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   VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 3 K 17.31220   

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VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 3 K 17.31220 (https://dejure.org/2017,28843)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07.06.2017 - B 3 K 17.31220 (https://dejure.org/2017,28843)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - B 3 K 17.31220 (https://dejure.org/2017,28843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3 Abs. 1, Abs. 4, § 3b, § 3e Abs. 1, § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1, 2, § 60a Abs. 1 S. 1; EMRK Art. 3
    Erfolglose Asylklage irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit

  • rewis.io

    Erfolglose Asylklage irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 3 K 17.31220
    Im Hinblick auf die Schutzregelung nach § 60 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 3 AsylG, wonach einem Ausländer subsidiärer Schutz zusteht, wenn er in seinem Herkunftsland als Zivilperson einer ernsthaften individuellen Bedrohung seines Lebens oder seiner Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ausgesetzt wäre, verweist das Gericht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.2010 - 10 C-4/09. Dabei muss der den bestehenden Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht haben, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei ihrer Rückkehr in den Irak oder in die von dem bewaffneten Konflikt betroffene Region allein durch ihre dortige Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. dazu auch BVerwG, U. v. 14.07.2009, Az.: 10 C 9.08; U. v. 24.06.2008, Az.: 10 C 43.07).

    Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann landesweit oder regional bestehen und muss sich nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG, U. v. 24.06.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 3 K 17.31220
    Eine bloße Glaubhaftmachung in der Gestalt, dass der Vortrag lediglich wahrscheinlich sein muss, ist nicht ausreichend (vgl. grundlegend BVerwG, U. v. 16.04.1985, Az.: 9 C 109.84).

    Hierbei darf das Gericht jedoch hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerland, die zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder der Feststellung eines Abschiebungsverbotes führen sollen, keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fragen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, U. v. 16.04.1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 3 K 17.31220
    Im Hinblick auf die Schutzregelung nach § 60 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 3 AsylG, wonach einem Ausländer subsidiärer Schutz zusteht, wenn er in seinem Herkunftsland als Zivilperson einer ernsthaften individuellen Bedrohung seines Lebens oder seiner Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ausgesetzt wäre, verweist das Gericht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.2010 - 10 C-4/09. Dabei muss der den bestehenden Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht haben, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei ihrer Rückkehr in den Irak oder in die von dem bewaffneten Konflikt betroffene Region allein durch ihre dortige Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. dazu auch BVerwG, U. v. 14.07.2009, Az.: 10 C 9.08; U. v. 24.06.2008, Az.: 10 C 43.07).
  • VG München, 22.12.2016 - M 4 K 16.33226

    Unbegründete Klage gegen Abschiebungsanordnung mangels Glaubhaftmachung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 3 K 17.31220
    Es ist daher davon auszugehen, dass diese Mitteilung eines faktischen Abschiebungsstopps derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung hinsichtlich allgemeiner Gefahren vermittelt, so dass es keines zusätzlichen Schutzes in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C-2/01 - juris; VG München, U.v. 22.12.2016 - M 4 K 16.33226 - juris).
  • VG München, 22.12.2016 - M 4 K 16.33437

    Fehlende Glaubhaftmachung wegen widersprüchlichen Vortrags

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 3 K 17.31220
    Vielmehr suchen und finden viele Flüchtlinge in diesem Gebiet Schutz (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof vom 09.01.2017, Az. 13a ZB 16.30689, in juris, VG München vom 22.12.2016, Az. M 4 K 16.33437).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 13a ZB 16.30689

    Keine drohende Gruppenverfolgung der Yeziden aus Dohuk

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 3 K 17.31220
    Vielmehr suchen und finden viele Flüchtlinge in diesem Gebiet Schutz (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof vom 09.01.2017, Az. 13a ZB 16.30689, in juris, VG München vom 22.12.2016, Az. M 4 K 16.33437).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 3 K 17.31220
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U. v. 27.08.2013, Az.: A 12 S 2023/11; Hess. VGH, U. v. 04.09.2014, Az.: 8 A 2434/11.A).
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 3 K 17.31220
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U. v. 27.08.2013, Az.: A 12 S 2023/11; Hess. VGH, U. v. 04.09.2014, Az.: 8 A 2434/11.A).
  • VG Augsburg, 11.07.2016 - Au 5 K 16.30604

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 3 K 17.31220
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 20.02.2013, Az.: 10 C-23/12; VG Augsburg, U. v. 11.07.2016, Az.: Au 5 K 16.30604).
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