Rechtsprechung
VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak/Shekhan (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker
Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 21.01.2010 (hier Az. 13 a B 08.30285 RdNrn. 26 ff., betreffend die Provinz Ninive (mit der Provinzhauptstadt Mosul) letztlich dahingestellt sein lassen, "ob die im Irak seit 2003 andauernden, durch staatliche Sicherheitskräfte (Polizei und Militär) bekämpften terroristischen Handlungen" letztlich als innerstaatlicher bewaffneter Konflikt im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG i.V.m. Art. 15 c QualfRL zu qualifizieren ist und insoweit die Revision zugelassen.Die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG hat er in dieser Entscheidung - der sich die Kammer anschließt - jedoch ausschlaggebend mit der Erwägung verneint, dass "nicht anzunehmen [ist], dass die Gefahrendichte in Mosul so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre" (BayVGH vom 21.01.2010, a.a.O., RdNr. 27).
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104
Die in § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG getroffene Regelung, die Abschiebungsschutz suchende Ausländer im Fall allgemeiner Gefahren auf die Aussetzung von Abschiebungen durch ausländerbehördliche Erlasse verweist, ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass sie bei Vorliegen der Voraussetzungen des subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie keine Sperrwirkung entfaltet (BVerwG vom 24.06.2008, Az. 10 C 43/07, RdNr. 31).Von der oben dargestellten richtlinienkonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bleibt die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung unberührt, dass Ausländer bei der Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Fall allgemeiner Gefahren grundsätzlich auf eine Regelung durch die oberste Landesbehörde nach § 60 a AufenthG verwiesen werden dürfen und bei Fehlen einer solchen Regelung das Bundesamt nur dann zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG verpflichtet werden kann, wenn dieses zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (BVerwG vom 24.06.2008, Az. 10 C 43/07, BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 = Inf-AuslR 2008, 474).
- BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104
Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 05.07.1994 Az. 9 C 158.94; BVerwG vom 18.07.2006 Az. 1 C 15.05, juris RdNr. 20).Auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG ist an diesen für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäben festzuhalten (BVerwG vom 21.04.2009 Az. 10 C 11/08, juris RdNr. 16), wobei die für eine unmittelbare und mittelbare staatliche Verfolgung entwickelten Grundsätze auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar sind (BVerwG vom 18.07.2006 Az. 1 C 15.05, juris, RdNr. 21).
- VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker
Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104
Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die der Ausländer typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG vom 14.07.2009, Az. 10 C 9/08, RdNr. 17; BayVGH vom 21.01.2010, Az. 13 a B 08.30283, RdNr. 27). - VG Ansbach, 05.03.2010 - AN 9 K 09.30214
Sunnitischer Moslem; Verfolgung nicht glaubhaft gemacht; christliche Mutter
Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104
Die Lage im Distrikt Scheichan wird vom Europäischen Institut für kurdische Studien - das über eingehende, vor Ort gewonnene Kenntnisse verfügt - in seiner Stellungnahme für das Bayerische Verwaltungsgericht München vom 17.02.2010 (Seite 23 ff.) als "derzeit eher ruhig" beschrieben (siehe dazu auch VG Ansbach vom 05.03.2010, Az. AN 9 K 09.30214 RdNrn. 28 und 33). - BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104
Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die der Ausländer typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG vom 14.07.2009, Az. 10 C 9/08, RdNr. 17; BayVGH vom 21.01.2010, Az. 13 a B 08.30283, RdNr. 27). - VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242
Asyl Irak; Zweitantrag; Yezide aus dem Scheichan-Gebiet; keine Gruppenverfolgung …
Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104
Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 09.06.2010 - A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - beide juris). - VG Karlsruhe, 09.06.2010 - A 10 K 3473/09
Asylrecht - Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak
Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104
Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 09.06.2010 - A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - beide juris). - BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104
Auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG ist an diesen für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäben festzuhalten (BVerwG vom 21.04.2009 Az. 10 C 11/08, juris RdNr. 16), wobei die für eine unmittelbare und mittelbare staatliche Verfolgung entwickelten Grundsätze auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar sind (BVerwG vom 18.07.2006 Az. 1 C 15.05, juris, RdNr. 21). - BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch …
Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104
Unschädlich ist, wenn der konkrete sichere Drittstaat, über den die Einreise erfolgt ist, nicht festgestellt werden kann (BVerwG vom 07.11.1995, NVwZ 1996, 197). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
- BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen