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   VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130   

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VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130 (https://dejure.org/2011,65627)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12.08.2011 - B 3 K 10.30130 (https://dejure.org/2011,65627)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 12. August 2011 - B 3 K 10.30130 (https://dejure.org/2011,65627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gruppenverfolgung Yeziden im Irak/Distrikt Telkef (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 21.01.2010 (hier Az. 13 a B 08.30285 RdNrn. 26 ff., betreffend die Provinz Ninive (mit der Provinzhauptstadt Mosul) letztlich dahingestellt sein lassen, "ob die im Irak seit 2003 andauernden, durch staatliche Sicherheitskräfte (Polizei und Militär) bekämpften terroristischen Handlungen" letztlich als innerstaatlicher bewaffneter Konflikt im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG i.V.m. Art. 15 c QualfRL zu qualifizieren ist und insoweit die Revision zugelassen.

    Die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG hat er in dieser Entscheidung - der sich die Kammer anschließt - jedoch ausschlaggebend mit der Erwägung verneint, dass "nicht anzunehmen [ist], dass die Gefahrendichte in Mosul so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre" (BayVGH vom 21.01.2010, a.a.O., RdNr. 27).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130
    Die in § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG getroffene Regelung, die Abschiebungsschutz suchende Ausländer im Fall allgemeiner Gefahren auf die Aussetzung von Abschiebungen durch ausländerbehördliche Erlasse verweist, ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass sie bei Vorliegen der Voraussetzungen des subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie keine Sperrwirkung entfaltet (BVerwG vom 24.06.2008, Az. 10 C 43/07, RdNr. 31).

    Von der oben dargestellten richtlinienkonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bleibt die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung unberührt, dass Ausländer bei der Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Fall allgemeiner Gefahren grundsätzlich auf eine Regelung durch die oberste Landesbehörde nach § 60 a AufenthG verwiesen werden dürfen und bei Fehlen einer solchen Regelung das Bundesamt nur dann zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG verpflichtet werden kann, wenn dieses zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (BVerwG vom 24.06.2008, Az. 10 C 43/07, BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 = Inf-AuslR 2008, 474).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 05.07.1994 Az. 9 C 158.94; BVerwG vom 18.07.2006 Az. 1 C 15.05, juris RdNr. 20).

    Auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG ist an diesen für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäben festzuhalten (BVerwG vom 21.04.2009 Az. 10 C 11/08, juris RdNr. 16), wobei die für eine unmittelbare und mittelbare staatliche Verfolgung entwickelten Grundsätze auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar sind (BVerwG vom 18.07.2006 Az. 1 C 15.05, juris, RdNr. 21).

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die der Ausländer typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG vom 14.07.2009, Az. 10 C 9/08, RdNr. 17; BayVGH vom 21.01.2010, Az. 13 a B 08.30283, RdNr. 27).
  • VG Ansbach, 05.03.2010 - AN 9 K 09.30214

    Sunnitischer Moslem; Verfolgung nicht glaubhaft gemacht; christliche Mutter

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130
    Die Lage im Distrikt Tel Kef wird vom Europäischen Institut für kurdische Studien - das über eingehende, vor Ort gewonnene Kenntnisse verfügt - in seiner Stellungnahme für das Bayerische Verwaltungsgericht München vom 17.02.2010 (Seite 27) als vergleichbar mit den "Distrikten" Scheichan und al-Scheichan und damit als "derzeit eher ruhig" beschrieben (siehe dazu auch VG Ansbach vom 05.03.2010, Az. AN 9 K 09.30214 RdNrn. 28 und 33).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die der Ausländer typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG vom 14.07.2009, Az. 10 C 9/08, RdNr. 17; BayVGH vom 21.01.2010, Az. 13 a B 08.30283, RdNr. 27).
  • VGH Bayern, 21.02.2011 - 13a ZB 10.30380

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf für

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130
    Auch der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat keinen weiteren Klärungsbedarf im Hinblick auf die Gruppenverfolgung von Yeziden gesehen (vgl. BayVGH vom 24.01.2011, Az. 13a ZB 10.30444, juris, und speziell zum Distrikt Tel Kef/Al Kosh, BayVGH vom 21.02.2011 Az.: 13 a ZB 10.30380, juris).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 13a ZB 10.30444

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130
    Auch der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat keinen weiteren Klärungsbedarf im Hinblick auf die Gruppenverfolgung von Yeziden gesehen (vgl. BayVGH vom 24.01.2011, Az. 13a ZB 10.30444, juris, und speziell zum Distrikt Tel Kef/Al Kosh, BayVGH vom 21.02.2011 Az.: 13 a ZB 10.30380, juris).
  • VG Karlsruhe, 09.06.2010 - A 10 K 3473/09

    Asylrecht - Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130
    Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 09.06.2010 - A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - beide juris).
  • VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242

    Asyl Irak; Zweitantrag; Yezide aus dem Scheichan-Gebiet; keine Gruppenverfolgung

    Auszug aus VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130
    Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 09.06.2010 - A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - beide juris).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

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