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VG Bayreuth, 14.04.2014 - B 3 K 13.870 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Betreuung in einer Pflegefamilie
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12
Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.04.2014 - B 3 K 13.870
Es wurde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2013, Az. 5 C 30.12, sowie auf das Gutachten des Deutschen Vereins vom 02.10.2013 Bezug genommen. - BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R
Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.04.2014 - B 3 K 13.870
Stellt der zweitangegangene Rehabilitationsträger (hier der Kläger) fest, dass ein anderer Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist, gewährt ihm § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX einen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften (wie ein vorläufig leistender Leistungsträger; vgl. BSG, Urt. v. 26.06.2007, Az. B 1 KR 34/06 R). - VGH Bayern, 24.02.2014 - 12 ZB 12.715
Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger bei …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.04.2014 - B 3 K 13.870
Auf die Gründe des Bedarfs - hier Ausfall elterlicher Betreuungsleistungen - kommt es dagegen nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 24.02.2014 - 12 ZB 12.715 - Rn. 34, juris).
- LSG Bayern, 16.11.2017 - L 8 SO 284/16
Kostenerstattungsanspruch - Übernahme einer Vollzeitpflege
Vielmehr ist dem Zweck der genannten Vorschrift zu entnehmen, dass Fallgestaltungen, bei denen aufgrund einer Prognose festgestellt werden kann, dass durch die Pflegeeltern der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung "abstrakt" verhindert werden kann, ebenfalls erfasst sind (vgl. VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 14.04.2014 - 3 K 13.870).Ausschlaggebend ist also nicht, dass sich die Notwendigkeit zur Betreuung in der Pflegefamilie durch den Ausfall der leiblichen Eltern ergab, wie der Beklagte meint (vgl. auch VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 14.04.2014 - 3 K 13.870).