Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 17.11.2020 - B 1 K 19.806   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,50620
VG Bayreuth, 17.11.2020 - B 1 K 19.806 (https://dejure.org/2020,50620)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17.11.2020 - B 1 K 19.806 (https://dejure.org/2020,50620)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17. November 2020 - B 1 K 19.806 (https://dejure.org/2020,50620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,50620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 45 Abs. 2 S. 1; WaffG § 41; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c und Nr. 5
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei strafrechtlich relevanten Verstößen gegen das Waffenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Auszug aus VG Bayreuth, 17.11.2020 - B 1 K 19.806
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zielen die Vorschriften des Waffengesetzes darauf, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, B.v. 26.03.1997 - 1 B 9/97 - juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.11.2020 - B 1 K 19.806
    Das Gericht hat somit von der Richtigkeit der strafrechtlichen Verurteilung auszugehen (vgl. BVerwG, B.v. 22.04.1992 - 1 B 61/92 - juris, Rn. 6 f.), und kann aus dem vorliegenden Strafausspruch des Landgerichts ... nur den Schluss ziehen, dass trotz der nicht einfach zu beurteilenden Frage der Erlaubnispflicht der in Rede stehenden Waffen kein geringes, sondern vielmehr ein erhebliches Verschulden des Klägers im Hinblick auf die waffenrechtlichen Sorgfaltspflichten vorgelegen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht