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   VG Augsburg, 25.10.2013 - Au 1 K 13.30218   

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VG Augsburg, 25.10.2013 - Au 1 K 13.30218 (https://dejure.org/2013,37566)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25.10.2013 - Au 1 K 13.30218 (https://dejure.org/2013,37566)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - Au 1 K 13.30218 (https://dejure.org/2013,37566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    D.R. Kongo; unglaubwürdiger Vortrag zu Verfolgungsschicksal; Abschiebungsverbot; Herkunft aus dem Ost-Kongo; keine Anknüpfungspunkte in Kinshasa; Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2013 - Au 1 K 13.30218
    Diese in Bezug auf das Herkunftsland dem subsidiären Schutzkonzept der Qualifikationsrichtlinie zuzuordnenden Abschiebungsverbote sind gegenüber den sonstigen (nationalen) ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten vorrangig zu prüfen (BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - juris Rn. 13).

    Den durch die vorgelegten Berichte beschriebenen, wohl eher vereinzelt auftretenden Gewalttaten in der Provinz Katanga kommt damit nicht die Qualität eines bewaffneten Konfliktes im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu (vgl. zu den Voraussetzungen BVerwG, U.v. 24.6.2008, a.a.O., Rn. 21 a.E.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2013 - Au 1 K 13.30218
    In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf die Feststellung der Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG aufgrund der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG nicht zu (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - BVerwGE 99, 324 ff.).

    Dabei ist für die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der drohenden Gefahren von einem gegenüber dem im Asylrecht anzuwendenden Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit erhöhten Maßstab auszugehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.10.1995, a.a.O., LS 2 und S. 328; BVerwG, U.v. 19.11.1996 - 1 C 6/95 - BVerwGE 102, 249 ff; zuletzt etwa BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - juris Rn. 11 ff.).

  • BVerwG, 14.11.2012 - 10 B 22.12

    Abschiebungsschutz; Herkunftsland; Herkunftsregion; innerstaatlicher bewaffneter

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2013 - Au 1 K 13.30218
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen dieses Abschiebungsverbots auch dann erfüllt sind, wenn sich der innerstaatliche bewaffnete Konflikt auf einen Teil des Staatsgebiets beschränkt und dem Ausländer die gesetzlich definierte Gefahr in diesem Landesteil droht (BVerwG, U.v. 14.11.2012 - 10 B 22/12 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Als Zielort der Abschiebung sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Regel die Herkunftsregion des Klägers an, in die er typischer Weise zurückkehren wird (BVerwG, U.v. 14.11.2012, a.a.O., Rn. 7).

  • VG Augsburg, 01.08.2013 - Au 1 S 13.30219

    Demokratische Republik Kongo

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2013 - Au 1 K 13.30218
    Mit Beschluss vom 1. August 2013 (Az. Au 1 S 13.30219) ordnete das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer 4. des streitgegenständlichen Bescheids insoweit an, als die Abschiebung in die D.R. Kongo angedroht wird.
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2013 - Au 1 K 13.30218
    Dabei ist für die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der drohenden Gefahren von einem gegenüber dem im Asylrecht anzuwendenden Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit erhöhten Maßstab auszugehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.10.1995, a.a.O., LS 2 und S. 328; BVerwG, U.v. 19.11.1996 - 1 C 6/95 - BVerwGE 102, 249 ff; zuletzt etwa BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 4 A 1008/07

    Anerkennung eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo als

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2013 - Au 1 K 13.30218
    Ist ein derartiger familiärer Rückhalt vorhanden, ist eine Extremgefahr dahingehend, dass die notwendigen Lebensgrundlagen nicht gesichert werden können, zu verneinen (OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 13.10.2010 - 4 A 1008/07.A - juris Rn. 50, 54 unter Verweis auf den Lagebericht des Auswärtigen Amtes und weitere Auskünfte).
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