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   VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 13.60   

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https://dejure.org/2014,3315
VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 13.60 (https://dejure.org/2014,3315)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30.01.2014 - Au 5 K 13.60 (https://dejure.org/2014,3315)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - Au 5 K 13.60 (https://dejure.org/2014,3315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verpflichtungsklage; Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Genehmigungsvorbehalt; Verbot von Mehrfachkonzessionen; Berufsfreiheit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 13.60
    Das einheitliche Grundrecht auf Freiheit der Wahl und der Ausübung des Berufs steht unter dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG geregelten Gesetzesvorbehalt (BVerfG, E.v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE - 7, 377/400 ff.).

    Soweit es um die Rechtfertigung von Eingriffen in die Berufsfreiheit geht, ist dabei die sog. 3-Stufen-Theorie aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten (vgl. BVerfGE, E.v. 11.6.1958 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715

    Betriebseinstellungsverfügung; mehrere Spielhallen in einem Spielcenter; neue

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 13.60
    Auch eventuell beschafftes Inventar kann anderweitig verwendet bzw. wieder veräußert werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2013 - 10 CS 13.1715 - juris Rn. 28).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 13.60
    Dies gebietet eine umfassende Güterabwägung, die aber nur dann zu einer Korrektur führt, wenn die betroffenen Individualinteressen ersichtlich schwerer wiegen als die die Grundrechtsbeeinträchtigung auslösenden Gemeinwohlinteressen (vgl. BVerfG, B.v. 24.5.1977 - 2 BvR 988/75 - BVerfGE 44, 353 ff.).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 13.60
    Diese gesetzlich verfolgten Intentionen stellen ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel dar, das selbst eine objektive Berufswahlbeschränkung rechtfertigen könnte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338 ff.; BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 a.a.O. - juris Rn. 102).
  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 13.60
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag sowie im Ausführungsgesetz zu diesem Vertrag, wonach die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle der glücksspielrechtlichen Erlaubnis bedürfen (§ 24 Abs. 1 GlüStV, Art. 11 Abs. 1 Satz 1 AGGlüStV) und eine Spielhalle nicht in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen darf (§ 25 Abs. 2 GlüStV, Art. 9 Abs. 2 Satz 1 AGGlüStV), mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sind (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12, Vf. 11-VII-12, Vf. 12-VII-12, Vf. -VII-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris).
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