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VG Augsburg, 28.01.2011 - Au 5 V 11.131 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Richterliche Durchsuchungsanordnung; Androhung und Anwendung unmittelbaren Zwangs; Reisegewerbekarte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80
Zwangsvollstreckung II
Auszug aus VG Augsburg, 28.01.2011 - Au 5 V 11.131
Der Betroffene ist dann auf die Möglichkeit des nachträglichen rechtlichen Gehörs zu verweisen, ohne dass dies von Verfassungs wegen zu beanstanden wäre (BVerfGE 57, 346 ff.; 91, 97 ff.).Nicht zu prüfen war im vorliegenden Verfahren, ob der zugrunde liegende vollstreckbare Titel, der bestandskräftige Bescheid vom 11. November 2010, rechtmäßig ist (vgl. BVerfGE 57, 346 ff.).
- VG Augsburg, 17.11.2010 - Au 7 V 10.1787
Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren …
Auszug aus VG Augsburg, 28.01.2011 - Au 5 V 11.131
Art. 37 Abs. 3 Satz 1 VwZVG, wonach die mit der Durchführung des Verwaltungszwangs betrauten Vollstreckungsbediensteten oder Polizeibeamten zum Betreten der Wohnung des Pflichtigen und zum Öffnen verschlossener Türen und Behältnisse befugt sind, enthält seinem Wortlaut nach zwar keinen richterlichen Erlaubnisvorbehalt, jedoch ist diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 13 Abs. 2 GG, wonach Wohnungsdurchsuchungen - außer bei Gefahr im Verzug - nur durch den Richter angeordnet werden dürfen, verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen (z.B. VG Augsburg vom 17.11.2010 Az. Au 7 V 10.1787). - BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus VG Augsburg, 28.01.2011 - Au 5 V 11.131
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. B. vom 27.5.1997 NJW 1997, 2165). - VG Augsburg, 16.12.2009 - Au 7 V 09.1841
Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren …
Auszug aus VG Augsburg, 28.01.2011 - Au 5 V 11.131
Es kann dem Antragsteller jedoch nicht verwehrt werden, bereits im Vorfeld eines Versuchs, die Ablieferung der Reisegewerbekarte zwangsweise durchzusetzen, eine richterliche Gestattung zu erwirken, zumal die Vermeidung eines wiederholten Vollstreckungsversuchs und der damit einhergehenden Unannehmlichkeiten und Mehrkosten auch im Interesse der Antragsgegnerin liegt (vgl. VG Augsburg vom 16.12.2009 Az. Au 7 V 09.1841). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
Auszug aus VG Augsburg, 28.01.2011 - Au 5 V 11.131
Soweit die einschlägige einfachgesetzliche Bestimmung - wie hier Art. 37 Abs. 3 Satz 1 VwZVG - keine richterliche Anordnung vorschreibt, folgt der Richtervorbehalt unmittelbar aus der Grundrechtsbestimmung (vgl. BVerfGE 51, 97 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2021 - 3 S 4271/20
Erlass einer Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung ausländischer …
Da anderenfalls der Erfolg der Durchsuchung gefährdet würde, ist es zulässig, die Vollstreckungsgläubigerin zu beauftragen, im Wege der in § 14 VwGO ausdrücklich vorgesehenen Amtshilfe der Behörden gegenüber Gerichten, den vorliegenden Beschluss durch Übergabe an die Vollstreckungsschuldner zuzustellen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 16.01.2015 - 6 K 69/15 - juris; VG Augsburg, Beschluss vom 28.01.2011 - Au 5 V 11.131 - juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.02.2005 - 7 K 301/05 - juris).