Rechtsprechung
VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Afghanistan; Vorverfolgung (nicht glaubhaft); § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bezüglich Provinz Uruzgan (verneint)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines afghanischen Staatsangehörigen auf Anerkennung als Asylberechtigter und auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236
Die in § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG getroffene Regelung, die Abschiebungsschutz suchende Ausländer im Fall allgemeiner Gefahren auf die Aussetzung von Abschiebungen durch ausländerbehördliche Erlasse verweist, ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass sie bei Vorliegen der Voraussetzungen des subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie keine Sperrwirkung entfaltet (BVerwG vom 24.06.2008, Az. 10 C 43/07, RdNr. 31).Von der richtlinienkonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bleibt die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung unberührt, dass Ausländer bei der Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Fall allgemeiner Gefahren grundsätzlich auf eine Regelung durch die oberste Landesbehörde nach § 60 a AufenthG verwiesen werden dürfen und bei Fehlen einer solchen Regelung das Bundesamt nur dann zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG verpflichtet werden kann, wenn dieses zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (BVerwG vom 24.06.2008, Az. 10 C 43/07, BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 = InfAuslR 2008, 474).
- VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425
Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak; …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet in ständiger Rechtsprechung, der sich die Einzelrichterin anschließt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären oder stammesmäßigen Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (siehe etwa BayVGH, B. v. 26.07.2012 - 13 a ZB 12.30247 - und B. v. 06.08.2012 - 13 a ZB 11.30359 - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil vom 20.01.2012 - 13 a B 11.30425, siehe auch BayVGH, B. v. 25.01.2013, 13a ZB 12.30158 - alle juris). - VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30438
Keine Gefahr für Afghanische Staatsangehörige bei Rückkehr in die Südregion
Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Sicherheitslage in Gesamtafghanistan und auch in der Provinz Uruzgan weiterhin angespannt bleibt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der diesen Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, das praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt ist (siehe Risikoabschätzung des BayVGH für die Südregion im U. v. 15.03.2012, 13a B 11.30438 - juris, bestätigt durch U. v. 29.01.2013, 13a B 11.30510 - juris).
- VGH Bayern, 06.08.2012 - 13a ZB 11.30359
Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt; extreme allgemeine Gefahrenlage
Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet in ständiger Rechtsprechung, der sich die Einzelrichterin anschließt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären oder stammesmäßigen Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (siehe etwa BayVGH, B. v. 26.07.2012 - 13 a ZB 12.30247 - und B. v. 06.08.2012 - 13 a ZB 11.30359 - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil vom 20.01.2012 - 13 a B 11.30425, siehe auch BayVGH, B. v. 25.01.2013, 13a ZB 12.30158 - alle juris). - VGH Bayern, 29.01.2013 - 13a B 11.30510
Rückkehr von afghanischen Staatsangehörigen in die Südregion
Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Sicherheitslage in Gesamtafghanistan und auch in der Provinz Uruzgan weiterhin angespannt bleibt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der diesen Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, das praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt ist (siehe Risikoabschätzung des BayVGH für die Südregion im U. v. 15.03.2012, 13a B 11.30438 - juris, bestätigt durch U. v. 29.01.2013, 13a B 11.30510 - juris). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236
Wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, hat dort bereits Schutz vor Verfolgung gefunden oder hätte ihn finden können und bedarf deshalb nicht mehr des Schutzes des Asylrechts (BVerfG vom 14.5.1996, NVwZ 1996, 700). - BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236
Unschädlich ist, wenn der konkrete sichere Drittstaat, über den die Einreise erfolgt ist, nicht festgestellt werden kann (BVerfG vom 7.11.1995, NVwZ 1996, 197). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - 13 A 1411/12
Klärungsbedürftigkeit des Drohens einer Zwangsrekrutierung durch die Taliban nach …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236
Selbst bei einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgung durch die Taliban in seiner Heimat, wäre der Kläger im Übrigen auf die innerstaatliche Fluchtalternative Kabul zu verweisen, wohin er im Falle einer Rückkehr zurückgeführt würde (siehe dazu aktuell nur OVG Münster, Beschlüsse vom 21.02.2013, 13 A 2579/12.A und 13 A 1411/12.A - juris - VG Augsburg, Urteil vom 08.11.2012, AU 6 K 12.30253 - juris, RdNr. 19; BayVGH, B. v. 05.10.2011, 13 A ZB 11.30134 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - 13 A 2579/12
Klärungsbedürftigkeit einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer landesweiten …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236
Selbst bei einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgung durch die Taliban in seiner Heimat, wäre der Kläger im Übrigen auf die innerstaatliche Fluchtalternative Kabul zu verweisen, wohin er im Falle einer Rückkehr zurückgeführt würde (siehe dazu aktuell nur OVG Münster, Beschlüsse vom 21.02.2013, 13 A 2579/12.A und 13 A 1411/12.A - juris - VG Augsburg, Urteil vom 08.11.2012, AU 6 K 12.30253 - juris, RdNr. 19; BayVGH, B. v. 05.10.2011, 13 A ZB 11.30134 - juris). - VG Augsburg, 08.11.2012 - Au 6 K 12.30253
Afghanischer Staatsangehöriger aus der Provinz ...
Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236
Selbst bei einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgung durch die Taliban in seiner Heimat, wäre der Kläger im Übrigen auf die innerstaatliche Fluchtalternative Kabul zu verweisen, wohin er im Falle einer Rückkehr zurückgeführt würde (siehe dazu aktuell nur OVG Münster, Beschlüsse vom 21.02.2013, 13 A 2579/12.A und 13 A 1411/12.A - juris - VG Augsburg, Urteil vom 08.11.2012, AU 6 K 12.30253 - juris, RdNr. 19; BayVGH, B. v. 05.10.2011, 13 A ZB 11.30134 - juris). - VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker
- VGH Bayern, 05.10.2011 - 13a ZB 11.30134
Asylrecht Afghanistan; Zwangsrekrutierung durch Taliban; fehlende …
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen