Rechtsprechung
   VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,68773
VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411 (https://dejure.org/2011,68773)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30.05.2011 - Au 5 S 11.411 (https://dejure.org/2011,68773)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - Au 5 S 11.411 (https://dejure.org/2011,68773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,68773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hundehaltung; Leinen- und Maulkorbzwang; Sofortvollzug teilweise nicht begründet; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Bayreuth, 22.06.2012 - B 5 K 11.410

    Formelle und materielle Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (bejaht)

    Auszug aus VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411
    Mit einem am 18. März 2011 beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg eingegangenen Schreiben vom 7. März 2011 erhob die Antragstellerin "Einspruch" gegen den Bescheid vom 28. Februar 2011 (Verfahren Au 5 K 11.410) und beantragte gleichzeitig,.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verfahrensakten Au 5 K 11.410 sowie auf die vorgelegten Behördenakten verwiesen.

  • VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CS 02.875

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411
    Der Antragsgegnerin ist es nicht verwehrt, die aufschiebende Wirkung erneut anzuordnen und dies ausreichend zu begründen, sofern ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt; eines Abänderungsantrages nach § 80 Abs. 7 VwGO bedarf es dabei nicht (vgl. z.B. BayVGH vom 3.6.2002 BayVBl 2003, 469; Schmidt in Eyermann, VwGO, a.a.O., RdNrn. 93 u. 98 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.03.2008 - 20 CS 08.421

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen TierNebG; Untersagung, aus Brasilien

    Auszug aus VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411
    Denn Zweck des Begründungszwangs ist es u.a., sowohl den Betroffenen als auch das Verwaltungsgericht über die Gründe, die nach Ansicht der Behörde das sofortige Einschreiten rechtfertigen oder gebieten, zu unterrichten (BayVGH vom 26.3.2008 Az.: 20 CS 08.421 ).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411
    Diese ist dann zu bejahen, wenn bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann (vgl. BVerwG vom 3.7.2001 BVerwGE 116, 347 ff.; BayVGH vom 18.2.2004 BayVBl 2004, 335 f.).
  • VG Augsburg, 04.09.2009 - Au 3 S 09.1195

    Vorläufiger Rechtsschutz; Widerruf einer Fahrschulerlaubnis; Sofortvollzug

    Auszug aus VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411
    Entspricht die Begründung nicht den Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, leidet also die Vollziehbarkeitsanordnung unter einem nicht heilbaren formellen Mangel, erweist sich dieser bereits aus formellen Gründen als rechtswidrig; das Verwaltungsgericht hat auf einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO hin nach der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (s. hierzu Nachweise bei Schmidt in Eyermann, a.a.O., RdNr. 93 zu § 80) die Vollziehungsanordnung ohne weitere Sachprüfung aufzuheben, nicht jedoch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung anzuordnen (vgl. auch BayVGH vom 6.10.2000 Az.: 2 CS 98.2373 m.w.N.; VG Augsburg vom 4.9.2009 Az.: Au 3 S 09.1195 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass ein Grundrechtseingriff mit geeigneten, erforderlichen und angemessenen Mitteln erfolgt (BVerfGE 109, 279, 335 ff.).
  • VGH Bayern, 06.10.2000 - 2 CS 98.2373
    Auszug aus VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411
    Entspricht die Begründung nicht den Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, leidet also die Vollziehbarkeitsanordnung unter einem nicht heilbaren formellen Mangel, erweist sich dieser bereits aus formellen Gründen als rechtswidrig; das Verwaltungsgericht hat auf einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO hin nach der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (s. hierzu Nachweise bei Schmidt in Eyermann, a.a.O., RdNr. 93 zu § 80) die Vollziehungsanordnung ohne weitere Sachprüfung aufzuheben, nicht jedoch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung anzuordnen (vgl. auch BayVGH vom 6.10.2000 Az.: 2 CS 98.2373 m.w.N.; VG Augsburg vom 4.9.2009 Az.: Au 3 S 09.1195 ).
  • VGH Bayern, 24.03.1999 - 10 CS 99.27
    Auszug aus VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411
    Aus dem Zweck der Begründungspflicht folgt vielmehr, dass die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muss, die im konkreten Fall zur Annahme eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts geführt haben (BayVGH vom 24.3.1999 BayVBl 1999, 465).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht