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   VG Bayreuth, 15.08.2018 - B 6 K 17.987   

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https://dejure.org/2018,32150
VG Bayreuth, 15.08.2018 - B 6 K 17.987 (https://dejure.org/2018,32150)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15.08.2018 - B 6 K 17.987 (https://dejure.org/2018,32150)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15. August 2018 - B 6 K 17.987 (https://dejure.org/2018,32150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 12a Abs. 1 Satz 1; AufenthG § 12a Abs. 2 Satz 1; AufenthG § 12a Abs. 5 Satz 1; AufenthG § 12a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2c; GG Art. 6 Abs. 4
    Aufhebung der gesetzlichen Wohnsitzbeschränkung eines anerkannten Flüchtlings zur Vermeidung einer Härte

  • rewis.io

    Aufhebung der gesetzlichen Wohnsitzbeschränkung eines anerkannten Flüchtlings zur Vermeidung einer Härte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.08.2018 - B 6 K 17.987
    Die gesetzliche Regelung, die die Einholung der Zustimmung nicht vorsieht, kann durch Ziff. 6.1.2 VollzH, eine Verwaltungsvorschrift von untergesetzlichem Rang, nicht abgeändert werden (vgl. BVerfG, B. v. 06.05.1958 - 2 BvL 37/56 und11/57 - BVerfGE 8, 155/169 = NJW 1959, 235/237; Grzeszick in Maunz/Dürig, GG, Stand September 2017, Art. 20 Rn. 72f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2018 - 3 N 118.18

    (Keine) Bindungswirkung einer - vermeintlich - erforderlichen Zustimmung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.08.2018 - B 6 K 17.987
    bbbb) Im Übrigen ist das Gericht im Rahmen seiner eigenständigen Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 12a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2c AufenthG vorliegen, einer zwingenden Vorschrift, die weder dem Beklagten noch dem Beigeladenen ein nur eingeschränkt überprüfbares Ermessen einräumt, nicht daran gebunden, wenn der Beigeladene die gesetzlich nicht vorgesehene Zustimmung verweigert (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 07.05.2018 - OVG 3 N 118.18 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.08.2018 - B 6 K 17.987
    Der ordre public (Art. 6 EGBGB) verbietet es aber, nach der Einreise eine polygame Ehe vor einem deutschen Standesbeamten zu schließen, so dass es von vornherein nicht möglich ist, aus einer erst in Deutschland hier geschlossenen Mehrehe Rechte abzuleiten (BVerwG, U. v. 30.04.1985 - 1 C 33/81 - BVerwGE 71, 228/230 = NJW 1985, 2097/2098).
  • VG Sigmaringen, 05.12.2011 - A 1 K 677/10

    Gültigkeit einer Ehe; Eheschließung im Irak ohne Mitwirkung staatlicher Stellen

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.08.2018 - B 6 K 17.987
    Dies entspricht zwar der irakischen Rechtslage (VG Sigmaringen, B. v. 05.12.2011 - A 1 K 677/10 - juris Rn. 10-13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2014 - 3 M 7.14

    Kenianischer Staatsangehöriger; römisch-katholische Trauung im Bundesgebiet ohne

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.08.2018 - B 6 K 17.987
    Eine in Deutschland ohne fehlende staatliche Mitwirkung und damit unwirksam geschlossene Ehe zweier Ausländer vermittelt keinen Anspruch auf Ehegattennachzug (OVG Berlin-Brandenburg. B. v. 20.5.2014 - OVG 3 M 7/14, NJW 2014, 2665/2666; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 28 AufenthG Rn.17).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 8 ME 90/17

    Härte; Rückwirkung; Wohnsitzbeschränkung; Wohnsitzverpflichtung

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.08.2018 - B 6 K 17.987
    Dieser sich aus dem Gesetz ergebende Eingriff wäre aber gerechtfertigt, wenn die sich daraus ergebende Einschränkung unter bestimmten Voraussetzungen im Wege einer Härteregelung aufgehoben werden kann (vgl. dazu OVG Lüneburg, B. v. 02.08.2017 - 8 ME 90/17 - juris Rn. 26).
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