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   VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940   

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VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940 (https://dejure.org/2009,52251)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14.07.2009 - B 1 K 06.940 (https://dejure.org/2009,52251)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - B 1 K 06.940 (https://dejure.org/2009,52251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenrechtliche Planfeststellung;Sachdienliche Klageänderung durch Einbeziehung des Planergänzungsbeschlusses;Planrechtfertigung liegt vor;Teilweise Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung mangels rügefähigen Streitgegenstands;FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
    Ohne ein in dieser Weise substantiiertes Gegenvorbringen zum erarbeiteten Schutzkonzept verfehlt die Anhörung der anerkannten Naturschutzvereine ihren Sinn, ihren Sachverstand in ähnlicher Weise wie den von Naturschutzbehörden in das Verfahren einzubringen (vgl. hierzu u.a. BVerwG vom 23.11.2007 in NuR 2008, 176 und vom 22.1.2004 in NVwZ 2004, 861; OVG Rheinland-Pfalz vom 10.3.2009 in NuR 2009, 636).

    Durch die Mitwirkung der Naturschutzvereine im Verfahren soll der bei diesen Vereinen angesiedelte Sachverstand mit dem Ziel nutzbar gemacht werden, für die Konflikte zwischen Infrastrukturplanung und Naturschutz eine angemessene Problembewältigung zu erzielen (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 a.a.O.).

    Der Kläger hat es versäumt, örtlich vorkommende Vogelarten hinreichend genau zu bezeichnen, deren Lebensräume durch das Projekt beeinträchtigt werden könnten (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 in NuR 2008, 176/179).

    Dazu gehören zumindest Angaben, die für die Planfeststellungsbehörde erkennbar machen, welche örtlichen Vorkommen von Tier- oder Pflanzenarten - trotz der im landschaftspflegerischen Begleitplan bereits geleisteten Vorarbeit - noch eine nähere Betrachtung verdienen (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
    Allerdings ist die Frage, ob eine erneute Beteiligungspflicht entsteht, wenn in einem Planfeststellungsverfahren nach erfolgter Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins neue Untersuchungen zur Bestätigung - beispielsweise der beantragten Trassenentscheidung - eingeführt werden, die von Bedeutung für die Belange von Natur und Landschaft sind, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bislang nicht abschließend geklärt (vgl. BVerwG vom 12.4.2005 Az. 9 VR 41.04, RdNr. 26, zitiert nach juris).

    Grundsätzlich wird von einer Verpflichtung zu einer erneuten Anhörung nur in den Fällen ausgegangen, in denen durch eine Änderung des Planungskonzepts der Aufgabenbereich des Naturschutzvereins erstmals oder stärker als bisher betroffen wird (vgl. BVerwG vom 12.4.2005 a.a.O.).

    Dabei korrespondiert dem naturschutzrechtlichen Verbandsklagerecht eine besondere Mitwirkungslast der Naturschutzvereine dahin, bei ihren Rügen im Verwaltungsverfahren mindestens Angaben darüber zu machen, welches Schutzgut des Naturschutzrechts durch ein Vorhaben betroffen ist und in welcher Hinsicht ihm Beeinträchtigungen drohen; entsprechendes gilt für die räumliche Zuordnung (vgl. BVerwG vom 22.1.2004 in NVwZ 2004, 861/863 und vom 12.4.2005 in NVwZ 2005 943/946).Er hat im gesamten Verwaltungsverfahren, in dem er ausgiebig Gelegenheit zur Äußerung hatte, keine Erklärungen zum potentiellen FFH-Gebiet "..." abgegeben.

    Der Kläger ist auch hinsichtlich der Thematik "Europäischer Vogelschutz" gemäß § 61 Abs. 3 BNatSchG im Gerichtsverfahren präkludiert (vgl. hierzu BVerwG vom 22.1.2004 und vom 12.4.2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
    Denn es kann keinen Anspruch auf Aufhebung des Beschlusses oder auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit geben, wenn der Beschluss aufgrund der Rechtsänderung mit gleichem Inhalt und gleicher Begründung erneut erlassen werden könnte (vgl. BVerwG vom 12.3.2008 Az. 9 A 3/06, BVerwGE 130, 299).

    Das ursprünglich angenommene Tötungsverbot wegen nicht auszuschließender Kollisionen von Rebhühnern mit Kraftfahrzeugen ist nach der neueren Rechtsprechung unzweifelhaft nicht erfüllt, weil sich das Tötungsrisiko für das Rebhuhn durch das Vorhaben nicht signifikant erhöht (vgl. BVerwG vom 12.3.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
    Dabei korrespondiert dem naturschutzrechtlichen Verbandsklagerecht eine besondere Mitwirkungslast der Naturschutzvereine dahin, bei ihren Rügen im Verwaltungsverfahren mindestens Angaben darüber zu machen, welches Schutzgut des Naturschutzrechts durch ein Vorhaben betroffen ist und in welcher Hinsicht ihm Beeinträchtigungen drohen; entsprechendes gilt für die räumliche Zuordnung (vgl. BVerwG vom 22.1.2004 in NVwZ 2004, 861/863 und vom 12.4.2005 in NVwZ 2005 943/946).Er hat im gesamten Verwaltungsverfahren, in dem er ausgiebig Gelegenheit zur Äußerung hatte, keine Erklärungen zum potentiellen FFH-Gebiet "..." abgegeben.

    Ohne ein in dieser Weise substantiiertes Gegenvorbringen zum erarbeiteten Schutzkonzept verfehlt die Anhörung der anerkannten Naturschutzvereine ihren Sinn, ihren Sachverstand in ähnlicher Weise wie den von Naturschutzbehörden in das Verfahren einzubringen (vgl. hierzu u.a. BVerwG vom 23.11.2007 in NuR 2008, 176 und vom 22.1.2004 in NVwZ 2004, 861; OVG Rheinland-Pfalz vom 10.3.2009 in NuR 2009, 636).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
    Nicht ausreichend ist es, dass er pauschal eine Beeinträchtigung ökologischer Zusammenhänge durch das Projekt gerügt hat; er muss vielmehr konkret bezeichnen, welche europarechtlich geschützten Vorkommen im genannten Naturraum betroffen sind (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 in DVBl 2002, 1486/1487 "Pfeifengraswiesen"; BayVGH vom 27.6.2008 Az. 8 B 06.2340, 8 B 06.2314).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von der Erwägung einer "besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 Az. 4 A 28/01, BVerwGE 116, 254/266).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
    Denn mit der Rechtsfigur sog. potentieller FFH-Gebiete (und parallel hierzu: faktischer Vogelschutzgebiete) hat die Rechtsprechung dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bundesrepublik Deutschland die FFH-Richtlinie - durch Einreichung einer zunächst nur unvollständigen Gebietsliste - verspätet umgesetzt hatte und aus diesem Versäumnis keinen rechtlichen Vorteil zulasten des gemeinschaftsrechtlichen Naturschutzes erhalten sollte (BVerwG, Urt. v. 21.07.2000 - 4 C 2.99 - DVBl. 2000, 814 und Urt. v. 19.05.1998 - 4 C 11.96 -, UPR 1998, 388; EuGH, Urt. v. 02.08.1993 - Rs C-355/90 -, NuR 1994, 521).

    Zur vollständigen Umsetzung muss der Mitgliedsstaat die Richtlinie normativ umgesetzt und die Liste nach § 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie der EU-Kommission zugeleitet haben (BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - 4 C 11.96 -, UPR 1998, 388).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
    Das Abwägungsgebot ist nach der Rechtsprechung erst verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den durch die Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 Az. 4 C 5.95, BVerwGE 100, 238/251).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die Bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, darstellen würde, wenn sich also mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 Az. 4 C 5.95, BVerwGE 100, 238/249 ff).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
    Denn mit der Rechtsfigur sog. potentieller FFH-Gebiete (und parallel hierzu: faktischer Vogelschutzgebiete) hat die Rechtsprechung dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bundesrepublik Deutschland die FFH-Richtlinie - durch Einreichung einer zunächst nur unvollständigen Gebietsliste - verspätet umgesetzt hatte und aus diesem Versäumnis keinen rechtlichen Vorteil zulasten des gemeinschaftsrechtlichen Naturschutzes erhalten sollte (BVerwG, Urt. v. 21.07.2000 - 4 C 2.99 - DVBl. 2000, 814 und Urt. v. 19.05.1998 - 4 C 11.96 -, UPR 1998, 388; EuGH, Urt. v. 02.08.1993 - Rs C-355/90 -, NuR 1994, 521).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. insbesondere EuGH vom 2.8.1993 Az. C-355/90 - Santona - und vom 23.3.2006 Az. C-209/04) bereits klargestellt hat, sind nicht sämtliche Landschaftsräume, in denen bedrohte Vogelarten vorkommen, sondern nur die Gebiete unter Schutz zu stellen, die sich am ehesten zur Arterhaltung eignen.

  • EuGH, 23.03.2006 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
    Zwar stellt der EuGH in dem Urteil vom 23.03.2006 (- C 209/04 -, NuR 2006, 429, Rdnr. 43) fest, dass "es mit dem Ziel wirksamen Vogelschutzes kaum vereinbar wäre, herausragende Gebiete für die Erhaltung der zu schützenden Arten nur deshalb nicht unter Schutz zu stellen, weil sich ihre herausragende Eignung erst nach Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie herausgestellt hat".

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. insbesondere EuGH vom 2.8.1993 Az. C-355/90 - Santona - und vom 23.3.2006 Az. C-209/04) bereits klargestellt hat, sind nicht sämtliche Landschaftsräume, in denen bedrohte Vogelarten vorkommen, sondern nur die Gebiete unter Schutz zu stellen, die sich am ehesten zur Arterhaltung eignen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
    Die vorgenannten Umstände stellen jedoch die Verbandsklagebefugnis nicht in Frage, sondern führen nur zu einer entsprechenden Beschränkung der Prüfungsgegenstände für das Gericht, weil es sich insoweit nicht um nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BNatSchG rügefähige Belange handelt (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8.11.2007 - 8 C 11523/06 - juris RdNr. 64).

    Für die Annahme eines potentiellen FFH-Gebiets ist nach Ergehen der Kommissionsentscheidung vor dem aufgezeigten Hintergrund grundsätzlich kein Raum mehr (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.11.2007 - 8 C 11523/06 -, juris Rdnr. 114 und Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, § 32 Rdnr. 61; offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 9.07 -, Buchholz 451.91 Europäisches Naturschutzrecht Nr. 33, juris Rdnr. 22 und BVerwG, Beschl. v. 17.07.2008 - 9 B 15.08 -, NuR 2008, 659, juris Rdnr. 18).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05

    Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des

  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08

    Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340

    Freistaat muss Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei

  • VGH Bayern, 23.06.2009 - 8 A 08.40001

    Bund-Naturschutz-Klage gegen den Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen (B 23)

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05

    Antragsbefugnis, Wachtelkönig, Planfeststellung, Präklusion, sofortige

  • VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04

    Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke

  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 28.07.1993 - 7 B 49.93

    Verhältnis von einem Änderungsplanfeststellungsbeschluss zu einem ursprünglichen

  • VG Dresden, 28.02.2008 - 3 K 2369/04
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

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