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VG Bayreuth, 17.09.2008 - B 4 K 06.47 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Missbräuchlichkeit der Inanspruchnahme von Wohngeld wegen Vorhandenseins von Vermögen BayVGH, Beschluss vom 06.02.2009 - 12 ZB 08.2959
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 17.09.2008 - B 4 K 06.47
- VGH Bayern, 06.02.2009 - 12 ZB 08.2959
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 11.01.2006 - 9 C 05.2277
Auszug aus VG Bayreuth, 17.09.2008 - B 4 K 06.47
Denn eine inhaltliche Änderung war mit der Gesetzesänderung nicht beabsichtigt (BayVGH, Beschluss vom 11.01.2006, Az: 9 C 05.2277). - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus VG Bayreuth, 17.09.2008 - B 4 K 06.47
Grund dafür war, dass nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 2615) die Vermögenssteuer ab 01.01.1997 nicht mehr erhoben werden durfte. - VG München, 12.07.2007 - M 22 K 07.792
Auszug aus VG Bayreuth, 17.09.2008 - B 4 K 06.47
Das Gericht sieht abschließend auch nicht wie das Verwaltungsgericht München (Urteil vom 12.07.2007, Az. M 22 K 07.792) mittlerweile den Zeitpunkt gekommen, die frühere für die Vermögenssteuerpflicht maßgebliche Grenze von ca. 60.000,00 EUR beim Wohngeldanspruch im Hinblick auf das zwischenzeitlich eingetretene Umdenken hin zur sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und zum zumutbaren Einsatz eigenen Vermögens im Bereich der Sozialleistungen nach unten zu korrigieren. - VGH Bayern, 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654
Auszug aus VG Bayreuth, 17.09.2008 - B 4 K 06.47
Wegen der vormaligen Schwelle für die Veranlagung zur Vermögenssteuer ist ein für die Gewährung von Wohngeld schädliches Vermögen aber weiterhin erst bei Werten ab etwa 120.000,00 DM und mehr anzunehmen (BayVGH, Beschluss vom 04.10.2005, Az. 9 ZB 05.1654).