Rechtsprechung
VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayVwVfG Art. 72
Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer Ortsumgehung - rewis.io
Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer Ortsumgehung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Entscheidung in Sachen Ortsumgehungen Oberkotzau und Fattigau
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entscheidung in Sachen Ortsumgehungen Oberkotzau und Fattigau
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
- VGH Bayern, 29.08.2019 - 8 ZB 17.1526
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
Deren Annahmen sind daher nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich (BVerwG, Urt.v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65 f.;… BayVGH, Urt.v. 19.02.2014 - 8 A 11.40040 u.a. - juris Rn. 826).Die gerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (BVerwG, Urt.v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 -BVerwGE 131, 274 Rn. 65).
Sind von Untersuchungen keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten, müssen sie auch nicht durchgeführt werden (BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, BVerwGE 131, 274-315).
- VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040
3. Start- und Landebahn des Flughafens München
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
Deren Annahmen sind daher nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich (…BVerwG, Urt.v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65 f.; BayVGH, Urt.v. 19.02.2014 - 8 A 11.40040 u.a. - juris Rn. 826).Die artenschutzrechtlichen Vorschriften verlangen vom Vorhabenträger bzw. von der Planfeststellungsbehörde demgegenüber nicht, bei wissenschaftlichen Unsicherheiten oder Meinungsverschiedenheiten Forschungsaufträge zu vergeben oder Untersuchungen anzustellen, deren Aufwand und wissenschaftlicher Anspruch letztlich auf solche hinausliefen (BayVGH, Urt.v. 19.02.2014 - 8 A 11.40040 u.a. - juris Rn. 826).
- VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.43
Planfeststellung für Ortsumgehung und Alternativenprüfung
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
Eine Verkehrsprognose ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrunde liegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (vgl. zuletzt BayVGH, Urt. v. 4.4.2017 - 8 B 16.43 - Rn. 20 m.w.N.).Bei der Planung von Ortsumgehungen ist sie deshalb nicht verpflichtet, jede nur denkbare Variante genauer zu untersuchen und beispielsweise die Möglichkeiten verkehrslenkender Maßnahmen näher zu prüfen, wenn dies auf ein anderes als das geplante Projekt hinauslaufen würde (vgl. BayVGH, Urt.v. 04.04.2017 - 8 B 16.43 - Rn. 34).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
Pachtflächen verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG), insbesondere nicht gesetzmäßig ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40025 - juris m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U. v. 24.11.2010 - 8 A 10.40025) handelt eine Planfeststellungsbehörde nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn eine von ihr verworfene Trassenführung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre.
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
Westtangente Rosenheim (B 15) darf gebaut werden
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
Soweit Bewirtschaftungserschwernisse wie ein Mehraufwand wegen weiterer Betriebswege oder aufgrund von nunmehr ungünstigen Zuschnitten von Grundstücks(teil) flächen geltend gemacht werden, muss diese Problematik nicht im Rahmen der Planfeststellung abschließend geklärt werden, sondern kann dem nachfolgenden Entschädigungsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt.v. 09.06.2010 - 9 A 20.08; BayVGH, Urt.v. 30.09.2009 - 8 A 05.40050 u.a.; B.v. 23.01.2014 - 8 ZB 12.64 - juris). - BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
Soweit die Kläger monieren, dass in die Lärmberechnungen nicht die weiteren vorhandenen bzw. erwarteten Lärmquellen (noch bestehender Verkehr auf der Ortsdurchfahrt insbesondere bei Windrichtung West, gesteigertes Güterverkehrsaufkommen auf der künftig zu elektrifizierenden Bahnlinie) einbezogen worden seien, trägt dies nicht, denn der maßgebende Beurteilungspegel ist grundsätzlich nicht als "Summenpegel" unter Einbeziehung von Lärmvorbelastungen durch bereits vorhandene Verkehrswege zu ermitteln (BVerwG, U.v. 21.03.1996 - 4 C 9/95 -, BVerwGE 101, 1-12). - VGH Bayern, 23.01.2014 - 8 ZB 12.64
Planfeststellung einer Umgehungsstraße; Darlegungserfordernis; Präklusion; …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
Soweit Bewirtschaftungserschwernisse wie ein Mehraufwand wegen weiterer Betriebswege oder aufgrund von nunmehr ungünstigen Zuschnitten von Grundstücks(teil) flächen geltend gemacht werden, muss diese Problematik nicht im Rahmen der Planfeststellung abschließend geklärt werden, sondern kann dem nachfolgenden Entschädigungsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt.v. 09.06.2010 - 9 A 20.08; BayVGH, Urt.v. 30.09.2009 - 8 A 05.40050 u.a.; B.v. 23.01.2014 - 8 ZB 12.64 - juris). - BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13
Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung; …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
Im Hinblick auf die durch die Baumaßnahmen zu befürchtenden Tierverluste hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 08.01.2014 (Az. 9 A 4.13) klargestellt, dass das Tötungsverbot dann nicht erfüllt ist, wenn bei Maßnahmen zur Errichtung des Vorhabens die dadurch entstehende Gefahr unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen innerhalb des Risikobereichs verbleibt, dem einzelne Exemplare der jeweiligen Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens stets ausgesetzt sind. - BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
Soweit Bewirtschaftungserschwernisse wie ein Mehraufwand wegen weiterer Betriebswege oder aufgrund von nunmehr ungünstigen Zuschnitten von Grundstücks(teil) flächen geltend gemacht werden, muss diese Problematik nicht im Rahmen der Planfeststellung abschließend geklärt werden, sondern kann dem nachfolgenden Entschädigungsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt.v. 09.06.2010 - 9 A 20.08; BayVGH, Urt.v. 30.09.2009 - 8 A 05.40050 u.a.; B.v. 23.01.2014 - 8 ZB 12.64 - juris). - BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 230.91
Stufung von Immissionsgrenzwerten in vier Schutzkategorien - Schutz der …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
Die Einstufung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 16. BImSchV ist daher nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch BVerwG, B.v. 17.03.1992 - 4 B 230/91). - BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92
Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis - …
- OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2646/01
Beweissicherungmaßnahmen nach dem Wasserstraßengesetz; Schutzauflage im …
- VGH Bayern, 22.02.2017 - 8 ZB 15.2159
Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer Staatsstraße - Eigentümerklage
- VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.1384
Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage lärmbetroffener Anwohner
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
- BVerwG, 30.06.2014 - 9 B 6.14
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts in …