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   VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684   

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VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684 (https://dejure.org/2014,34368)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07.10.2014 - B 5 K 12.684 (https://dejure.org/2014,34368)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - B 5 K 12.684 (https://dejure.org/2014,34368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versetzung in den Ruhestand; Feststellung der Dienstunfähigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
    Die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit beurteilt sich danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene in absehbarer Zeit, d.h. nicht zwingend lebenslänglich, voraussichtlich nicht im Stande sein wird, seine Dienstpflichten zu erfüllen (BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 ; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ; U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 11; BayVGH, B.v. 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn. 13; vgl. auch Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 44 Rn. 5).

    Zur Beurteilung der Dienstfähigkeit ist auf die Anforderungen des dem Beamten zuletzt übertragenen abstrakt-funktionellen Amtes abzustellen (BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 ; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ).

    Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Weiterverwendung vor Versorgung (dazu etwa BVerwG, U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ; VG Bayreuth, B.v. 19.3.2014 - B 5 S 13.914 - juris) konnte und musste die Beklagte keine Dienstaufnahme zu den vom Kläger definierten individuellen Rahmenbedingungen ermöglichen, zumal das von ihr in die Wege geleitete Betriebliche Eingliederungsmanagement gescheitert war und bereits zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung des Klägers weitere organisatorische Veränderungen absehbar waren, die potentiell auch mit einem vom Kläger abgelehnten Vorgesetztenwechsel einhergingen.

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
    Die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit beurteilt sich danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene in absehbarer Zeit, d.h. nicht zwingend lebenslänglich, voraussichtlich nicht im Stande sein wird, seine Dienstpflichten zu erfüllen (BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 ; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ; U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 11; BayVGH, B.v. 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn. 13; vgl. auch Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 44 Rn. 5).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
    Zur Beurteilung der Dienstfähigkeit ist auf die Anforderungen des dem Beamten zuletzt übertragenen abstrakt-funktionellen Amtes abzustellen (BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 ; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
    Die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit beurteilt sich danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene in absehbarer Zeit, d.h. nicht zwingend lebenslänglich, voraussichtlich nicht im Stande sein wird, seine Dienstpflichten zu erfüllen (BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 ; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ; U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 11; BayVGH, B.v. 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn. 13; vgl. auch Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 44 Rn. 5).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
    Eine Pflicht zu organisatorischen Änderungen - Freimachung oder Schaffung passender Dienstposten - besteht nur, wenn dadurch die reibungslose Erfüllung der dienstlichen Aufgaben nicht mehr beeinträchtigt wird, als dies mit Änderungen vorübergehend zwangsläufig verbunden ist (BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 19.03.2014 - B 5 S 13.914

    Zurruhesetzungsverfügung eines Polizeivollzugsbeamten nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
    Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Weiterverwendung vor Versorgung (dazu etwa BVerwG, U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ; VG Bayreuth, B.v. 19.3.2014 - B 5 S 13.914 - juris) konnte und musste die Beklagte keine Dienstaufnahme zu den vom Kläger definierten individuellen Rahmenbedingungen ermöglichen, zumal das von ihr in die Wege geleitete Betriebliche Eingliederungsmanagement gescheitert war und bereits zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung des Klägers weitere organisatorische Veränderungen absehbar waren, die potentiell auch mit einem vom Kläger abgelehnten Vorgesetztenwechsel einhergingen.
  • VGH Bayern, 25.09.2001 - 3 B 96.3079
    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
    Er schließt die Feststellung der Amtsanforderungen, die Feststellung des leistungseinschränkenden Sachverhalts, die Prognosewertung und die Diskrepanzfeststellung ein, wobei die Feststellung der Amtsanforderungen und die Diskrepanzfeststellung Aufgabe der Verwaltung sind (BayVGH, B.v. 25.9.2001 - 3 B 96.3079 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
    Die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit beurteilt sich danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene in absehbarer Zeit, d.h. nicht zwingend lebenslänglich, voraussichtlich nicht im Stande sein wird, seine Dienstpflichten zu erfüllen (BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 ; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ; U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 11; BayVGH, B.v. 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn. 13; vgl. auch Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 44 Rn. 5).
  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
    Die Verantwortung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit hat freilich die Behörde, nicht der begutachtende Amtsarzt (BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
    Sie muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen inhaltlich nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.2007 - 2 A 6.06 - juris Rn. 23; B.v. 6.3.2012 - 2 A 5.10 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz

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