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VG Bayreuth, 10.10.2011 - B 1 X 11.645 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Durchsuchungsanordnung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins; Androhung unmittelbaren Zwangs; keine freiwillige Herausgabe; Durchsuchung verhältnismäßig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus VG Bayreuth, 10.10.2011 - B 1 X 11.645
Die zeitliche Befristung der Durchsuchungsanordnung entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfG vom 27.05.1997 in NJW 1997, 2165).
- VG München, 24.05.2012 - M 7 E 12.1564 Der Antrag, die richterliche Durchsuchungsgestattung auf ein Kraftfahrzeug und ein Bankschließfach des Antragsgegners auszudehnen, ist daher umzudeuten in den Antrag auf Feststellung, dass Bedienstete des Antragstellers und Polizeibeamte dazu befugt sind, diese zu durchsuchen (vgl. VG Bayreuth, B. v. 10. Oktober 2011 - B 1 X 11.645 - Rz 16; VG Augsburg, B. v. 1. März 2012 - Au 7 V 12.271 - und v. 15. März 1022 - Au 7 V 11.354 - jeweils ).