Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 5 E 20.1381   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10959
VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 5 E 20.1381 (https://dejure.org/2021,10959)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12.02.2021 - B 5 E 20.1381 (https://dejure.org/2021,10959)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - B 5 E 20.1381 (https://dejure.org/2021,10959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,10959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2
    Kein Anordnungsgrund, wenn es sich bei zwei Bewerbern um einen Dienstposten auf Seiten des Antragstellers lediglich um einen Um-/Versetzungsbewerber handelt, auf Seiten des Beigeladenen um einen Beförderungsbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 11.11.2008 - 3 CE 08.2643

    Dienstpostenbesetzung; Bewerbung von Beförderungs- und

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 5 E 20.1381
    Liegt die Fallgestaltung so, dass ein Umsetzungs- bzw. Versetzungsbewerber mit einem Beförderungsbewerber um einen Dienstposten konkurriert, verneint der BayVGH die Frage nach dem Vorliegen eines Anordnungsgrundes, wenn ein in das Auswahlverfahren einbezogener Versetzungs- oder Umsetzungsbewerber die Auswahl eines Beförderungsbewerbers angreifen und im Wege einstweiligen Rechtsschutzes verhindern will (BayVGH, B. v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643, BeckRS 2010, 53974; ebenso OVG Münster, B. v. 16.10.2003 - 1 B 1348/03, NVwZ-RR 2004, 437 ff., beck-online).

    Der streitbefangene Dienstposten kann jederzeit durch Versetzung oder Umsetzung des Beigeladenen wieder freigemacht werden (vgl. BayVGH, B. v. 11.11.2008, a.a.O., Rn. 27).

    Ein etwaiger Bewährungsvorsprung des Beigeladenen wäre deshalb hier nicht als Anordnungsgrund gemäß § 123 VwGO zu würdigen (vgl. BayVGH B. v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643, BeckRS 2010, 53974 Rn. 28-33, beck-online).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03

    Bewerbung eines Kommunalbeamten um einen anderen Dienstposten; Fehlen eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 5 E 20.1381
    Liegt die Fallgestaltung so, dass ein Umsetzungs- bzw. Versetzungsbewerber mit einem Beförderungsbewerber um einen Dienstposten konkurriert, verneint der BayVGH die Frage nach dem Vorliegen eines Anordnungsgrundes, wenn ein in das Auswahlverfahren einbezogener Versetzungs- oder Umsetzungsbewerber die Auswahl eines Beförderungsbewerbers angreifen und im Wege einstweiligen Rechtsschutzes verhindern will (BayVGH, B. v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643, BeckRS 2010, 53974; ebenso OVG Münster, B. v. 16.10.2003 - 1 B 1348/03, NVwZ-RR 2004, 437 ff., beck-online).

    Vor diesem Hintergrund lässt sich nicht feststellen, dass ein Versetzungs- oder Umsetzungsbewerber irreparable oder ihm sonst nicht zumutbare Rechtsnachteile erleiden wird, wenn ihm in der vorliegenden konkreten Situation vorläufiger Rechtsschutz versagt bleibt (vgl. OVG Münster, B. v. 16.10.2003 - 1 B 1348/03, a.a.O., S. 438).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 5 E 20.1381
    Da hier effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege einer einstweiligen Anordnung zu leisten ist, dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen des unterlegenen Bewerbers im Hauptsacheverfahren gefordert werden könnte (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - BayVBl 2003, 240).
  • VGH Bayern, 01.10.2018 - 3 CE 18.1833

    Besetzung eines Beförderungsamtes bei Beurteilungsgleichstand

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 5 E 20.1381
    Dies bestätige auch der BayVGH dahingehend, dass bei der bei einem Beurteilungsgleichstand in einem zweiten Schritt zu erfolgenden Binnendifferenzierung nicht die Verpflichtung bestehe, sämtliche Einzelmerkmale einander konkret gegenüberzustellen und die Beurteilungen umfassend auszuwerten (BayVGH, Beschluss vom 1.10.2018 - 3 CE 18.1833).
  • VGH Bayern, 03.07.2008 - 3 CE 08.1538

    BeamtenrechtAbordnung eines Realschullehrers für 3 Jahre zur Mitarbeit an einem

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 5 E 20.1381
    Das bedeutet, dass die getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich des Antragstellers - nur - den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen (aber sehr weit gespannten) Ermessens genügen muss und nicht willkürlich sein darf (vgl. BVerfG vom 28.11.2007, Az. 2 BvR 1431/07, NJW 2008, 909 sowie die Rechtsprechung des Senats Beschlüsse vom 3.7.2008, Az. 3 CE 08.1538 und vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884).
  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 5 E 20.1381
    Das bedeutet, dass die getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich des Antragstellers - nur - den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen (aber sehr weit gespannten) Ermessens genügen muss und nicht willkürlich sein darf (vgl. BVerfG vom 28.11.2007, Az. 2 BvR 1431/07, NJW 2008, 909 sowie die Rechtsprechung des Senats Beschlüsse vom 3.7.2008, Az. 3 CE 08.1538 und vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 5 E 20.1381
    Nur in diesem Fall muss sich der Dienstherr an dem gewählten Modell der Bestenauslese auch bezüglich der Versetzungs- (bzw. Umsetzungs-)bewerber festhalten lassen (vgl. auch BVerfG vom 28.2.2007, Az. 2 BvR 2494/06 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.02.2021 - B 5 E 20.1381
    Das bedeutet, dass die getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich des Antragstellers - nur - den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen (aber sehr weit gespannten) Ermessens genügen muss und nicht willkürlich sein darf (vgl. BVerfG vom 28.11.2007, Az. 2 BvR 1431/07, NJW 2008, 909 sowie die Rechtsprechung des Senats Beschlüsse vom 3.7.2008, Az. 3 CE 08.1538 und vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2022 - 6 B 1405/21

    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens mit einem Mitbewerber bei einer

    = juris Rn. 5, und vom 16. Oktober 2003 - 1 B 1348/03 -, juris Rn. 13; OVG RP, etwa Beschluss vom 20. März 2018 - 2 B 10010/18 -, ZBR 2018, 357 = juris Rn. 6; Bay. VGH, etwa Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 3 CE 17.1991 -, juris Rn. 7; VG Bayreuth, Beschluss vom 12. Februar 2021 - B 5 E 20.1381 -, juris Rn. 30 ff.; a. A. OVG Nds., Beschluss vom 17. März 2021 - 5 ME 187/20 -, juris Rn. 18 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht