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VG Augsburg, 28.11.2011 - Au 7 K 11.30406 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Algerien; keine asylrelevante Verfolgung geltend gemacht; keine Abschiebungsverbote
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG München, 14.10.2009 - M 18 K 07.50898
Auszug aus VG Augsburg, 28.11.2011 - Au 7 K 11.30406
Es ist davon auszugehen, dass der algerische Staat bestrebt ist, seine Bürger im Rahmen seiner Möglichkeiten vor Terroranschlägen zu schützen (VG München vom 14.10.2009 - M 18 K 07.50898). - VG Augsburg, 25.02.2011 - Au 7 K 10.30563
Algerien; keine politische Verfolgung geltend gemacht; gröbliche Verletzung der …
Auszug aus VG Augsburg, 28.11.2011 - Au 7 K 11.30406
Trotz einer Verschlechterung der Sicherheitslage seit Ende 2006 besteht in Algerien keine Bürgerkriegssituation (…vgl. Lagerbericht des Auswärtigen Amtes zu Algerien vom 19.8.2011, S. 5 und II. 3. ), so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Kläger im Falle seiner Abschiebung nach Algerien einer akuten Leibes- oder Lebensgefahr ausgesetzt wäre (VG Augsburg vom 25.2.2011 - Au 7 K 10.30563). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Augsburg, 28.11.2011 - Au 7 K 11.30406
Dass der genaue Reiseweg und damit der Transit-Drittstaat nicht bekannt sind, steht der Anwendung der Drittstaatenregelung nicht entgegen (BVerfGE 94, 49; BVerwG NVwZ 1996, 197). - BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch …
Auszug aus VG Augsburg, 28.11.2011 - Au 7 K 11.30406
Dass der genaue Reiseweg und damit der Transit-Drittstaat nicht bekannt sind, steht der Anwendung der Drittstaatenregelung nicht entgegen (BVerfGE 94, 49; BVerwG NVwZ 1996, 197). - BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Augsburg, 28.11.2011 - Au 7 K 11.30406
Es muss sich um gezielte staatliche oder jedenfalls dem Staat zurechenbare Rechtsverletzungen handeln, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und die ihn landesweit in eine ausweglose Lage versetzen, so dass es ihm nicht zumutbar ist, dorthin zurückzukehren (vgl. BVerfG vom 10.7.1989 BVerfGE 80, 315 ff.).