Rechtsprechung
VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 4 K 15.874 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
KAG Art. 5. Abs. 1 S. 1
Beitragspflicht für die Herstellung einer Entwässerungsanlage - rewis.io
Beitragspflicht für die Herstellung einer Entwässerungsanlage
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
Entstehen der sachlichen Beitragspflicht im Anschlussbeitragsrecht
Auszug aus VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 4 K 15.874
Für die Entstehung der Beitragspflicht im Fall einer (nochmaligen) Neuherstellung der Entwässerungseinrichtung kommt es darauf an, wann für das einzelne Grundstück die (neue) betriebsbereite Einrichtung so zur Verfügung steht, dass es anschließbar ist und alle Teile fertiggestellt sind, die erforderlich sind, um eine unschädliche Beseitigung der Abwässer zu gewährleisten (BayVGH, B. v. 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709, juris Rn. 23). - VGH Bayern, 18.01.2005 - 23 B 04.2222
Vorauszahlung auf den Beitrag für die Verbesserung einer Entwässerungsanlage; …
Auszug aus VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 4 K 15.874
Die Entstehung von Herstellungsbeiträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG setzt voraus, dass das herangezogenen Grundstück durch eine insgesamt betriebsfertige Einrichtung erschlossen wird und eine gültige Abgabesatzung vorhanden ist (BayVGH, U. v. 18.01.2005 - 23 B 04.2222 - BeckRS 2005, 39594; st. Rspr.).
- VG Bayreuth, 26.08.2020 - B 4 K 20.112
Erfolglose Klage gegen Vorauszahlung auf einen Herstellungsbeitrag für die …
Diesen Bescheid hob das Verwaltungsgericht Bayreuth im Klageverfahren mit Urteil vom 19.04.2017 auf, weil die Beitragspflicht mangels vollständiger Fertigstellung der Einrichtung noch nicht entstanden war (B 4 K 15.874).Überdies sei zu berücksichtigen, dass nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts im Verfahren B 4 K 15.874 im Jahr 2014 keine Herstellungsbeiträge hätten erhoben werden dürfen, sondern allenfalls Vorausleistungsbeiträge.
- VG Bayreuth, 26.06.2019 - B 4 K 18.743
Herstellungsbeitrag für die Neuherstellung einer Entwässerungseinrichtung
Deshalb hat das Verwaltungsgericht Bayreuth in der Verwaltungsstreitsache B 4 K 15.874 (Urteil vom 19.04.2017) entschieden, dass eine Beitragspflicht mangels Fertigstellung der neuen Einrichtung noch nicht entstanden ist.Beigezogen wurde auch die Gerichtsakte des von den Beteiligten angeführten Verfahrens B 4 K 15.874.