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   VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481   

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VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481 (https://dejure.org/2013,11356)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16.04.2013 - B 1 K 12.481 (https://dejure.org/2013,11356)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16. April 2013 - B 1 K 12.481 (https://dejure.org/2013,11356)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
    Mit Schriftsatz vom 29.05.2012 beantragte der Bevollmächtigte des Klägers, das Verfahren fortzusetzen, nachdem in der Zwischenzeit zwei einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 01.03.2012 (Rs. C-467/10 - Akyüz - NJW 2012, 1341) und vom 26.04.2012 (Rs. C-419/10 - Hofmann - DAR 2012, 319) ergangen waren.

    In einer weiteren Entscheidung vom 1. März 2012 (Akyüz - C-467/10, Rn. 72 - NJW 2012, 1341) hat der Europäische Gerichtshof an dieser Rechtsprechung festgehalten.

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
    Mit Schriftsatz vom 29.05.2012 beantragte der Bevollmächtigte des Klägers, das Verfahren fortzusetzen, nachdem in der Zwischenzeit zwei einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 01.03.2012 (Rs. C-467/10 - Akyüz - NJW 2012, 1341) und vom 26.04.2012 (Rs. C-419/10 - Hofmann - DAR 2012, 319) ergangen waren.

    In seinem Urteil vom 26. April 2012 (Hofmann - C-419/10, Rn. 90 - DAR 2012, 319) hat der Gerichtshof sogar die Verpflichtung der Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats herausgestellt, zu prüfen, ob der Inhaber einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis zur Zeit des Erwerbs seines Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsmitgliedstaat hatte.

  • BVerwG, 12.11.2012 - 3 B 30.12

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
    Unerheblich ist ferner, dass die Erkenntnisse, die den Nachweis des Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis ermöglichen, erst im Nachhinein erlangt wurden (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.2012 - 3 B 30.12 - juris).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
    Bereits im Beschluss vom 9. Juli 2009 (Wierer - C-445/08, Rn. 58 - NJW 2010, 217) hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, dass der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Zusammenhang nicht auf die Informationen beschränkt ist, die der Ausstellungsmitgliedstaat in den Führerschein aufnimmt oder sonst von sich aus zur Verfügung stellt.
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
    Mit Beschluss vom 28.09.2011 hat das Verwaltungsgericht Bayreuth das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über eine Vorlagefrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren Az. 11 B 10.1030 ausgesetzt.
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
    Dabei bilden die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates alle Umstände eines vor ihm anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - juris, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - juris, B.v. 23.7.2012 - 11 AE 12.1013 - juris, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 - juris, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).
  • VGH Bayern, 15.06.2012 - 11 AS 12.1122

    Für sofort vollziehbar erklärte Vorlageverpflichtung zur Eintragung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
    Dabei bilden die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates alle Umstände eines vor ihm anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - juris, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - juris, B.v. 23.7.2012 - 11 AE 12.1013 - juris, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 - juris, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).
  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 11 AE 12.1013

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
    Dabei bilden die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates alle Umstände eines vor ihm anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - juris, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - juris, B.v. 23.7.2012 - 11 AE 12.1013 - juris, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 - juris, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
    Dabei bilden die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates alle Umstände eines vor ihm anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - juris, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - juris, B.v. 23.7.2012 - 11 AE 12.1013 - juris, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 - juris, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).
  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 11 B 12.1178

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
    Dabei bilden die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates alle Umstände eines vor ihm anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - juris, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - juris, B.v. 23.7.2012 - 11 AE 12.1013 - juris, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 - juris, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 11 B 16.2007

    Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten

    Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage gegen diesen Bescheid mit Urteil vom 16. April 2013 (Az. B 1 K 12.481) ab, da der Führerschein unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV erteilt worden sei.

    a) Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. April 2013 (Az. B 1 K 12.481) ist rechtskräftig festgestellt, dass der tschechische Führerschein Nr. 995733 und damit auch die damit dokumentierte tschechische Fahrerlaubnis am 21. Januar 2009 ausweislich vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV erteilt worden sind.

    Nachdem aus den Anlagen zum Verkehrszentralregisterauszug aber nicht ersichtlich war, dass sich die mit Bescheid vom 19. Juni 2009 ausgesprochene Aberkennung des Rechts, von einem ausländischen Führerschein Gebrauch zu machen, auf den tschechischen Führerschein Nr. 995733 bezogen hat und nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. April 2013 (Az. B 1 K 12.481) auch nicht wegen der Neigung zur Trunksucht, sondern wegen eines Wohnsitzverstoßes erfolgt ist und der Kläger darüber hinaus von diesem Führerschein widerrechtlich den Sperrvermerk entfernt hatte, konnten die österreichischen Behörden nach den ihnen vorliegenden Unterlagen nicht erkennen, dass dieser Führerschein und die zugrunde liegende Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland nicht gültig sind.

  • VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis

    Die dagegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Bayreuth mit rechtskräftigem Urteil vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481 ab, da diese Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt worden war.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Vortrag der Beteiligten, die Gerichtsakte, insbesondere auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481, die Akten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes B 1 S 15.707, insbesondere die dort ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21.10.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 sowie die übermittelten Behördenakten Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

    Die durch den Magistrat ... am 21.01.2009 ausgestellte tschechische Fahrerlaubnis, Nr. ED ... gestattet dem Kläger jedoch nicht - wie im Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481 rechtskräftig festgestellt wurde - ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland zu führen, weil er aufgrund eines Verstoßes gegen die Wohnsitzvoraussetzung erteilt worden ist und er deshalb von der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt werden muss.

    Die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sind vielmehr berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen, wie dies im vorausgehenden Verfahren beim Verwaltungsgericht Bayreuth B 1 K 12.481 erfolgt ist.

  • VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 11 B 16.2007

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis

    Die dagegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Bayreuth mit rechtskräftigem Urteil vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481 ab, da diese Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt worden war.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Vortrag der Beteiligten, die Gerichtsakte, insbesondere auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481, die Akten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes B 1 S 15.707, insbesondere die dort ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21.10.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 sowie die übermittelten Behördenakten Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

    Die durch den Magistrat ... am 21.01.2009 ausgestellte tschechische Fahrerlaubnis, Nr. ED ... gestattet dem Kläger jedoch nicht - wie im Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481 rechtskräftig festgestellt wurde - ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland zu führen, weil er aufgrund eines Verstoßes gegen die Wohnsitzvoraussetzung erteilt worden ist und er deshalb von der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt werden muss.

    Die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sind vielmehr berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen, wie dies im vorausgehenden Verfahren beim Verwaltungsgericht Bayreuth B 1 K 12.481 erfolgt ist.

  • VG Bayreuth, 24.06.2016 - B 1 K 15.708

    Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Die dagegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Bayreuth mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 16.04.2013 - B 1 K 12.481 ab, da diese Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt worden war.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Vortrag der Beteiligten, die Gerichtsakte, insbesondere auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16.04.2013 - B 1 K 12.481, die Akten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes B 1 S. 15.707, insbesondere die dort ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21.10.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 sowie die übermittelten Behördenakten Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

    Im vorliegenden Fall steht - nicht zuletzt aufgrund des rechtskräftigen Urteils vom 16.04.2013 - B 1 K 12.481 - außer Frage, dass die tschechische Fahrerlaubnis des Klägers vom 21.01.2009 auf einem Wohnsitzverstoß beruht und deshalb von der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt werden muss.

  • VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485

    Wohnsitzverstoß bei Erteilung der später umgetauschten EU-Fahrerlaubnis

    In beiden Fällen ergibt sich aus dem Umtausch keine Berechtigung des Antragstellers, von seinem österreichischen Führerschein in Deutschland Gebrauch zu machen, da er von der dem Umtausch zugrunde liegenden tschechischen Fahrerlaubnis nach dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. April 2013 (Az. B 1 K 12.481) im Bundesgebiet wegen eines Wohnsitzverstoßes keinen Gebrauch machen darf.
  • VG Augsburg, 08.05.2012 - Au 1 S 12.482

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes

    Der Antragsteller erhob dagegen zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Gerichts am 11. April 2012 Klage (Az. Au 1 K 12.481), über die noch nicht entschieden ist.
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