Rechtsprechung
VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 5 S 09.1441 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Hundehaltung; Alano-Rottweiler-Mischling; Leinenzwang; Negativattest
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 15.03.2005 - 24 BV 04.2755
Einzelfallanordnungen zur Haltung einer Rottweiler-Hündin, Annahme einer …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 5 S 09.1441
Allerdings steht der Umstand, dass der Hund des Antragstellers den Wesenstest nach § 1 Abs. 2 KampfhundeV bestanden hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs einer Einzelfallanordnung nicht entgegen (z. B. BayVGH vom 18.2.2004 DÖV 2004, 579 ff.; vom 15.3.2005 Az. 24 BV 04.2755 - nachgehend: BVerwG vom 4.10.2005 Az. 6 B 40.05).Die Frage, ob im Einzelfall bei einem solchen Hund eine konkrete Gefahr vorliegen kann, ist damit nicht beantwortet (BayVGH vom 15.3.2005 Az. 24 BV 04.2755).
Werden Rottweiler-Alano-Mischlinge außerhalb des Halteranwesens nicht angeleint, ist daher davon auszugehen, dass es mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu Vorfällen kommen wird, die möglicherweise Schäden auslösen werden, die aufgrund der Beißkraft dieser Hunde auch erheblich sind (BayVGH vom 15.3.2005 a. a. O.).
- VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645
Negativtest nach der Kampfhundeverordnung; Vom Hund ausgehende konkrete Gefahr; …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 5 S 09.1441
Allerdings steht der Umstand, dass der Hund des Antragstellers den Wesenstest nach § 1 Abs. 2 KampfhundeV bestanden hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs einer Einzelfallanordnung nicht entgegen (z. B. BayVGH vom 18.2.2004 DÖV 2004, 579 ff.; vom 15.3.2005 Az. 24 BV 04.2755 - nachgehend: BVerwG vom 4.10.2005 Az. 6 B 40.05).Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist es für Einzelanordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nicht erforderlich, dass der Hund (bereits) durch Beißen von Menschen oder Tieren oder durch sonstiges aggressives Verhalten wie etwa "Stellen" von Passanten, auffällig geworden ist (BayVGH vom 18.2.2004 a. a. O.).
- VGH Bayern, 31.03.2003 - 24 CS 03.527
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 5 S 09.1441
Auch in der Sache stehe der positive Wesenstest einer sicherheitsrechtlichen Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nicht entgegen, da ein Wesenstest immer nur eine Momentaufnahme sein könne (BayVGH vom 31.3.2003 Az. 24 CS 03.527).
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 5 S 09.1441
Dass ein Hund, der den Wesenstest bestanden hat, unter anderen Umständen anders reagiert und dabei für den Menschen zur Gefahr wird, lässt sich, zumal wenn die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens in Rechnung gestellt wird, nicht ausschließen (siehe hierzu BVerfG vom 16.3.2004 BVerfGE 110, 141 ff. = NVwZ 2004, 597 ff. = DVBl 2004, 698 ff.). - BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 5 S 09.1441
Dass die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs im Rahmen der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und den privaten Interessen des Antragstellers an der Aufrechterhaltung des Suspensiveffekts seines Rechtsbehelfs im Rahmen einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO Berücksichtigung finden können, ist verfassungsgerichtlich anerkannt (siehe hierzu BVerfG vom 12.9.1995 NVwZ 1996, 58 = DVBl. 1995, 1297 = BayVBl. 1996, 47 m. w. N.). - BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 5 S 09.1441
Nach der vorerwähnten Entscheidung sowie nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 (BVerwGE 116, 347 ff.) und vom 4. Oktober 2005 (…a. a. O.) ist zwar die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse für sich gesehen noch nicht geeignet, eine konkrete Gefahr im Sinne des Art. 18 Abs. 2 LStVG zu begründen. - BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 40.05
Annahme einer konkreten Gefahr durch Hunde ohne Maulkorb oder Leine; Vorliegen …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 5 S 09.1441
Allerdings steht der Umstand, dass der Hund des Antragstellers den Wesenstest nach § 1 Abs. 2 KampfhundeV bestanden hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs einer Einzelfallanordnung nicht entgegen (z. B. BayVGH vom 18.2.2004 DÖV 2004, 579 ff.; vom 15.3.2005 Az. 24 BV 04.2755 - nachgehend: BVerwG vom 4.10.2005 Az. 6 B 40.05).
- VG Augsburg, 24.03.2014 - Au 1 S 14.348
Fehlende Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit …
Hierbei sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer der zu erwartende Schaden und je bedeutsamer das bedrohte Rechtsgut ist (st. Rspr.; vgl. etwa VG Augsburg, B.v. 30.10.2009 - 5 S 09.1441 - juris Rn. 38).