Rechtsprechung
   VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43792
VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338 (https://dejure.org/2017,43792)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25.10.2017 - Au 6 K 17.338 (https://dejure.org/2017,43792)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - Au 6 K 17.338 (https://dejure.org/2017,43792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,43792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166; ZPO § 114; FreizügG/EU § 2 Abs. 1, § 4a, § 5 Abs. 4; RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 3 lit. a, lit. c, Art. 14 Abs. 4 lit. b, Art. 16, Art. 17
    Verlustfeststellung für einen rumänischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Verlustfeststellung für einen rumänischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist nach diesen Maßstäben im Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags und voraussichtlich auch im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - NVwZ-RR 2015, 910 juris Rn. 11) nicht gegeben.

    Insoweit gilt Gleiches wie für andere aufenthaltsrechtliche Entscheidungen, die Grundlage einer Aufenthaltsbeendigung sein können (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - NVwZ-RR 2015, 910; U.v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 für Ausweisungen von Unionsbürgern nach altem Recht).

    Die Möglichkeit zur Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU erlischt demnach mit dem Entstehen eines Daueraufenthaltsrechts (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - NVwZ-RR 2015, 910 juris Rn.16).

    Der Formulierung "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" ist zu entnehmen, dass nicht jeder nach nationalem Recht rechtmäßige Aufenthalt hierfür ausreicht, sondern das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpft und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - NVwZ-RR 2015, 910 juris Rn.16 m.w.N.).

    Dass das Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU einen fünfjährigen, auf Unionsrecht beruhenden rechtmäßigen Aufenthalt voraussetzt, folgt u.a. aus dem 17. Erwägungsgrund RL 2004/38/EG, wonach der Daueraufenthalt den Unionsbürgern zugutekommen soll, die sich gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen fünf Jahre lang ununterbrochen in dem Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011 - 21.12.2011 - C-424/10, C 425/10 - Slg. 2011, I-14035 Rn. 42; vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - NVwZ-RR 2015, 910 juris Rn.16).

    Das Entstehen eines Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU setzt vielmehr voraus, dass der Betroffene während einer Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 RL 2004/38/EG erfüllt hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - NVwZ-RR 2015, 910 juris Rn.17; U.v. 31.5.2012 - 10 C 8.12 - Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 3 Leitsatz 1 und Rn. 16).

    Danach müsste der Kläger während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt haben (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - NVwZ-RR 2015, 910 juris Rn. 21).

    Erforderlich ist vielmehr eine unangemessene Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 a.a.O.).

    Von einer unangemessenen Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen kann zudem nicht ohne eine umfassende Beurteilung der Frage ausgegangen werden, "welche Belastung dem nationalen Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit aus der Gewährung dieser Leistung nach Maßgabe der individuellen Umstände, die für die Lage des Betroffenen kennzeichnend sind, konkret entstünde" (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - NVwZ-RR 2015, 910 juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339

    Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer bei vorübergehender Erwerbsminderung

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
    Durch die Neufassung dieser Regelung wurde klargestellt, dass eine Verlustfeststellung nicht nur getroffen werden kann, wenn das Freizügigkeitsrecht ursprünglich bestanden hat und später entfallen ist, sondern auch dann, wenn die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU zu keinem Zeitpunkt bestanden haben (vgl. BT-Drs. 18/2581 S. 16; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 24).

    Abzustellen ist dabei darauf, ob im Zeitpunkt der Verlustfeststellung bereits ein Daueraufenthaltsrecht entstanden war (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn 26 f.).

    Mit Bekanntgabe des Bescheides vom 26. Januar 2017 war der Kläger somit ausreisepflichtig und konnte sich nicht mehr auf die auf dem Unionsbürgerstatus beruhende Vermutung, wonach sich ein Unionsbürger rechtmäßig im jeweils anderen Mitgliedstaat aufhält, berufen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 26 f.).

    Nach der Rechtsprechung spricht vieles dafür, dass diese Fiktion des Fortbestehens der Arbeitnehmereigenschaft nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FreizügG/EU auch dann eintritt, wenn das Arbeitsverhältnis, das die Arbeitnehmereigenschaft des Unionsbürgers begründet hat, nicht mehr besteht (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 51 m.w.N.).

    Die Beschäftigung von März bis Juli 2014 erfolgte bei diversen Firmen über eine Zeitarbeitsfirma, das Vorliegen der "Fiktionswirkung" des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FreizügG/EU hat der Kläger nicht nachgewiesen; er hat keine ärztlichen Bescheinigungen oder Ähnliches über eine vorübergehende Erwerbsminderung bzw. Arbeitsunfähigkeit zum 17. Juli 2014 vorgelegt, sondern im Schreiben vom 21. März 2016 lediglich mitgeteilt, wegen einer Operation momentan nicht arbeiten zu können und hierzu den vorgenannten Entlassungsbericht des Krankenhauses (vom 26.11.2015) vorgelegt (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 52 f. zur notwendigen Kausalität zwischen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und der Aufgabe der Erwerbstätigkeit).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
    Dass das Daueraufenthaltsrecht einen fünfjährigen, auf Unionsrecht beruhenden rechtmäßigen Aufenthalt voraussetze, folge u.a. aus dem 17. Erwägungsgrund der Unionsbürgerrichtlinie, wonach der Daueraufenthalt den Unionsbürgern zugutekommen soll, die sich gemäß den in der Richtlinie festgelegten Bedingungen fünf Jahre lang ununterbrochen in dem Aufnahmemitgliedsstaat aufgehalten haben (EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-424/10 u.a.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist rechtmäßig im Sinne des Unionsrechts nur ein Aufenthalt, der im Einklang mit den in der Richtlinie 2004/38/EG und insbesondere mit den in Art. 7 Abs. 1 RL 2004/38/EG aufgeführten Voraussetzungen steht (vgl. EuGH, U.v. 11.11.2014 - C-333/13, Dano - NVwZ 2014, 1648 Rn. 71; U.v. 8.5.2013 - C-529/11, Alarape und Tijani - InfAuslR 2013, 262 Rn. 35; U.v. 6.9.2012 - C-147/11 u.a., Czop u.a. - juris Rn. 35, 38; U.v. 21.12.2011 - 21.12.2011 - C-424/10, C 425/10, Ziolkowski und Szeja - Slg. 2011, I-14035 Rn. 46).

    Dass das Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU einen fünfjährigen, auf Unionsrecht beruhenden rechtmäßigen Aufenthalt voraussetzt, folgt u.a. aus dem 17. Erwägungsgrund RL 2004/38/EG, wonach der Daueraufenthalt den Unionsbürgern zugutekommen soll, die sich gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen fünf Jahre lang ununterbrochen in dem Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011 - 21.12.2011 - C-424/10, C 425/10 - Slg. 2011, I-14035 Rn. 42; vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - NVwZ-RR 2015, 910 juris Rn.16).

    Insbesondere dem 10. Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/38/EG ist jedoch zu entnehmen, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b RL 2004/38/EG genannte Voraussetzung vor allem verhindern soll, dass die hierin genannten Personen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats unangemessen in Anspruch nehmen (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-424/10 und C-425/10 - juris Rn. 40; U.v. 19.9.2013 a.a.O. Rn. 54).

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
    Nach Art. 45 Abs. 3 Buchst. c AEUV beinhaltet die unionsrechtlich gewährleistete Arbeitnehmerfreizügigkeit (auch) das Recht, sich (arbeitslos) in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort aufzuhalten, um eine Beschäftigung als Arbeitnehmer zu suchen (stRspr; vgl. EuGH, U.v. 26.5.1993 - C-171/91, Tsiotras - Rn. 8; U.v. 23.3.2004 - C-138/02, Collins - Rn. 36).

    Da das Unionsrecht nicht regelt, wie lange sich Unionsbürger zur Stellensuche in einem Mitgliedstaat aufhalten dürfen, sind die Mitgliedstaaten berechtigt, hierfür einen angemessenen Zeitraum festzulegen (EuGH, U.v. 23.3.2004 - C-138/02, Collins - Rn. 37).

    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass dann, wenn der Betroffene nach Ablauf eines solchen Zeitraums den Nachweis erbringt, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht, er vom Aufnahmemitgliedstaat nicht ausgewiesen werden darf (EuGH, U.v. 23.3.2004 - C-138/02, Collins - Rn. 37 m.w.N); dies ist inzwischen auch in Art. 14 Abs. 4 Buchst. b RL 2004/38/EG festgelegt.

  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 13.2241

    Prozesskostenhilfe Beschwerde; maßgeblicher Zeitpunkt; hinreichende

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
    Die ernsthafte Absicht zur Arbeitsaufnahme muss dabei auch objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 13.2241 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Es ist daher davon auszugehen, dass der Kläger (noch) nicht alle erforderlichen Maßnahmen - insbesondere regelmäßige und kontinuierliche Bewerbungen um konkrete Arbeitsplatzangebote, ggf. Nachweis erfolgloser Vermittlungsversuche des Jobcenters, Besuche von Unternehmen, Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen etc. - unternommen und nachgewiesen hat, um eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu finden (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 13.2241 - juris Rn. 6 m.w.N; OVG LSA, B.v. 23.6.2016 - 2 O 165/15 - juris; SächsOVG, B.v. 2.2.2016 - 3 B 267/15 - InfAuslR 2016, 173).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
    Zwar kann der Umstand, dass ein nicht erwerbstätiger Unionsbürger zum Bezug von Sozialhilfeleistungen berechtigt ist, einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass er nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt (vgl. EuGH, U.v. 19.9.2013 - C-140/12, Brey - NZS 2014, 20 juris Rn. 63).

    Insbesondere dem 10. Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/38/EG ist jedoch zu entnehmen, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b RL 2004/38/EG genannte Voraussetzung vor allem verhindern soll, dass die hierin genannten Personen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats unangemessen in Anspruch nehmen (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-424/10 und C-425/10 - juris Rn. 40; U.v. 19.9.2013 a.a.O. Rn. 54).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - 2 O 165/15

    Prozesskostenhilfe - Verlust des Aufenthaltsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
    Es ist daher davon auszugehen, dass der Kläger (noch) nicht alle erforderlichen Maßnahmen - insbesondere regelmäßige und kontinuierliche Bewerbungen um konkrete Arbeitsplatzangebote, ggf. Nachweis erfolgloser Vermittlungsversuche des Jobcenters, Besuche von Unternehmen, Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen etc. - unternommen und nachgewiesen hat, um eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu finden (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 13.2241 - juris Rn. 6 m.w.N; OVG LSA, B.v. 23.6.2016 - 2 O 165/15 - juris; SächsOVG, B.v. 2.2.2016 - 3 B 267/15 - InfAuslR 2016, 173).
  • OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 B 267/15

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit; Arbeitnehmer; Arbeitssuche;

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
    Es ist daher davon auszugehen, dass der Kläger (noch) nicht alle erforderlichen Maßnahmen - insbesondere regelmäßige und kontinuierliche Bewerbungen um konkrete Arbeitsplatzangebote, ggf. Nachweis erfolgloser Vermittlungsversuche des Jobcenters, Besuche von Unternehmen, Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen etc. - unternommen und nachgewiesen hat, um eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu finden (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 13.2241 - juris Rn. 6 m.w.N; OVG LSA, B.v. 23.6.2016 - 2 O 165/15 - juris; SächsOVG, B.v. 2.2.2016 - 3 B 267/15 - InfAuslR 2016, 173).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
    Denn die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU führt zur Beendigung des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts sowie zur Verlassenspflicht des Unionsbürgers und unterliegt damit dem Erfordernis der Verhältnismäßigkeit (vgl. EUGH, U.v. 20.9.2001 - C-184/99, Grzelczyk - juris Rn. 43 f.; U.v. 17.7.2002 - C-413/99, Baumbast - juris Rn. 91 ff.; U.v. 7.9.2004 - C-456/02, Trojani - juris Rn. 45 ff.).
  • EuGH, 26.05.1993 - C-171/91

    Tsiotras / Landeshauptstadt Stuttgart

    Auszug aus VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
    Nach Art. 45 Abs. 3 Buchst. c AEUV beinhaltet die unionsrechtlich gewährleistete Arbeitnehmerfreizügigkeit (auch) das Recht, sich (arbeitslos) in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort aufzuhalten, um eine Beschäftigung als Arbeitnehmer zu suchen (stRspr; vgl. EuGH, U.v. 26.5.1993 - C-171/91, Tsiotras - Rn. 8; U.v. 23.3.2004 - C-138/02, Collins - Rn. 36).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

  • EuGH, 08.05.2013 - C-529/11

    Alarape und Tijani - Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 -

  • EuGH, 06.09.2012 - C-147/11

    Czop - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

  • VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036

    Antrag auf Einbürgerung wird abgewiesen

    Das Erbringen und das Empfangen von Dienstleistungen zeichnen sich vielmehr durch einen vorübergehenden Charakter aus (so auch VG Augsburg, B.v. 25.10.2017 - Au 6 K 17.338 - juris Rn. 38; VG München, U.v. 27.9.2007 - M 10 K 06.1564 - juris Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht