Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,54303
VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301 (https://dejure.org/2019,54303)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 10.09.2019 - B 1 K 18.301 (https://dejure.org/2019,54303)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 10. September 2019 - B 1 K 18.301 (https://dejure.org/2019,54303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,54303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; StVZO § 31a, § 57a Abs. 1; FPersG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FeV § 40; FPersV § 18 Abs. 1 Nr. 16
    Anordnung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

  • rewis.io

    Anordnung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anordnung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
    Bereits in dem Verhalten, einen Anhörbogen unausgefüllt zurückzuschicken oder überhaupt nicht hierauf zu reagieren, liegt die konkludente Erklärung, sich zur Sache nicht äußern zu wollen (VGH BW, B.v. 10.08.2015 - 10 S 278/15 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Dass es kein "doppeltes Recht" gibt, einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt (vgl. BVerfG, B.v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 22.06.1995 - 11 B 7.95 - juris Rn. 2 ff., B.v. 11.08.1999 - 3 B 96.99 - juris Rn. 2 f.; BayVGH, B.v. 20.07.2016 - 11 CS 16.1187 - juris Rn. 13; BW, B.v. 10.08.2015 - 10 S 278/15 - juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1030/15

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach einem Rotlichtverstoß

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
    Nach ständiger Rechtsprechung reicht bereits grundsätzlich ein lediglich mit einem Punkt (bereits nach dem bis zum 30.04.2014 geltenden Punktekatalog) bewerteter Verkehrsverstoß für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt (vgl. VG München, B.v. 20.06.2017 - M 23 S 17.1666; OVG NRW, B.v. 13.01.2016 - 8 A 1030/15; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 09.09.1999 - 3 B 94/99; OVG NRW, U.v. 29.04.1999 - 8 A 699/97 - jeweils juris).

    Bei einer (nach neuem Recht) mit einem Punkt bewerteten und erstmalig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit ist eine Fahrtenbuchauflage selbst von zwölf Monaten verhältnismäßig (vgl. OVG NRW, B.v. 13.01.2016 - 8 A 1030/15 - juris Rn. 15 ff.; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 31a StVZO Rn. 81 ff. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
    Verweigert ein Fahrzeughalter seine Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrzeugführers, sind weitere Ermittlungen regelmäßig nicht zumutbar (BVerwG a.a.O), wobei die Verfolgungsbehörde auch in solchen Fällen naheliegenden und mit wenig Aufwand durchführbaren Ansätzen zur Fahrerermittlung nachgehen und das Ergebnis ihrer Bemühungen dokumentieren muss (BayVGH, U.v. 18.02.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 17).

    Wie bereits ausgeführt, muss die Verfolgungsbehörde im (hier vorliegenden) Fall der Mitwirkungsverweigerung naheliegenden und mit wenig Aufwand durchführbaren Ansätzen zur Fahrerermittlung nachgehen und das Ergebnis ihrer Bemühungen dokumentieren (BayVGH, U.v. 18.02.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 11 CS 07.2210

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
    Eine zwölfmonatige Dauer komme nur bei Geschwindigkeitsverstößen, welche mit mehr als einem Punkt bewertet seien, in Betracht (verwiesen wird auf BayVGH, B.v. 18.03.2008 - 11 CS 07.2210 - juris).

    Soweit diesbezüglich angeführt wird, eine zwölfmonatige Dauer komme nur bei Geschwindigkeitsverstößen in Betracht, die mit mehr als einem Punkt bewertet seien (Verweis auf BayVGH, B.v. 18.03.2008 - 11 CS 07.2210 - juris), ist zu bemerken, dass diese Rechtsprechung im Hinblick auf das frühere, bis zum 30.04.2014 geltende Punktesystem ergangen ist.

  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
    Mit Beschluss vom 07.01.2019, Az. 11 CS 18.1373, auf den Bezug genommen wird, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde zurückgewiesen.

    (4) Bezüglich der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage wird auch ergänzend auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 07.01.2019, Az. 11 CS 18.1373, Randnummern 12 bis 17 Bezug genommen.

  • VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.838

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
    Hiergegen legte der Kläger mit den Schriftsätzen vom 10.08.2018 Klage (Az. B 1 K 18.838) ein und beantragte, die aufschiebende Wirkung dieser Klage wiederherzustellen (Az. B 1 S 18.837).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichts- und Behördenakten - auch in den Verfahren B 1 S 18.300, B 1 S 18.837 und B 1 K 18.838 sowie der beigezogenen Gerichtsakten in den Verfahren B 1 S 13.818 und B 1 K 13.819 - ergänzend Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
    Die Behörde hat in sachgemäßem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleichgelagerten Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 12.12.1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 25.01.2016 - 11 CS 15.2576 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage; keine ausnahmslose Verpflichtung, den Halter des Tatfahrzeugs

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
    Ohnehin könnten nicht hinreichende behördliche Ermessenserwägungen, insbesondere zur Dauer einer Fahrtenbuchauflage, gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG i.V.m. § 114 Satz 2 VwGO im Hauptsacheverfahren grundsätzlich nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.05.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25-27; VGH BW, B.v. 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - juris Rn. 17; VG Augsburg, B.v. 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351 - juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 11.07.2012 - 11 ZB 12.727

    Fahrtenbuchauflage nach Fahrerflucht

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
    Eine generelle Verpflichtung dazu, den Halter des Tatfahrzeuges als Zeugen einzuvernehmen, besteht nicht (vgl. hierzu z.B. BayVGH, B.v. 11.07.2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 12 ff. m.w.N.).
  • VG München, 20.06.2017 - M 23 S 17.1666

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301
    Nach ständiger Rechtsprechung reicht bereits grundsätzlich ein lediglich mit einem Punkt (bereits nach dem bis zum 30.04.2014 geltenden Punktekatalog) bewerteter Verkehrsverstoß für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt (vgl. VG München, B.v. 20.06.2017 - M 23 S 17.1666; OVG NRW, B.v. 13.01.2016 - 8 A 1030/15; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 09.09.1999 - 3 B 94/99; OVG NRW, U.v. 29.04.1999 - 8 A 699/97 - jeweils juris).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Keine Ermittlung des verantwortlichen Fahrers möglich

  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2576

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1187
  • OVG Sachsen, 26.08.2010 - 3 A 176/10

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

  • VGH Bayern, 29.04.2008 - 11 CS 07.3429

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Erledigung des Rechtsstreits während des Berufungszulassungsverfahrens

  • VG Augsburg, 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99
  • VGH Bayern, 02.05.2006 - 11 CS 05.1825
  • VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • VGH Bayern, 24.10.2011 - 8 ZB 10.957

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

  • VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.838

    Fahrtenbuchauflage - Aufhebung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Gegen diesen Bescheid ließ der Kläger mit Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 27.02.2018 Klage erheben, die unter dem Aktenzeichen B 1 K 18.301 geführt wird.

    Im Übrigen werde auf die im Verfahren B 1 K 18.301 und im Verfahren B 1 S 18.300 eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Vortrag der Beteiligten und die Behördenakten - auch in den Verfahren B 1 S 18.300 und B 1 K 18.301 und B 1 S 18.837 - Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

  • VG Minden, 22.11.2022 - 2 K 2908/19
    vgl. VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 10. September 2019 - B 1 K 18.301 -, juris, Rn. 8, 31.
  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373
    Gegen den am 27. Februar 2018 zugestellten Bescheid ließ der Antragsteller durch seinen Bevollmächtigten am 23. März 2018 Klage (B 1 K 18.301) erheben, über die das Verwaltungsgericht Bayreuth noch nicht entschieden hat, und gleichzeitig Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage stellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht