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   VG Bayreuth, 18.07.2022 - B 6 E 22.448   

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VG Bayreuth, 18.07.2022 - B 6 E 22.448 (https://dejure.org/2022,32391)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18.07.2022 - B 6 E 22.448 (https://dejure.org/2022,32391)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18. Juli 2022 - B 6 E 22.448 (https://dejure.org/2022,32391)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 6; AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
    Duldung aus familiären Gründen (deutsches Kind), Nachholung des Visumverfahrens, "gültige Prognose", Botschaftsauskunft, Ausweisungsinteresse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.07.2022 - B 6 E 22.448
    - "Lässt sich die Aussage betreffend die Dauer der Bearbeitung des Visumantrags, insbesondere zum Urkundenüberprüfungsverfahren ("mindestens 5 Monate"), näher eingrenzen/präzisieren? Kann eine typische und auch maximale Bearbeitungsdauer benannt werden? Das Verwaltungsgericht ist - ebenso wie die Ausländerbehörde - von Verfassungs wegen gehalten, eine "aussagekräftige Prognose" (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21) über die Dauer der zu erwartenden Familientrennung im Falle der Nachholung des Visumverfahrens zu treffen.

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (zum Ganzen BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - NJW 2022, 1804/1806 Rn. 45 f. m.w.N. zur Rspr.).

    Verfassungsrechtlich geboten ist daher eine hinreichend belastbare "gültige Prognose" (zum Ganzen BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - NJW 2022, 1804/1806 Rn. 48 ff. m.w.N. zur Rspr.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2021 (2 BvR 1333/21 - NJW 2022, 1804) insgesamt hohe Anforderungen an die für die Frage der Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens erforderliche "gültige Prognose" (BVerfG, a.a.O., Rn. 51) gestellt (kritisch hierzu mit beachtlichen Argumenten: Dietz, NVwZ-Extra 6/2022, 1).

    Zwar sind nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch "einfachrechtliche Ungewissheiten", auch betreffend die Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG, in die erforderliche Prognose einzustellen (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - NJW 2022, 1804/1806 f. Rn. 50 u. 55).

    Ob bzw. wie die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht in der ausländerrechtlichen Praxis die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geforderte belastbare Prognose treffen und eine "Vorstellung" davon entwickeln können, welchen Trennungszeitraum sie für zumutbar halten (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - NJW 2022, 1804/1806 Rn. 48), wenn die deutsche Auslandsvertretung keine "Obergrenze" für die Bearbeitungsdauer angeben kann, sondern auf die Einzelfallabhängigkeit verweist, erscheint nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2021 allerdings durchaus unklar.

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.07.2022 - B 6 E 22.448
    Zudem steht dem Antragsteller auch gegen eine mögliche ablehnende Entscheidung der deutschen Auslandsvertretung effektiver Rechtsschutz zum Verwaltungsgericht Berlin zu (vgl. insoweit BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 46; BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15/12 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818

    Titelerteilungssperre nach Rücknahme eines Asylantrags

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.07.2022 - B 6 E 22.448
    Würde man dennoch verlangen, dass Verlauf und Ergebnis des Visumverfahrens bereits vorab - etwa durch entsprechenden Erklärungen der deutschen Auslandsvertretung - in allen Einzelheiten feststehen, würde das Visumverfahren - entgegen der jahrzehntelangen Bekräftigung in der Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11) - tatsächlich zur bloßen "Förmelei" herabgestuft.
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.07.2022 - B 6 E 22.448
    Zudem steht dem Antragsteller auch gegen eine mögliche ablehnende Entscheidung der deutschen Auslandsvertretung effektiver Rechtsschutz zum Verwaltungsgericht Berlin zu (vgl. insoweit BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 46; BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15/12 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392

    Erteilung einer Duldung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.07.2022 - B 6 E 22.448
    Insofern kann nicht außer Betracht bleiben, dass unbeschadet der eigenständigen Entscheidungskompetenz der deutschen Auslandsvertretung in der Praxis regelmäßig Übereinstimmung zwischen der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde besteht (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2021 - 10 CE 21.392 u.a. - juris Rn. 46).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18

    Aufenthaltserlaubnis zum Familennachzug

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.07.2022 - B 6 E 22.448
    Bei der insofern erforderlichen Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, ob der Ausländer sich auf ein gewichtiges (insbesondere familienbedingtes) Aufenthaltsinteresse berufen kann, wie es im Ausweisungsrecht in § 55 AufenthG typisiert umschrieben ist (OVG LSA, B.v. 24.11.2020 - 2 L 104/18 - BeckRS 2020, 32469 Rn. 39; Zimmerer in BeckOK MigR, Stand 15.4.2022, § 27 AufenthG Rn. 43).
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