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   VG Augsburg, 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536   

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https://dejure.org/2012,24247
VG Augsburg, 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536 (https://dejure.org/2012,24247)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536 (https://dejure.org/2012,24247)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - Au 5 K 11.1536 (https://dejure.org/2012,24247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fehlende Unterschrift; Unwirksamkeit der Klageerhebung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2007 - 18 E 787/07

    Klageschrift Unterschrift Prozessbevollmächtigter Zurückverweisung

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536
    Deshalb erfordert die in § 81 VwGO vorgeschriebene Schriftlichkeit der Klageerhebung, dass die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden muss (OVG NRW vom 16.8.2007 Az. 18 E 787/07; juris).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit kann dabei nur auf die dem Gericht bei Eingang des Schriftsatzes erkennbaren oder bis zum Ablauf der Klagefrist aus § 74 Abs. 1 VwGO bekannt gewordenen Umständen abgestellt werden (OVG NRW vom 16.8.2007, Az. 18 E 787/07; juris).

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536
    Demzufolge muss eine Prognose des Inhalts darüber angestellt werden, ob der Gewerbetreibende künftig das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird oder nicht (BVerwG vom 26.2.1997, GewArch 1997, 242 ff.).

    Die begangene Straftat, die einer gewerberechtlichen Beurteilung zu Lasten des Betroffenen zu Grunde gelegt werden kann (BVerwG vom 26.2.1997 GewArch 1997, 242 ff.), macht deutlich, dass der Kläger nicht bereit war bzw. ist, die Pflichten, die mit einer ordnungsgemäßen Gewerbeausübung verbunden sind, zu erfüllen.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536
    Es ist auf die im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses verwirklichten Unzuverlässigkeitstatbestände abzustellen (BVerwG vom 2.2.1987, BVerfGE 65, 1; BVerwG vom 9.4.1997, GewArch 1999, 72 ff.).
  • BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95

    Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536
    Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung ist dabei die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG vom 16.6.1995 Az.: 1 B 83/95, GewArch 1996, 24).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge von Steuerrückständen, Schätzung der

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG vom 26.9.1991, Az. 1 B 115/91; juris; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand, Juli 2010, Rdnr. 29 zu § 35) ist unzuverlässig, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird, ohne dass es hierbei auf ein persönliches Verschulden ankäme.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 94.78

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Unzuverlässigkeit eines

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536
    Die Voraussetzungen der auf § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO gestützten erweiterten Gewerbeuntersagungen sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann gegeben, wenn von den betreffenden Gewerbetreibenden ein Ausweichen in eine andere gewerbliche Tätigkeit zu erwarten ist (BVerwG vom 2.12.1982, GewArch 1982, 298).
  • VG Köln, 15.02.2011 - 7 K 7712/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Eingehung eines abhängigen

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536
    Die Annahme besonderer Umstände, aus denen die Urheberschaft ersichtlich wird, ist seitens der Rechtsprechung beispielsweise angenommen worden, soweit ein der Klage beigefügtes Anschreiben oder Begleitschreiben handschriftlich unterzeichnet ist, der Kläger durch den Prozessbevollmächtigten bereits im Vorverfahren vertreten worden ist oder der Klageschrift eine unterschriebene Prozessvollmacht beigefügt wurde, aus deren Datum sich sehen lässt, dass diese zur Klageerhebung legitimieren sollte (vgl. VG Köln vom 15.2.2011, Az. 7 K 7712/09; juris).
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