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VG Bayreuth, 02.05.2007 - B 4 K 07.1 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 10.01.2000 - 23 ZB 99.3482
Auszug aus VG Bayreuth, 02.05.2007 - B 4 K 07.1
Denn dem Kläger steht nach den §§ 677, 683, 670 BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag , die auch im öffentlichen Recht gelten (BayVGH, Beschl. v. 10.01.2000 - 23 ZB 99.3482), der mit der Klage geltend gemachte Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 1.617,16 EUR zu (1.).