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   VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 5 K 11.30361   

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VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 5 K 11.30361 (https://dejure.org/2012,23985)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27.02.2012 - Au 5 K 11.30361 (https://dejure.org/2012,23985)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - Au 5 K 11.30361 (https://dejure.org/2012,23985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Abschiebungsverbote (verneint); posttraumatische Belastungsstörung (PTBS); Erkrankung; allgemeine Gefahr; Schutz durch Erlasslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 5 K 11.30361
    Folglich bedürfen die Kläger keines zusätzlichen, weitergehenden Schutzes vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, NVwZ 2001, 1420).

    Denn sollte der ihm infolge des genannten Rundschreibens im Erlasswege zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft des Urteils in der vorbezeichneten Streitsache entfallen, so könnten sie unter Berufung auf eine - dann noch bestehende - extreme Gefahrenlage, die ihre Ursache in der unzureichenden medizinischen Versorgung findet, jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, a.a.O.).

  • VG München, 20.06.2011 - M 16 K 10.30699

    Asylrecht Irak; Folgeantrag; arabische Schiitin aus Bagdad; PTBS als allgemeine

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 5 K 11.30361
    Die Gefahr einer erheblichen Verschlechterung dieser Krankheit droht einer Vielzahl von Personen im Irak (vgl. VG München vom 21.2.2011, Az. M 4 K 09.50429; VG München vom 20.6.2011, Az. M 16 K 10.30699; jeweils ).

    Dies gilt umso mehr, als die Behandlung von Traumatisierungsfolgen bekanntermaßen sehr langwierig und kostenintensiv ist (VG München vom 20.6.2011, a.a.O., ).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 5 K 11.30361
    Allgemeine Gefahren im Sinne dieser Vorschrift werden auch dann von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht erfasst, wenn sie den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen (vgl. BVerwG vom 17.10.1995, BVerwG 99, 324 ff.).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 5 K 11.30361
    Gerät der Ausländer alsbald nach der Rückkehr in sein Heimatland in diese Lage, weil er auf die dortigen unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung des Leidens angewiesen ist und auch anderswo keine wirksame Hilfe in Anspruch nehmen kann, so ist diese Gefahr auch hinreichend konkret (vgl. BVerwG vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383; BVerwG vom 15.10.1999, Az. 9 C 7/99; ).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 9 C 36.97

    Sri Lanka, Tamilen, Hindus, Bürgerkrieg, Situation bei Rückkehr, Alleinstehende

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 5 K 11.30361
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in derartigen Fällen stets darauf abgestellt, dass der Ausländer "sein Fluchtschicksal mit vielen anderen teilt" (BVerwG vom 18.3.1998, Az. 9 C 36/97; ).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 C 7.99

    Zurückverweisung des Verfahrens an das Berufungsgericht - Voraussetzungen an

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 5 K 11.30361
    Gerät der Ausländer alsbald nach der Rückkehr in sein Heimatland in diese Lage, weil er auf die dortigen unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung des Leidens angewiesen ist und auch anderswo keine wirksame Hilfe in Anspruch nehmen kann, so ist diese Gefahr auch hinreichend konkret (vgl. BVerwG vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383; BVerwG vom 15.10.1999, Az. 9 C 7/99; ).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 5 K 11.30361
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich dabei durchaus auch daraus ergeben, dass die im Abschiebezielstaat zu erwartende Rechtsgutbeeinträchtigung in der Verschlimmerung einer Krankheit wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten besteht, unter welcher der Ausländer bereits in Deutschland leidet (BVerwG vom 29.10.2002, DVBl 2003, 463).
  • VG München, 21.02.2011 - M 4 K 09.50429

    Asylrecht Irak; Folgeantrag; sunnitischer Turkmene aus ...; keine

    Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 5 K 11.30361
    Die Gefahr einer erheblichen Verschlechterung dieser Krankheit droht einer Vielzahl von Personen im Irak (vgl. VG München vom 21.2.2011, Az. M 4 K 09.50429; VG München vom 20.6.2011, Az. M 16 K 10.30699; jeweils ).
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