZB 10.30400 - juris; BayVGH, B.v. 27.6.2011 - 20 ZB 11.30204 - juris; BayVGH, B.v. 11.9.2012 - 13a ZB 11.30494 - juris).

    Das gilt insbesondere auch für den Bereich der Provinz Ninive, aus der der Kläger stammt (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2012 a.a.O.).

    Das gilt insbesondere auch bei einer Rückkehr in die Provinz Ninive, in der nach derzeitiger Sicherheitslage für den Kläger keine erhebliche Gefahr für Leib und Leben im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG besteht (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2012 - 13a ZB 11.30494 - juris).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Vorverfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogrammes - ferner eine bestimmte Verfolgungsdichte voraus, die die Regelvermutung eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11/08 - BayVBl 2009, 605 ff; BVerwG, U.v. 18.7.2006 - 1 C 15/05 - BVerwGE 126, 243 ff).

    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts dem Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche inländische Fluchtalternative besteht, die im Falle einer drohenden Rückkehrverfolgung vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 a.a.O.).

    Das Konzept der Gruppenverfolgung stellt der Sache nach eine Beweiserleichterung für den Asylsuchenden dar und steht insoweit mit dem Grundgedanken sowohl der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Qualifikationsrichtline in Einklang (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401
    Eine solche Schutzlücke wäre beispielsweise gegeben, wenn einerseits eine allgemeine Gefahr bestünde und andererseits ein dieser Gefahrenlage Rechnung tragender Erlass nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht bestünde (vgl. BVerwG U.v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 - juris).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401
    Vorliegend kann jedenfalls selbst bei Unterstellung eines innerstaatlichen oder internationalen Konfliktes im Irak nicht davon ausgegangen werden, dass der den bestehenden Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hat, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei ihrer Rückkehr in das betreffende Land oder die Region allein durch ihre Anwesenheit dort tatsächlich Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH U.v. 17.2.2009 - C-465/07 - juris).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401
    Eine Gruppenverfolgung setzt voraus, dass jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigene Verfolgung jederzeit befürchten muss; die eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen muss als eher zufällig anzusehen sein (vgl. BVerfG, B.v. 23.1.1991 - 2 BvR 902/85 - juris).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401
    Die Verfolgungsfurcht ist danach begründet, wenn dem Kläger bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falles eine Verfolgung aus einem der in § 60 Abs. 1 AufenthG genannten Kriterien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass es ihm nicht zuzumuten ist, in sein Heimatland zurückzukehren (vgl. BVerwG, U.v. 7.10.1975 - I C 46.69 - BVerwGE 49, 202 ff).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401
    Für den Nachweis der objektiven Gefährdungslage genügt, soweit zur Begründung des Schutzbegehrens Ereignisse außerhalb des Geltungsbereichs des Asylverfahrensgesetzes angeführt werden, wegen des sachtypischen Beweisnotstandes im Asylverfahren die bloße Glaubhaftmachung dieser Vorgänge (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.1977 - I C 33.71 - BVerwGE 55, 82).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401
    Die Besonderheit der Gruppenverfolgung liegt darin, dass die Rückschlüsse auf die individuelle Verfolgungsgefahr nicht oder nicht nur aus einem persönlich erlittenen Schicksal, sondern auch aus Maßnahmen gegen eine ganze Gruppe gezogen werden können, der der Ausländer angehört (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.1984 - 9 C 24/84 - BVerwGE 70, 232 ff).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Kläger nur bei einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1985 - 9 C 27/85 - juris).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 5 K 12.30401
    Es ist Sache des Schutzsuchenden, die Umstände, aus denen sich eine politische Verfolgung ergibt, in schlüssiger Form vorzutragen (§ 15 Abs. 1, § 25 Abs. 1 und 2 AsylVfG. Das Gericht muss dabei die volle Überzeugung von der Wahrheit des behaupteten individuellen Schicksals und von der Richtigkeit der Prognose drohender Verfolgung gewinnen. Aufgrund der Beweisschwierigkeiten, in denen sich der Schutzsuchende hinsichtlich der asylbegründenden Vorgänge im Heimatland regelmäßig befindet, muss sich das Gericht jedoch mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig ausgeschlossen werden können (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 13a ZB 10.30400

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 20 ZB 11.30204

    Yezide; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Gruppenverfolgung (verneint);

  • VG Augsburg, 05.12.2013 - Au 5 K 12.30179

    Irak; Jezide; Provinz Ninive; individuelle Verfolgungssituation nicht glaubhaft

    Sowohl das erkennende Gericht (vgl. z.B. Urteile vom 24.6.2013 - Az.: 5 K 12.30401 und vom 22.8.2013 - Az.: 5 K 12.30122 - juris) als auch der Bayer. Verwaltungsgerichtshof (vgl. zuletzt Beschluss vom 17.12.2012 - Az.: 13a ZB 12.30387 - juris) vertreten in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass sich unter Auswertung aktueller Erkenntnismittel die für eine Gruppenverfolgung von Yeziden erforderliche Verfolgungsdichte derzeit nicht feststellen lasse.
  • VG Augsburg, 10.03.2014 - Au 5 K 14.30068

    Irak; Herkunft aus ...; Individuelles Verfolgungsschicksal nicht glaubhaft

    Sowohl das erkennende Gericht als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertreten in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass sich unter Auswertung aktueller Erkenntnismittel die für eine Gruppenverfolgung von Yeziden erforderliche Verfolgungsdichte derzeit nicht feststellen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2012 - 13 a ZB 12.30387 - juris; VG Augsburg, U.v. 24.6.2013 - Au 5 K 12.30401 - juris; VG Augsburg, U.v. 22.8.2013 - Au 5 K 12.30122 - juris).
  • VG Augsburg, 06.02.2014 - Au 5 K 12.30366

    Irak; Yezide; Provinz Ninive; individuelle Verfolgungssituation nicht glaubhaft

    Sowohl das erkennende Gericht als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertreten in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass sich unter Auswertung aktueller Erkenntnismittel die für eine Gruppenverfolgung von Yeziden erforderliche Verfolgungsdichte derzeit nicht feststellen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2012 - 13 a ZB 12.30387 - juris; VG Augsburg, U.v. 24.6.2013 - Au 5 K 12.30401 - juris; VG Augsburg, U.v. 22.8.2013 - Au 5 K 12.30122 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht