Rechtsprechung
   VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23659
VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200 (https://dejure.org/2013,23659)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200 (https://dejure.org/2013,23659)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. August 2013 - Au 7 S 13.1200 (https://dejure.org/2013,23659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Alkoholfahrt mit dem Fahrrad (1,94 Promille); Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Nichtvorlage des Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Auszug aus VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200
    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.; BayVGH, B.v. 22.10.2009 - a.a.O.).

    Für eine wenigstens bedingte Eignung des Antragstellers zum Führen von Fahrrädern und Mofas, bestehen keine Anhaltspunkte, da gemäß § 11 Abs. 8 FeV wegen der Nichtvorlage des zu Recht geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf seine Nichteignung geschlossen werden durfte (BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

    Da kein Gutachten beigebracht wurde, das auch dazu dient, zu klären, ob Anknüpfungspunkte bestehen, dass eine Beschränkung oder Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnte, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nahezu ohne Einschränkung zu untersagen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - a.a.O.).

    Das Begehren, Rechtsschutz auch hinsichtlich der sofortigen Vollziehbarkeit für das Verbot, Fahrräder und Mofas im Straßenverkehr zu führen, ist mit 2500,-- EUR zu veranschlagen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68

    Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200
    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.; BayVGH, B.v. 22.10.2009 - a.a.O.).

    Die in § 3 Abs. 2 FeV enthaltene Verweisung unter anderem auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV trägt dieser Gegebenheit Rechnung (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.).

    Ein Ermessen stand dem Antragsgegner nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nur hinsichtlich der Auswahl zwischen diesen drei Entscheidungsmöglichkeiten, nicht aber hinsichtlich der Frage zu, ob gegen den Antragsteller auch insoweit einzuschreiten war, als es um eine Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen ging, deren Führen keine Fahrerlaubnis voraussetzt (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es jedoch, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen aller Art im Verkehr zu stellen (BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - juris Rn. 52).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200
    Dieser Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, B.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - NJW 2005, 3081; BayVGH, B.v. 2.7.2013 - 11 CS 13.1064).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200
    Eine Differenzierung zwischen dem Führen von Kraftfahrzeugen oder fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen sieht § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV schon seinem Wortlaut nach nicht vor und wird auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht angenommen (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102/12 - juris; BayVGH, B.v. 15.5.2013 - 11 ZB 13.450 und 451 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200
    Die von der Bevollmächtigten des Antragstellers zitierte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (B.v. 25.9.2009 - 10 B 10930/09 - NJW 2010, 457) ist hier bereits nicht einschlägig, da dort ein Fall zu Grunde lag, in welchem der Betroffene keine Fahrerlaubnis innehatte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

    Auszug aus VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200
    Auch hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz diese Rechtsauffassung inzwischen aufgegeben (U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12).
  • VGH Bayern, 01.04.2008 - 11 CS 07.2281

    Fahrerlaubnisentziehung; zwei negative medizinisch-psychologische Gutachten

    Auszug aus VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200
    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen die für sofort vollziehbar erklärte Fahrerlaubnisentziehung kommt deshalb in der Regel nur dann in Betracht, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH, B.v. 1.4.2008 - 11 CS 07.2281 - juris).
  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 C 09.2200

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200
    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200
    Im Bereich des Sicherheitsrechts genügt es dabei, die für die Fallgruppe typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese auch im konkreten Fall vorliegt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - juris; B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 12.771

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,9 ‰), wobei der Fahrer nicht Inhaber einer

  • VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

  • VGH Bayern, 02.07.2013 - 11 CS 13.1064

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines Gutachtens; Anhaltspunkte für

  • VGH Bayern, 15.05.2013 - 11 ZB 13.450

    Straßenverkehrsteilnahme als Fahrradfahrer mit einer BAK von 2,12 ‰

  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰)

  • VGH Bayern, 07.03.2007 - 11 ZB 05.1010
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht