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   VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530   

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VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530 (https://dejure.org/2015,50719)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11.11.2015 - B 4 E 15.530 (https://dejure.org/2015,50719)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. November 2015 - B 4 E 15.530 (https://dejure.org/2015,50719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Duldung - rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen Anspruch auf Aufenthaltseraubnis verneint

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530
    Diese Angabe ist jedoch erforderlich, um sie mit dem voraussichtlichen Unterhaltsbedarf vergleichen und auf diese Weise feststellen zu können, ob der Lebensunterhalt gesichert ist (vgl. BVerwG, U. v. 26.08.2008 - 1 C 32/07 - BVerwGE 131, 370/375 Rn.19 = InfAuslR 2009, 8/10).

    Von der Passpflicht darf nur ausnahmsweise abgewichen werden, wenn atypische Geschehensabläufe vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht einer gesetzlichen Regelerteilungsvoraussetzung beseitigen (BVerwG, U. v. 26.08.2008 - 1 C 32/07 - BVerwGE 131, 370/381 Rn. 27 = InfAuslR 2009, 8/12).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530
    Dies ist hier in entsprechender Anwendung von Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 a BayVwVfG, der mit § 3 Abs. 1 VwVfG übereinstimmt, auf den § 1 Abs. 1 BerlVwVfG verweist, zu prüfen (vgl. BVerwG, U. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11 - BVerwGE 142, 195/201f. = NVwZ 2012, 1485/1486f jew. Rn. 17, 19).

    Ergibt sich damit, dass der Antragsgegner die Verbandskompetenz hat, richtet sich die in einem zweiten Schritt zu prüfende Zuständigkeit innerhalb des Freistaates Bayern nach der einschlägigen landesrechtlichen Spezialvorschrift (BVerwGE 142, 195/204 f = NVwZ 2012, 1485/1487 f. jew. Rn. 23), hier § 5 Abs. 1 ZustVAuslR.

  • VG Aachen, 12.12.2014 - 4 L 640/14

    Duldung; Passivlegetimation; örtlich Zuständigkeit; Wohnsitzauflage;

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530
    Das Gericht bemisst dabei das Interesse des Antragstellers an der Erteilung der Duldung einerseits und an der Änderung der Wohnsitzauflage andererseits jeweils mit dem halben Auffangstreitwert (5.000 EUR), der mit Blick auf den vorläufigen Charakter des Verfahrens wiederum zu halbieren ist (vgl. VG Aachen, B. v. 12.12.2014 - 4 L 640/14 - juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 19 CS 11.2613

    Aufenthaltserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhaltes, Nachzug, Elternteil,

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530
    Denn die zehn, neun und fast sechs Jahre alten Kinder sind nicht mehr so jung, dass sie den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen, so dass auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit schon unzumutbar lang wäre (BayVGH, B. v. 06.02.2012 - 19 CS 11.2613 - juris Rn. 20 m. w. N. zur Rspr. des BVerfG).
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530
    Ist das Beharren auf der Einhaltung des Visumzwangs damit objektiv nicht unangemessen, sind die Grenzen des Zumutbaren nicht überschritten (vgl. BayVGH, B. v. 22.07.2008 - 19 CE 08.781 - InfAuslR 2009, 158/162).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530
    Da dem Antragsteller ausschließlich asylverfahrensrechtliche Aufenthaltsgestattungen und Duldungen erteilt worden sind, wurde ihm zu keiner Zeit ein Aufenthaltsrecht eingeräumt, das ein berechtigtes Vertrauen auf Fortbestand hätte begründen können (BVerwG, U. v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - InfAuslR 2011, 92/93 Rn.14).
  • VGH Bayern, 01.09.2015 - 21 C 15.30131

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; länderübergreifende Umverteilung; hilfsweise

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530
    Da § 61 Abs. 1 d AufenthG die Wohnsitzauflage für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer als eigenständigen Verwaltungsakt unabhängig vom Bestand einer Duldung vorsieht, ist die Wohnsitzauflage des Antragstellers nicht mit Ablauf der Geltungsdauer der zuletzt erteilten Duldung am 30.06.2015 erloschen (Funke-Kaiser, AufenthG, Stand Oktober 2015, § 61 Rn. 34f.; offen gelassen BayVGH, B. v. 01.09.2015 - 21 C 15.30131 - juris Rn.8).
  • VGH Bayern, 02.02.2010 - 10 ZB 09.2155

    Aufenthaltsbegehren; familiäre Bindungen; Vater-Kind-Beziehung; Zumutbarkeit der

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530
    In der Regel ist die vorübergehende Trennung eines Elternteils von minderjährigen Kindern im Zusammenhang mit der Nachholung eines Visumverfahrens zumutbar, vor allem dann, wenn die Trennung nicht unverhältnismäßig lange währt und die übliche Verfahrensdauer nicht deutlich übersteigt (BayVGH, B. v. 02.02.2010 - 10 ZB 09.2155 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530
    Insbesondere hat er keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erworben, wie in § 39 Nr. 3 und 5 AufenthV vorausgesetzt, weil die Ausländerbehörde vor der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG Ermessen auszuüben hat und die Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nrn. 1 und 4, Abs. 2 Nr. 1 AufenthG nicht erfüllt sind (BVerwG, U. v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - InfAuslR 2015, 135/136 Rn.15).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530
    Dabei ist zu beachten, dass die Entwicklung von Kindern nicht nur durch quantifizierbare Betreuungsbeiträge der Eltern, sondern auch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt ist (BVerfG, B. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 25 - 35).
  • OVG Hamburg, 27.08.2012 - 5 Bs 178/12

    Einstweilige Anordnung; Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich einer

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 10 C 14.1012

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärungen; Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97

    Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97

    Anspruch auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung des Aufenthalts -

  • VG Aachen, 22.05.2015 - 4 K 317/14

    Änderung einer Wohnsitzauflage; Duldung; abgelehnter Asylbewerber; statthafte

  • VG Augsburg, 22.08.2017 - Au 1 K 16.1866

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

    Die vom Kläger angeführte durchschnittliche Dauer von 6 bis 8 Wochen gilt - unabhängig von der Frage, ob nicht auch dieser Zeitraum noch als zumutbar angesehen werden kann (so z.B. VG Bayreuth, U.v. 11.11.2015 - B 4 E 15.530 - juris Rn. 45) - ausweislich der Auskunft der Botschaft gerade nicht für Fälle, in denen der Betroffene bereits im Besitz einer Vorabzustimmung ist.
  • VG Gelsenkirchen, 10.07.2019 - 11 L 267/19

    Verbandskompetenz für die Erteilung einer Duldung; Rückgriff auf § 3 Abs. 1 Nr. 3

    vgl. VG Aachen, Urteil vom 22. Mai 2015 - 4 K 317/14 - VG Köln, Urteil vom 17. März 2016 - 12 K 5061/14 - VG Dresden, Urteil vom 4. März 2016 - 3 K 1179/15 - VG Bayreuth, Beschluss vom 11. November 2015 - B 4 E 15.530 - jeweils juris; Hailbronner, Ausländerrecht, § 61 AufenthG, Rn.35b.
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