Rechtsprechung
   VG Augsburg, 31.08.2009 - Au 5 K 08.1341   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72786
VG Augsburg, 31.08.2009 - Au 5 K 08.1341 (https://dejure.org/2009,72786)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31.08.2009 - Au 5 K 08.1341 (https://dejure.org/2009,72786)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31. August 2009 - Au 5 K 08.1341 (https://dejure.org/2009,72786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,72786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Mega-Light-Wechselwerbeanlage; Bahnverträglichkeit der Werbeanlage; Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VG Augsburg, 31.08.2009 - Au 5 K 08.1341
    Das Gericht geht - ebenso wie die Beklagte - davon aus, dass das Grundstück Fl.-Nr. ... der Gemarkung ..., sei es auf der Grundlage einer entsprechenden Planfeststellung, sei es in anderer Weise, als eine dem Bahnbetrieb gewidmete Fläche anzusehen ist (BVerwG vom 16.12.1988 DVBl. 1989, 458 ff. = NVwZ 1989, 655 ff.; vom 27.11.1996 NVwZ 1997, 920 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16.12.1988 a.a.O.) folgt aus dem Vorbehalt zu Gunsten der bahnrechtlichen Planfeststellung in § 38 BauGB und § 36 BBahnG (jetzt § 18 AEG) nicht nur, dass für die Errichtung von Vorhaben und Anlagen der Bahn kein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren stattfindet, sondern auch, dass "bahnfremde" bauliche Anlagen nicht zugelassen werden dürfen, wenn und soweit sie sich mit der besonderen Zweckbestimmung einer planfestgestellten Anlage der Bahn nicht in Einklang bringen lassen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. vom 16.12.1988 a.a.O.) ist auch eine dem Bahnbetrieb gewidmete Fläche der prinzipiell das gesamte Gemeindegebiet umfassenden Bauplanungshoheit nicht - nach Art eines exterritorialen Gebietes - völlig entzogen.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VG Augsburg, 31.08.2009 - Au 5 K 08.1341
    Dies gilt auch dafür, ob eine Straße, Eisenbahnanlage oder Geländehindernisse irgendwelcher Art den Bebauungszusammenhang unterbrechen oder auf ihn ohne Einfluss sind (so: BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 20; vom 1.12.1972 BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VG Augsburg, 31.08.2009 - Au 5 K 08.1341
    Dies gilt auch dafür, ob eine Straße, Eisenbahnanlage oder Geländehindernisse irgendwelcher Art den Bebauungszusammenhang unterbrechen oder auf ihn ohne Einfluss sind (so: BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 20; vom 1.12.1972 BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 15.94

    Bauplanungsrecht: Unorganische Siedlungsentwicklung

    Auszug aus VG Augsburg, 31.08.2009 - Au 5 K 08.1341
    Dabei kann Auslöser für die Erweiterung oder die Verfestigung einer Splittersiedlung nicht nur die Errichtung, sondern auch die vom Vorhabensbegriff des § 29 Abs. 1 BauGB mitumfasste Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage sein (vgl. BVerwG vom 24.2.1994 Az. 4 B 15.94).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus VG Augsburg, 31.08.2009 - Au 5 K 08.1341
    Das Gericht geht - ebenso wie die Beklagte - davon aus, dass das Grundstück Fl.-Nr. ... der Gemarkung ..., sei es auf der Grundlage einer entsprechenden Planfeststellung, sei es in anderer Weise, als eine dem Bahnbetrieb gewidmete Fläche anzusehen ist (BVerwG vom 16.12.1988 DVBl. 1989, 458 ff. = NVwZ 1989, 655 ff.; vom 27.11.1996 NVwZ 1997, 920 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 B 23.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus VG Augsburg, 31.08.2009 - Au 5 K 08.1341
    "Weitreichend" ist die Vorbildwirkung deshalb immer dann, wenn sich das Vorhaben und die weiteren Vorhaben, die nicht verhindert werden könnten, zusammen der vorhandenen Splittersiedlung nicht unterordnen, sondern diese erheblich verstärken und dadurch eine weitergehende Zersiedlung des Außenbereichs bewirken würden (vgl. BVerwG vom 24.6.2004 Az. 4 B 23.04).
  • VGH Bayern, 30.07.1998 - 1 B 96.1428
    Auszug aus VG Augsburg, 31.08.2009 - Au 5 K 08.1341
    Doch wird mit ansteigender Größe das Vorliegen einer Baulücke zunehmend unwahrscheinlicher (BayVGH vom 30.7.1998 Az. 1 B 96.1428).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht