Rechtsprechung
VG Bayreuth, 17.11.2020 - B 1 K 19.806 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
WaffG § 45 Abs. 2 S. 1; WaffG § 41; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c und Nr. 5
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei strafrechtlich relevanten Verstößen gegen das Waffenrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 17.11.2020 - B 1 K 19.806
- VGH Bayern, 22.03.2021 - 24 ZB 21.126
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
Auszug aus VG Bayreuth, 17.11.2020 - B 1 K 19.806
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zielen die Vorschriften des Waffengesetzes darauf, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, B.v. 26.03.1997 - 1 B 9/97 - juris, Rn. 6 m.w.N.). - BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Auszug aus VG Bayreuth, 17.11.2020 - B 1 K 19.806
Das Gericht hat somit von der Richtigkeit der strafrechtlichen Verurteilung auszugehen (vgl. BVerwG, B.v. 22.04.1992 - 1 B 61/92 - juris, Rn. 6 f.), und kann aus dem vorliegenden Strafausspruch des Landgerichts ... nur den Schluss ziehen, dass trotz der nicht einfach zu beurteilenden Frage der Erlaubnispflicht der in Rede stehenden Waffen kein geringes, sondern vielmehr ein erhebliches Verschulden des Klägers im Hinblick auf die waffenrechtlichen Sorgfaltspflichten vorgelegen hat.